Steuerlexikon Verlustabzug … Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Mit einem Verlustabzug nach § 10d EStG können Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Verlustabzug kommt insbesondere für Verluste aus anderen Veranlagungszeiträumen in …Ansehen
Steuerlexikon Verlustausgleichverbote … In bestimmten Fällen können erzielte Verluste nicht oder nur beschränkt mit anderen positiven Einkünfte ausgeglichen werden. nach § 2a EStG können Verluste aus bestimmte ausländischen Einkünften nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Einkunftsart ausgeglichen werden; nach § 2b EStG können Verluste aus Verlustzuweisungsgesellschaften nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; Verluste aus gewerblicher Tierzucht dürfen nur horizontal ausgeglichen werden, sie sind aber rücktrags- und …Ansehen
Steuerlexikon Verlustausgleich … Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10 d EStG berücksichtigt werden. Horizontaler Verlustausgleich: Im Rahmen eines horizontalen Verlustausgleichs können Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart berücksichtigt werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen. Vertikaler Verlustausgleich: Der vertikale Verlustausgleich ermöglicht einen Verlustausgleich …Ansehen
Steuerlexikon Stromsteuer … Die am 01.04.1999 eingeführte Stromsteuer ist eine neue, im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelte, Verbrauchsteuer. Die aus der Stromsteuer resultierenden Steuereinnahmen stehen ausschließlich dem Bund zu. Besteuert wird die Entnahme von: Strom durch den Endverbraucher im Steuergebiet (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich dem Gebiet Büsing und der Insel Helgoland), Strom durch den Stromversorger selbst, ausgenommen davon sind die Entnahmen für den Zweck der Stromerzeugung, selbst …Ansehen
Steuerlexikon Studienkosten … Der Abzug von Ausbildungskosten als Sonderausgaben ist auf 6.000,– € jährlich begrenzt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Voll als Werbungskosten abzugsfähig sind Kosten für ein Zweitstudium, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem bereits absolvierten Studium anfallen. Steuerliche Behandlung von Kosten eines Erststudiums Die Regelungen zum Sonderausgabenabzug im Bereich der Erstausbildung sind umstritten. Konkret wird darüber gestritten, ob Kosten der beruflichen Bildung tatsächlich der …Ansehen
Steuerlexikon Studienreise … Aufwendungen für eine Studienreise oder den Besuch eines Fachkongresses sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn die Reise oder die Teilnahme an dem Kongress so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Eine betriebliche oder berufliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb oder dem Beruf besteht und die Aufwendungen aus betrieblichen oder beruflichen Interessen getätigt werden. Die Befriedigung privater Interessen muss nach dem Anlass …Ansehen
Steuerlexikon Stundungszinsen - Definition und Erklärung … Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nachberichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen bestehen. Auf die Zinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Zinsen aufgrund von Steuernachforderungen, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen. § 234 AO …Ansehen
Steuerlexikon Stundung - Definition und Erklärung … Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann. Während einer Stundung macht der Gläubiger seine Forderung nicht geltend. Die Stundung soll verhindern, dass eine der Vertragsparteien mit der vereinbarten Leistung in Verzug gerät (Vgl. § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Sie stellt seitens des Gläubigers zwar ein Entgegenkommen dar, ist aber dennoch …Ansehen
Steuerlexikon Stuttgarter Verfahren … Rechtslage seit 01.01.2009 Der Wert nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften ist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zu ermitteln. Rechtskage bis 31.12.2008 Für erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Zwecke kann der Wert einer Kapitalgesellschaft bzw. der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelt werden. Beim Stuttgarter Verfahren wird neben dem Vermögenswert einer Kapitalgesellschaft auch deren Ertragswert berücksichtigt. Damit …Ansehen
Steuerlexikon Summe der Einkünfte … Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrags und dem Freibetrag für Land- und Forstwirte (vgl. nachfolgende Tabelle). Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart + Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz ./. ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2a Abs. 3 S. 1 EStG) ./. ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 S. 3–8 EStG) = Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) ./. Altersentlastungsbetrag …Ansehen