Steuerlexikon Umsatzsteuer / Bauleistungen … Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist. Damit wurde die bereits für ausländische Auftragnehmer geltende Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf inländische Auftragnehmer ausgedehnt. Unter diese sog. umgekehrte Steuerschuldnerschaft fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung …Ansehen
Steuerlexikon Umsatzsteuer / Bemessungsgrundlage … Die Umsatzsteuer bemisst sich durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes (7 %, 19 %) auf die Bemessungsgrundlage. Für die einzelnen Umsatzarten gelten folgende Bemessungsgrundlagen: das Entgelt bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und bei innergemeinschaftlichen Erwerben, der Preis des Pfandscheines zuzüglich der Pfandsumme bei der Übertragung eines Rechts, der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten bei Verbringen eines Gegenstandes, die entstandenen Ausgaben bei sonstigen Leistungen für private …Ansehen
Steuerlexikon Umsatzsteuer / Grundstückslieferungen … Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes 2004 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze ausgedehnt, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Besteht eine Umsatzsteuerpflicht, muss nun der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen (= umgekehrte Steuerschuldnerschaft). Eine Zahlung an den Leistungserbringer darf nicht mehr erfolgen. Bereits seit dem 01.01.2002 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers …Ansehen
Steuerlexikon Umtauschanleihen … Umtauschanleihen sind Schuldverschreibungen mit festem, unter dem marktüblichen Zins im Zeitpunkt der Emission liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien. Die Höhe der Erträge aus dieser Kapitalforderung ist von einem ungewissen Ereignis abhängig. Denn im Zeitpunkt des Erwerbs steht noch nicht fest, ob das Wahlrecht zur Übertragung von Aktien ausgeübt wird und in welchem Umfang dem Steuerpflichtigen Erträge …Ansehen
Steuerlexikon Umwandlung … Eine Gesellschaft kann durch Vermögensübertragung oder durch Formwechsel (hierbei kommt es zu keiner Vermögensübertragung) umgewandelt werden. Bei einer Umwandlung durch Vermögensübertragung ist zwischen einer Verschmelzung, einer Spaltung und der reinen Vermögensübertragung zu unterscheiden. Welche Steuerfolgen greifen, regelt das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Das BMF-Schreiben vom 04.07.2006 geht auf das Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung nach § 25 UmwStG ein und erörtert …Ansehen
Steuerlexikon Umzugskosten … Steht der Umzug in einem betrieblichen oder dienstlichen Zusammenhang, können Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen ist eine Berücksichtigung der Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung möglich, wenn ein vorab erstelltes ärztliches Attest die Notwendigkeit des Umzugs belegt. Ein Umzug ist betrieblich oder dienstlich veranlasst, wenn der Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Unbeschränkte Steuerpflicht … Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen auch deutsche Staatsangehörige, die im Inland …Ansehen
Steuerlexikon Unbezahlter Urlaub … Ein unbezahlter Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben »U« zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen. § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Unternehmensgründung Personengesellschaft … Einkommensteuer: Die Steuerpflicht entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bei Gründung eines Unternehmens leisten die Mitunternehmer Kapital- oder Sacheinlagen. Den Kapitalkonten der Mitunternehmer sind in der Gründungsphase die eingebrachten Wirtschaftsgüter gutzuschreiben. Wird Kapital eingebracht, ist der Geldbetrag zu aktivieren. Sacheinlagen sind hingegen mit dem Teilwert zu bilanzieren. Gründungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Zu den Gründungskosten können zum Beispiel …Ansehen
Steuerlexikon Unternehmer … Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Auch ein Arbeitnehmer kann neben seiner abhängigen Beschäftigung als …Ansehen