Vereinfachte Steuererklärung
Erfahren Sie, wie die vereinfachte Steuererklärung funktioniert, für wen sie sich lohnt und für welche Einkommensteuererklärungen die vereinfachte Version möglich ist.
Stand: - Für die meisten Arbeitnehmer ist die klassische Steuererklärung einfach zu komplex und schwierig auszufüllen. Das hat auch der Fiskus eingesehen und möchte den Steuerzahlern durch die sogenannte „vereinfachte Steuererklärung“ viel Zeit, Aufwand und Nerven ersparen. Wie die vereinfachte Steuererklärung funktioniert, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine vereinfachte Steuererklärung?

Seit einiger Zeit gibt es das Formular für die vereinfachte Steuererklärung nicht mehr.
Stattdessen wurden alle Formulare für die Steuererklärung – insbesondere der Mantelbogen als Hauptformular – deutlich übersichtlicher gestaltet und das Ausfüllen vereinfacht. Wenn Sie als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär nur normale Einnahmen wie Arbeitslohn, Versorgungsbezüge oder Lohnersatzleistungen und keine komplizierten Ausgabenposten hatten, reicht es aus, nur den Mantelbogen auszufüllen.
Diverse Pauschalen und Freibeträge werden automatisch vom Finanzamt angerechnet und müssen nur dann separat angegeben werden, wenn Ihre Ausgaben höher als die Pauschale waren. Möchten Sie jedoch zusätzliche Einnahmen z.B. aus Vermietung oder Verpachtung oder einer Nebentätigkeit angeben, reicht der Mantelbogen als vereinfachte Steuererklärung nicht mehr aus. Sie müssten dann die entsprechenden Anlagen zusätzlich ausfüllen und einreichen. Hier helfen moderne Steuerprogramme und vereinfachen Ihre Steuererklärung.
Das Formular „vereinfachte Steuererklärung“ wurde abgeschafft
Bis 2018 gab es ein aus zwei Seiten bestehendes Formular für die vereinfachte Steuererklärung, die den umfangreichen Mantelbogen ersetzte. Seit 2019 gibt es das Formular nicht mehr. Grund ist die Vereinfachung aller Formulare und Anlagen.
So wurde der Mantelbogen von ursprünglich vier auf nun zwei Seiten verkürzt. Zudem liegen dem Finanzamt bereits einige Ihrer Steuerdaten vor, sodass Sie diese nicht mehr in der Steuererklärung eintragen müssen. Hierzu gehören unter anderem Steuerdaten von Ihrem Arbeitgeber zu Lohn und Abgaben, Vorsorgeleistungen, Lohnersatzleistungen oder Rentenbezüge.
Welche Angaben dem Finanzamt bereits vorliegen, erkennen Sie an einem kleinen eingekreisten „e“ in dem jeweiligen Formular bzw. der Anlage. Möglich macht das die sogenannte eTIN (Electronic Taxpayer Identification Number oder elektronisch Transfer-Identifikationsnummer), die Sie auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung finden.
Für wen ist die vereinfachte Steuererklärung geeignet?
Beziehen Sie innerhalb des Steuerjahres neben Ihrem Lohn, Ihrer Rente oder Ihrer Pension keine weiteren Einnahmen und machen nur wenige Ausgaben geltend bzw. nutzen ausschließlich die automatisch vom Finanzamt gewährten Pauschalen, dann ist die vereinfachte Steuererklärung die schnellste Lösung.
Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
Da die überarbeiteten Formulare für die Steuererklärung einfach auszufüllen sind, sparen Sie im Gegensatz zu den bisherigen komplexen Formularen viel Zeit. Im Schnitt benötigen Steuerzahler für das Ausfüllen der vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer weniger als 30 Minuten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer also keine Nebeneinkünfte erzielen und nur ein paar Pauschbeträge und Freibeträge wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, Pauschale für Kontoführungsgebühren oder Fahrtkosten geltend machen möchten, dann sind Sie mit Ihrer Steuererklärung sehr schnell fertig.
Wie kann man eine vereinfachte Steuererklärung einreichen?
Die vereinfachte Steuererklärung bzw. den regulären Mantelbogen reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt via Elster ein.
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Das Bundesfinanzamt bot mit dem Steuerlotsen einen kostenlosen Service an, welches Rentnern und Pensionären die digitale Abgabe einer Steuererklärung ohne besonderes Vorwissen deutlich vereinfacht. Der Steuerlotse wurde mittlerweile eingestellt. Rentner können nun mit Hilfe von EinfachElster Ihre Steuererklärung in vereinfachter Form abgeben können
Zudem steht mit „einfachELSTER“ ein weiteres elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltungen für Bezieher von Alterseinkünften zur Verfügung. Alle Angaben die Sie im Formular „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ normalerweise händisch eintragen würden, können nun auch online erledigt werden. Wenn Sie einfachELSTER nicht nutzen möchten, können Sie den Vordruck auch weiterhin in Papierform ausfüllen und bei Ihrem Finanzamt abgegeben.
Mit dem zweiseitigen Vordruck können Sie aber dennoch verschiedene Ausgaben als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hierzu gehören unter anderem Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Arztrechnungen. Daten über Renteneinkünfte oder Pensionen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhält das Finanzamt automatisch, sodass sie diesbezüglich nichts eintragen müssen.
Welche Formulare braucht man für die vereinfachte Steuererklärung?
Anstelle des bis 2019 geltenden Formulars für die vereinfachte Steuererklärung, füllen Sie nun nur noch den normalen aber inzwischen vereinfachten Mantelbogen (Est1A) aus. Sobald Sie jedoch Kinderfreibeträge, Angaben zu betrieblicher oder privater Altersvorsorge, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. geltend machen möchten, benötigen Sie weitere Formulare. Hierzu gehören unter anderem:
- Anlage Kind
- Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge/Riester)
- Anlage Haushaltsnahe Dienstleitungen
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Unterhalt
- Anlage Vorsorgeaufwand
Diese Pflichtangaben gehören zur Steuererklärung
Damit Sie Ihre Steuererklärung erstellen und einreichen können, benötigt das Finanzamt einige Pflichtangaben. Hierzu gehören insbesondere:
- Angaben zur steuerpflichtigen Person (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Beruf)
- Angaben zum Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend)
- Angaben zur Bankverbindung
- Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Angaben zu Einkommensersatzleistungen (z.B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld)
Steuererklärung Online mit Elster machen
Im Gegensatz zu den auf Papier ausgedruckten Formularen, lässt sich die Steuererklärung heutzutage deutlich schneller und einfacher online am heimischen Rechner erstellen. Hierfür können Steuerzahler zum Beispiel die von der Bundesfinanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Webanwendung „MeinELSTER“ nutzen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung mithilfe von ELSTER erstellen möchten, sollten Sie allerdings nicht mit einer besonders hilfreichen Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare rechnen und das komplizierte Beamtendeutsch verstehen können. Sind Ihnen also unterschiedlichste steuerliche Fachbegriffe und deren Bedeutung durchaus bekannt oder haben bereits mehrere Einkommensteuererklärungen selbst erstellt, kommen Sie wahrscheinlich mit ELSTER gut zurecht. Sind Sie jedoch Steuer-Laie oder machen gerade Ihre allererste Steuererklärung, ist eine Steuersoftware wie z.B. unsere SteuerSparErklärung die wesentlich einfachere und bessere Alternative. Zudem geben wir Ihnen wertvolle Hinweise zur Nutzung von Freibeträgen und weitere Tipps, um möglichst viele Steuern zu sparen. Derartige Hinweise und Tipps gibt es bei ELSTER nicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Steuersoftware die richtige Wahl für Sie ist, können Sie unsere SteuerSparErklärung kostenlos testen.
Häufige Fragen und Antworten zur vereinfachten Steuererklärung
Gibt es die vereinfachte Steuererklärung noch?
Jein. Das Formular speziell für die vereinfachte Steuererklärung gibt es seit Ende 2018 nicht mehr. Ersetzt wurde es durch den ab 2019 geltenden Mantelbogen, der von vier auf zwei Seiten gekürzt und seitdem deutlich einfacher auszufüllen ist.
Für wen lohnt sich die vereinfachte Steuererklärung?
Da der Mantelbogen bei einer Steuererklärung verpflichtend ausgefüllt werden muss, kann die vereinfachte Steuererklärung grundsätzlich erst einmal für jeder nutzen. Lohnen tut sie sich allerdings nur, wenn Sie als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär keine Nebeneinkünfte erzielen und nur wenige Kosten von der Steuer absetzen können.
Können Rentner und Pensionäre eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn Sie neben Ihrer Rente oder Pension keine weiteren Einnahmen (z.B. durch Vermietung/Verpachtung) erzielen.
Welche Formulare brauche ich für die vereinfachte Steuererklärung?
Der Mantelbogen stellt quasi die vereinfachte Steuererklärung dar. Sobald Sie jedoch noch den einen oder anderen Freibeträge geltend machen oder das volle Potential zum Steuern sparen nutzen möchten, benötigen Sie weitere Formulare für die Steuererklärung.
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