Steuererklärung selber machen
Machen Sie Ihre Steuererklärung einfach selbst und profitieren Sie von möglichen Steuervorteilen. Alles Wichtige zur Abgabe Ihrer Steuererklärung einschließlich Abgabepflicht, Abgabefrist, absetzbare Kosten und benötigte Formulare.
Stand: - Arbeitnehmer oder Selbstständige, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen, können die Steuererklärung auch selber machen. Schnell tauchen jedoch Fragen auf, wie: Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben und bis wann? Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden und welche Formulare werden für die Steuererklärung benötigt? In unserem Beitrag liefern wir Ihnen Antworten auf all diese Fragen und erklären Ihnen, wie Sie Ihre Steuererklärung am besten selber machen.
Inhaltsverzeichnis
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung
Wie schwierig ist es die Steuererklärung selbst zu machen?
Mit dem Steuerrechner die Steuerrückerstattung berechnen
Können Selbständige die Steuererklärung eigenständig machen?
Grundsteuererklärung selbst machen
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
Weiterführende Links und News
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung

Um Ihre Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung selbst zu machen, benötigen Sie insbesondere Nachweise über absetzbare Ausgaben und eine ganze Reihe an Unterlagen und Informationen. Zu den wichtigsten Unterlagen für die Steuererklärung gehören:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Steuer-ID und Bankverbindung
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheinigungen über sonstige Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen
- Nachweise über absetzbare Ausgaben: Rechnungen, Quittungen, Belege, Spendenbescheinigungen, Nachweise über Handwerkerleistungen etc.
Hinzu kommen dann noch weitere Informationen wie zum Beispiel Ihren Familienstand und die Anzahl an Kindern, Nachweise für angefallene Krankheitskosten oder Angaben zu angeschafften Arbeitsmitteln, absolvierte Fortbildungen oder Fahrtkosten von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz.
Mit Hilfsmitteln die Steuererklärung in weniger als 1h erledigen
Die Nutzung einer Steuersoftware kann Ihnen bei der Erstellung einer Steuererklärung eine ganze Menge Zeit, Aufwand und sogar bares Geld sparen, indem diese Ihre Steuererstattung maximiert. Unsere SteuerSparErklärung unterstützt Sie mit wertvolle Tipps und hilfreichen Erklärungen, sodass die Steuererklärung in weniger als 1 Stunde erledigt sein kann. Unser Programm erleichtert zum Beispiel die Erfassung und Berechnung von Daten und prüft automatisch, ob alle Angaben gemacht wurden. Das minimiert mögliche Fehler. Zudem aktualisieren wir unser Steuerprogramm regelmäßig bei Änderungen der Steuergesetze. Im Vergleich zu der Beauftragung eines Steuerberaters ist die Nutzung einer Steuersoftware oft deutlich günstiger und schneller. Außerdem haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten und können Ihre Lohnsteuererklärung auch in mehreren Schritten bearbeiten, ohne dass weitere Kosten entstehen.
Steuererklärung machen lohnt sich aus 1.072 Gründen
Wenn Sie keine Steuererklärung machen, können Sie sich den Anteil an eventuell zu viel gezahlter Einkommensteuer nicht erstatten lassen, keine absetzbaren Ausgaben geltend machen und auch keine Steuervorteile wie Freibeträge oder Pauschalen in Anspruch nehmen. Umfragen und Auswertungen zufolge bekommen die meisten Steuerzahler, die eine Steuererklärung abgegeben haben, eine Rückerstattung von durchschnittlich 1.072 €. Das sind 1.072 Gründe, für die es sich lohnt, eine Steuererklärung zu machen.
Wenn Sie die Steuererklärung selbst machen, können Sie auch die volle Kontrolle über Ihre Angaben und Ausgaben behalten. Durch die Verwendung einer Steuersoftware können Sie sicherstellen, dass Sie alle absetzbaren Ausgaben wie Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Vorsorgeaufwand, Mitgliedsbeiträge und Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen und dadurch die Höhe Ihrer zu zahlenden Steuern reduzieren.
Sobald Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt, in dem Ihre Steuerlast (Nachzahlung) oder Steuererstattung ausgewiesen ist.
Kosten mit denen jeder Arbeitnehmer Steuern sparen kann
Innerhalb eines Steuerjahres gehen viele Arbeitnehmer mit verschiedensten Ausgaben für Beruf und privat in Vorleistung. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie sich zumindest einen Teil der Kosten vom Finanzamt erstatten lassen. Der wohl größte Posten, mit dem jeder Arbeitnehmer Steuern sparen kann, sind Werbungskosten. Hierzu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungs- oder Weiterbildungskosten, Fachliteratur, Home-Office, Arbeitskleidung oder Arbeitsmaterialien wie z.B. einen Schreibtisch oder Laptop. Wichtig ist, dass es sich bei den absetzbaren Kosten um beruflich bedingte Anschaffungen oder Ausgaben handelt. Liegen Ihre Ausgaben über dem Werbungskosten-Pauschbetrag, müssen Sie die Kosten belegen können.
Kirchensteuer und Kirchgeld können als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierzu gehören zum Beispiel Reinigungskräfte, Hausmeister, Gärtner oder Handwerker, die Reparaturen im Haushalt durchführen.
Ein weiterer Posten, der steuerlich geltend gemacht werden kann, sind Vorsorgeaufwendungen. Hierzu gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung. Auch private Vorsorge, wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung oder eine Riester-Rente, können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Mitgliedsbeiträge für bestimmte Vereine, wie beispielsweise politische Parteien oder Berufsverbände, können ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um keine steuerbegünstigten Vereine handeln darf.
Auch Kinderbetreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für eine Tagesmutter, Kita oder eine Kinderfrau. Allerdings sind die Kosten hierbei auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
Dadurch können Sie Ihre Steuerlast senken und im besten Fall eine Steuererstattung erhalten.
Wie schwierig ist es, die Steuererklärung selbst zu machen?
Der Aufwand für das Ausfüllen der Steuererklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Höhe und der Art Ihrer Einkünfte und den abzugsfähigen Kosten. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Steuererklärung mit einem einfachen Steuerfall in der Regel auch einfach und schnell zu erledigen ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Arbeitnehmer lediglich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit haben und keine weiteren Einnahmen oder abzugsfähigen Kosten vorliegen.
Je komplexer Ihr Steuerfall ist (z.B. durch Kurzarbeit, Dienstreisen, zweiten Haushalt oder hohe Krankheitskosten), umso schwieriger und umfangreicher wird es, die Steuererklärung selbst zu machen. In solchen Fällen lohnt es sich, eine Steuersoftware zu nutzen, um Fehler zu vermeiden und das gesamte Sparpotenzial zu nutzen.
Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unbedingt darauf, dass Sie alle erforderlichen Steuerformulare vollständig ausfüllen und die Abgabefristen einhalten, um eventuelle Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten bestimmte Abgabefristen. Diese Fristen können sich jedoch verlängern, wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Muss man Steuerformulare ausfüllen?
Ja, in der Regel müssen Sie bestimmte Steuer-Formulare für die Steuererklärung ausfüllen. Welche Formulare genau ausgefüllt werden müssen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte und den abzugsfähigen Kosten ab. Jeder, der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt, muss neben dem Mantelbogen noch die Anlage N ausfüllen. Im Mantelbogen werden vor allem Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Familienstand, Bankverbindung, Beruf, Religionszugehörigkeit etc.) abgefragt und erfasst.
Dann gibt noch verschiedene Zusatzformulare wie die Anlage KAP für Kapitalerträge oder Anlage V für Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsbeiträge. Welche Zusatzformulare Sie benötigen, hängt von den steuerlich absetzbaren Kosten ab.
Eine Übersicht über alle relevanten Steuerformulare haben wir in unserem Standard-Steuererklärungsformularpaket für Arbeitnehmer aufgelistet.
Kann man auch ohne Elster-Online eine Steuererklärung abgeben?
Ja, es ist auch ohne Elster-Online möglich, eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Papierform: Sie können die Steuererklärung in Papierform handschriftlich ausfüllen, persönlich unterschreiben und per Post an das Finanzamt senden. Die für die Steuererklärung benötigten Steuerformulare wie zum Beispiel den Mantelbogen oder die Anlage N für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit können Sie sich beim Finanzamt in Papierform holen oder online herunterladen und ausdrucken.
- Steuersoftware: Mit einer Steuersoftware – wie z.B. unser SteuerSparErklärung - haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung direkt am heimischen PC, Laptop oder per App online auszufüllen und direkt an das Finanzamt zu senden.
- Steuerberater: Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung nicht selbst machen möchte, können Sie auch einen Steuerberater damit beauftragen. Dieser übernimmt dann die Erstellung und Einreichung der Steuererklärung.
- Lohnsteuerhilfeverein: Lohnsteuerhilfevereine bieten ihren Mitgliedern eine kostengünstigere Alternative im Vergleich zu Steuerberatern bei der Hilfe bei der Steuererklärung. Allerdings ist hierfür eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein Voraussetzung
Steuerrechner - Steuerrückerstattung berechnen
Unser Steuerrechner bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, die Höhe ihrer potenziellen Steuerrückerstattung schnell und einfach zu berechnen. Durch die Eingabe einiger weniger Angaben erhalten Sie eine Schätzung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung und können somit Ihre Finanzen besser planen.
Können Selbständige die Steuererklärung eigenständig machen?
Ja, auch als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie grundsätzlich Ihre Steuererklärung eigenständig machen. Allerdings kann es aufgrund der Komplexität der Steuervorschriften und der Vielzahl an abzugsfähigen Kosten schwieriger sein als bei Arbeitnehmern mit nur einer Einkommensquelle. Als Selbstständiger müssen Sie zusätzlich zum Mantelbogen auch die Anlage S, Anlage G oder die Anlage EÜR ausfüllen.
- Anlage S = Selbstständige mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit
- Anlage G = Gewerbetreibende
- Anlage EÜR = kleinere Betriebe, die keine doppelte Buchführung vornehmen müssen
Um sicherzustellen, dass auch wirklich alle abzugsfähigen Kosten berücksichtigt werden und um mögliche Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden, sollten sich Selbstständige bei der Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder einer Steuersoftware speziell für Selbstständige unterstützen lassen.
Zusätzlich zur Einkommensteuererklärung müssen Selbstständige und Unternehmen auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Grundsteuererklärung selbst machen
Grundsteuer wird auf Grundstücke und Gebäude erhoben. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Wert des Grundstücks und des Gebäudes ab und berechnet sich nach der Formel Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz der jeweiligen Kommune. Auch wenn durch die neue Grundsteuerreform einige Dinge vereinfacht wurden, stellt die Grundsteuererklärung immer noch viele Grundstücksbesitzer vor eine herausfordernde Aufgabe. Grundsätzlich ist es möglich, die Grundsteuererklärung auch selbst zu machen. Wenn Sie sich jedoch nicht mit dem aktuellen Steuerrecht auskennen oder noch keine Erfahrungen damit haben, können bei der Grundsteuererklärung schnell Fehler passieren. Es gibt jedoch spezielle Softwareprogramme wie z.B. unsere GrundSteuerErklärung, die Ihnen bei der Erstellung der Grundsteuererklärung hilft und Fehler minimiert.
Daten für die Grundsteuererklärung
Für die Grundsteuererklärung werden (je nach Bundesland) verschiedene Unterlagen und Daten benötigt:
- Grundbuchdaten
- Art der Nutzung
- Art der Immobilie
- Bodenrichtwert
- Aktenzeichen des Einheitswerts
- Wohnfläche
- Anzahl an kleinen, mittleren und großen Wohnungen
- Anzahl an Garagen oder Stellplätzen
- Grundsteuerbescheid des Vorjahres
- Eigentumsnachweis
- Nachweis über die Grundstücksgröße und die Größe des bebauten Bereichs
- Baupläne als Nachweis für die Art und Nutzung des Gebäudes
- Angaben zu Sanierungen und Renovierungen
- Angaben zu sonstigen Gebühren (z.B. Müllgebühren)
Falls Sie das Grundstück oder das darauf befindliche Gebäude vermieten, müssen Sie auch Angaben zum Mietverhältnis sowie zu den Einnahmen und Ausgaben machen.
Wichtig: Welche Unterlagen für die Grundsteuererklärung erforderlich sind, hängt vom genutzten Modell zur Grundsteuer-Berechnung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Grundsteuerbescheid selbst prüfen und Einspruch einlegen
Um mögliche Fehler und Unstimmigkeiten zu erkennen, sollten Sie Ihren Grundsteuerbescheid immer sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Die folgenden Schritte können Ihnen dabei helfen, den Grundsteuerbescheid zu prüfen:
- Grundsteuerbescheid aufmerksam lesen: Bevor Sie Einspruch einlegen, sollten Sie den Bescheid genau lesen und sich mit den enthaltenen Informationen vertraut machen.
- Überprüfen der Berechnungen
- Prüfen der Einheitswerte: Der Einheitswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Überprüfen Sie, ob der Einheitswert korrekt ermittelt wurde.
Wenn Sie feststellen, dass der Grundsteuerbescheid fehlerhaft ist, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Zudem sollten Sie den Einspruch begründen und ggf. entsprechende Unterlagen beilegen, die den Einspruch stützen. War Ihr Einspruch erfolgreich, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend angepasst.
Tipp: Für die Prüfung eines Grundsteuerbescheids und auch beim Einlegen eines Einspruchs sind rechtliche Kenntnisse von Vorteil. Wenn Sie sich unsicher ist, ob Sie die Feststellungserklärung zur Grundsteuer korrekt erstellt, den Bescheid richtig interpretiert haben oder wie Sie Einspruch einlegen können, kann unsere Software GrundSteuerErklärung dabei helfen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Steuererklärung selber machen
Muss man eine Steuererklärung machen?
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn Sie …
- … selbstständig, gewerbetreibend oder Landwirt sind,
- … mehr als 410 € steuerpflichtige Nebeneinkünfte (z.B. durch freiberufliche Tätigkeit) erzielt haben,
- … mehr als 410 € Lohnersatzleistungen erhalten haben (z.B. Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeitergeld),
- … beim Lohnsteuerabzug einen individuellen Freibetrag aufgrund einer Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde,
- … mehrere Arbeitgeber hatten und das Einkommen nach Steuerklasse 6 abgerechnet wurde,
- … eine Abfindung erhalten haben, die nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde,
- … die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor haben,
- … als Rentner oder Vermieter Einnahmen erzielen, die über dem Grundfreibetrag liegen.
Kann man die Grundsteuererklärung selbst machen?
Ja, grundsätzlich können Sie als Eigentümer einer Immobilie die Grundsteuererklärung selbst machen. Hierfür müssen Sie allerdings den Einheitswert Ihres Grundstücks und – falls vorhanden – des darauf befindlichen Gebäudes kennen. Den Einheitswert können Sie entweder bei dem für Ihr Grundstück zuständigen Finanzamt erfragen oder selbst berechnen. Auf Basis des Einheitswerts und der Hebesätze Ihrer Gemeinde können Sie dann die Höhe der Grundsteuer errechnen.
Kann man die Steuererklärung auch kostenlos machen?
Über das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) können Sie Ihre Steuererklärung auch kostenlos erstellen und elektronisch abgeben. Allerdings hilft das ELSTER nur bedingt beim Steuern sparen und zeigt nur wenige Tipps und Tricks an. Sinnvoller und effektiver wäre an dieser Stelle die Nutzung einer Steuersoftware. Diese gibt Ihnen wertvolle Hilfestellungen und holt in der Regel das Maximum aus der Steuererklärung heraus.
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