Umgang mit dem Finanzamt

Umgang mit dem Finanzamt

Nachdem Ihre Steuererklärung bei der Steuerverwaltung bearbeitet wurde, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid per Post oder via Elsteronline. Der Teufel steckt oft im Detail – nehmen Sie deshalb nicht nur Ihren Steuerbescheid genau unter die Lupe. Ein wichtiger Punkt, den Sie besonders sorgfältig prüfen sollten, ist der Vorläufigkeitsvermerk. Denn in diesen Punkten bleibt Ihr Steuerbescheid offen und kann später noch zu Ihren Gunsten geändert werden, auch wenn die einmonatige Einspruchsfrist schon längst abgelaufen ist.

Lesen Sie dazu auch: Steuerbescheid - So legen Sie Einspruch ein

Fehler im Steuerbescheid: Einspruch einlegen

Wenn Sie in Ihrem Steuerbescheid dann tatsächlich einen Fehler entdecken, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen: Sie können gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch wenn Sie vergessen haben, Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Einspruch möglich. Den Einspruch können Sie ganz einfach selbst erledigen. Und das schöne ist, er kostet nichts (außer Papier und Porto). Für den Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird Ihr Steuerbescheid bestandskräftig und kann nur in Ausnahmefällen noch geändert werden.

Einspruchsfrist abgelaufen (I): Antrag auf Wiedereinsetzung

Haben Sie die Einspruchsfrist versäumt, kann ein "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" helfen. Dieser kann aber nur dann Erfolg haben, wenn Sie die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt haben. Geht Ihr Einspruchsschreiben auf dem Postweg verloren, sind Sie längere Zeit wegen Urlaub oder Dienstreise abwesend oder erkranken Sie plötzlich schwer, kann dies eine Wiedereinsetzung rechtfertigen und Sie können trotz Fristversäumung doch noch Einspruch einlegen.

Einspruchsfrist abgelaufen (II): Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Dann ist es eine große Herausforderung, ihn noch zu Ihren Gunsten ändern zu lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids möglich machen. Das geht zum Beispiel bei Schreibfehlern und anderen offensichtlichen Unrichtigkeiten, wenn ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Grundlagenbescheid geändert wird und sich das auf Ihren Steuerbescheid auswirkt oder bei einer neuen Tatsache (z.B. nachträglich festgestellte Einnahmen, vergessene Werbungskosten).

Finanzamt ändert Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil: Einspruch

Für eine Änderung zu Ihren Gunsten hat der Gesetzgeber die Hürden sehr hoch gelegt. Aber auch das Finanzamt kann einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht so einfach ändern. Und das ist gut so, denn das ist natürlich immer eine Änderung zu Ihrem Nachteil.

Und wenn Ihnen doch mal ein geänderter Steuerbescheid vom Fiskus ins Haus flattert? Gegen die Änderung Ihres Steuerbescheids sollten Sie zum einen Einspruch einlegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Zum anderen sollten Sie aber gleichzeitig überprüfen, ob nicht auch eine Änderung zu Ihren Gunsten möglich ist. Ändert das Finanzamt zum Beispiel einen Steuerbescheid wegen nachträglich festgestellter Einnahmen, können mit einem Einspruch gegen die Änderung alle im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehenden Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Klage vor dem Finanzgericht: Nur was für Profis?

Das Finanzamt hat Ihren Einspruch ganz oder teilweise mit einer Einspruchsentscheidung abgelehnt. Wer jetzt zu seinem Recht kommen will, muss den nächsten Schritt gehen: Das ist die Klage vor dem Finanzgericht. Klagen oder nicht? Das ist die Frage, die Sie sich stellen müssen. Denn anders als der Einspruch entstehen bei einer Klage teilweise erhebliche Kosten.

Gegen welche Bescheide kann ich klagen? Wann beginnt die Klagefrist, wann endet sie und was kann ich tun, wenn ich die Klagefrist versäumt habe? Wie formuliere ich eine Klage richtig? Verschicke ich die Klage per Fax, per E-Mail oder per Post? Wann muss ich vor Gericht erscheinen und wann verzichtet das Gericht auf eine mündliche Verhandlung? In welchen Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil und wann erhalte ich einen Gerichtsbescheid? Warum ist eine Erledigung besser als eine Rücknahme der Klage? Mit diesen und noch mehr Fragen müssen Sie sich ebenfalls auseinander setzen. Im Kapitel Klagen vor dem Finanzgericht erklären wir Ihnen, was Sie bei einer solchen Klage beachten müssen.

Selbstanzeige: Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann raten wir auf jeden Fall dazu, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen! Die wichtigsten Grundlagen, die Sie natürlich selbst kennen sollten, haben wir in einem kostenlosen Ratgeber für Sie zusammengefasst: Wir erklären Ihnen, wann eine Selbstanzeige möglich ist, wer sie einreichen kann und wo, was angezeigt werden muss, ob es Formvorschriften gibt und was nach der Selbstanzeige passiert.
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