Corona Konjunkturpaket 2020

Die Gesetzesentwürfe zum Konjunkturpaket wurden am 17. Juni 2020 eingebracht und sind seit 1. Juli 2020 in Kraft.

Konjunkturpaket 2020 für Deutschland - News & Infos

Stand: - Nach zähen und mehr als 20 Stunden andauernden Verhandlungen innerhalb der Koalition hat sich die Bundesregierung am 12.06.2020 - 3 Monate nach Beginn der Corona Krise - auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket für Deutschland verständigt. Es soll helfen, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Damit möchten die Koalitionspartner aus CDU, CSU und SPD nicht nur die gebeutelte Wirtschaft, sondern auch die Verbraucher entlasten. Herzstück des Konjunkturpakets der Bundesregierung sind die Senkung der Mehrwertsteuer, der Familienbonus sowie Maßnahmen für Firmen und Alleinerziehende. Erfahren Sie bei uns, was das Konjunkturpaket enthält und wer davon profitiert.

Wer profitiert alles vom Corona-Konjunkturprogramm?

Von den über 80 Punkten des Konjunkturpakets profitieren eigentlich alle und es gibt keine wirklichen Verlierer. Einzige Ausnahme sind (Solo-)Selbstständige, die in dem 13 Seiten starken Konjunkturprogramm kaum Beachtung erhalten. Verstärkt berücksichtigt werden jedoch Verbraucher, Familien und Kitas, Autofahrer und die gesamte Autoindustrie, der Energiesektor sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hinzu kommen finanzielle Hilfen für den Bahn- und Nahverkehr sowie ein Ausgleich für Kommunen, die aufgrund der Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen kaum noch handlungsfähig sind.

Welche Maßnahmen sind im Konjunkturpaket enthalten?

Mit dem vereinbarten Konjunkturpaket soll der Grundstein gelegt werden, um aus der aktuellen wirtschaftlichen Schieflage wieder herauszukommen und Verbraucher zu entlasten.

Kosten u. Bestandteile des Konjunkturpakets

Im Konjunkturpaket sind unter anderem folgende Eckpunkte für verschiedene Bereiche enthalten:  

Privatpersonen / Verbraucher:

  • Senkung der Mehrwertsteuer
  • Zuschüsse zur Sozialversicherung („Sozialgarantie“)
  • Familienbonus
  • Steuerentlastung für Alleinerziehende
  • Schutzschirm für Auszubildende

Unternehmen / Selbstständige

  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für die Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter (AfA)
  • Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrag
  • Verschiebung der Fälligkeit für die Einfuhrumsatzsteuer
  • Prämien, wenn Unternehmen die Zahl ihrer Azubis trotz Corona-Krise nicht verringern
  • Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe
  • Hilfsprogramm für Kunst und Kulturbetriebe
  • Kreditsonderprogramm zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen
  • Landwirte erhalten finanzielle Hilfe für Stallumbauten
  • Finanzielle Unterstützung für Forstwirte, um nachhaltige Waldflächen zu erhalten und zu bewirtschaften

Bildung und Forschung

  • Hilfen für den Ausbau von Kitas, Krippen, Kindergärten, Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
  • Verbesserung der Forschungszulage
  • Reduzierung der Mitfinanzierungspflicht für Unternehmen aus der anwendungsorientierten Forschung

Städte / Gemeinden / Kommunen

  • Erhöhung der anteiligen Unterkunftskosten für Bezieher von Sozialleistungen
  • Ausgleichszahlungen für fehlende Gewerbesteuereinnahmen
  • Finanzhilfen für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Aufstockung der anteiligen Kosten für Zusatzversorgungssysteme der DDR

Digitalisierung

  • Erhöhung der Investitionen für Künstliche Intelligenz und ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk
  • Unterstützung beim Bau von zwei Quantencomputern
  • Finanzielle Hilfe für den Ausbau eines flächendeckenden 5G-Netzes und die Erprobung neuer Netztechnologien
  • Unterstützung bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

Klima / Energie / Umwelt

  • Investitionspaket für Wasserstoff-Technologie
  • Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage
  • Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramm
  • Anhebung des Ausbau-Ziels für Offshore-Windenergie
  • Förderung für den Photovoltaik-Ausbau

Mobilität

  • Verdoppelung des Anteils am Umweltbonus
  • Ausbau des E-Ladenetzes
  • Kfz-Steuer wird an den Kohlendioxid-Emissionen des Fahrzeugs ausgerichtet
  • Förderung für die Fertigung von Batteriezellen und Entwicklung von Elektromobilität
  • Bonusprogramm für Zukunftsinvestitionen von Automobilherstellern und Zulieferern
  • Flottenaustauschprogramm zur Förderung der Elektromobilität
  • Aufstockung der Förderung von Elektro-Bussen
  • Modernisierungsprogramm zur Förderung von alternativen Antrieben für Bus- und LKW-Flotten
  • Austauschprogramm für schwere Nutzfahrzeuge
  • Finanzielles Hilfspaket für die Deutsche Bahn (z.B. für die Modernisierung und den Ausbau des Schienennetzes und das Bahnsystem)

Gesundheitswesen

  • Unterstützung bei der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Förderung für notwendige Investitionen von Krankenhäusern
  • Förderung für die Forschung von Corona-Impfstoffen (CEPI)
  • Unterstützung bei der Produktion wichtiger Medizinartikel innerhalb Deutschlands

Die große Mehrwertsteuer Senkung auf 16% und 5%

Die Mehrwertsteuersenkung um 3 % ist wohl die größte Überraschung des Konjunkturpakets, denn mit der Herabsetzung beider Steuersätze für alle Unternehmer hat wohl niemand gerechnet. Ursprünglich war die Senkung der Mehrwertsteuer nämlich ausschließlich für Gastronomen angedacht. Zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt statt dem Regelsteuersatz 19 % nur noch 16 %. Beim ermäßigten Steuersatz von 7 % gilt der Steuersatz von 5 %.

Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung?

Durch die Senkung soll der Kaufanreiz bei Verbrauchern verstärkt und die Wirtschaft wieder angekurbelt werden. Letzten Endes also streng genommen eine Win-Win-Situation für Käufer und Verkäufer und soll in erster Linie Bürgern und Bürgerinnen mit geringerem Einkommen zugutekommen. Es gibt nur einen Haken: Unklar ist bisher, ob der gesamte Handel den steuerlichen Vorteil auch wirklich in Form von günstigeren Preisen an den Endkunden weitergibt oder einfach die Preise anpasst. Einige große Handelsketten im Lebensmittelbereich signalisierten bereits, den Mehrwertsteuereffekt an ihre Kunden weiterzugeben. Im Non-Food-Bereich könnte das allerdings anders aussehen. Denn während Supermärkte durchgängig offen hatten, waren Möbelhäuser, Bekleidungsgeschäfte, Spielwarenhändler & Co. geschlossen und wurden von der Krise stark getroffen.

Was bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer für Unternehmen?

Die Senkung der Mehrwertsteuer hat für Unternehmen vor allem einen psychologischen Effekt, da bei Endkunden ein Kaufanreiz ausgelöst wird. Kauft aber niemand ein, spart auch der Unternehmer nichts und der Vorteil ist dahin. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer den steuerlichen Vorteil an seine Kunden weitergibt oder nicht. Damit auch Unternehmen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren können, muss also Ware verkauft werden. Das viel größere Problem liegt jedoch woanders. Denn was als großzügige Unterstützung für die Wirtschaft angedacht ist, wird aller Voraussicht nach bei vielen Unternehmen zu Chaos führen:

  • Kassen- und IT-Systeme müssen angepasst und umprogrammiert werden,
  • Preisangaben im Einzelhandel müssen neu ausgedruckt werden,
  • Waren müssen neu etikettiert werden,
  • Rechnungen müssen umgeschrieben werden
  • Verträge müssen geändert werden,
  • Laufzeitverträge müssen überprüft werden.

Ein nicht unerheblicher Aufwand, wenn man bedenkt, dass die Mehrwertsteuersenkung nur 6 Monate gültig ist. Am Ende des Jahres geht also das gleiche Spiel noch einmal von vorne los, um wieder auf 19 % Mehrwertsteuer zurückzukehren.

Sonderfall Gastronomie

Das Corona-Konjunkturpaket hält für Restaurations- und Verpflegungsdienstleister noch eine weitere Herausforderung bereit. Gastronomische Betriebe müssen die Mehrwertsteuer nämlich nicht nur jetzt und zum Jahreswechsel verändern, sondern gleich dreimal:

  • Bis 30.06.2020 gilt 19 %
  • 01.07.2020 – 31.12.2020 gilt 5 %
  • 01.01.2021 – 30.06.2021 gilt 7 %
  • Ab 01.07.2021 gilt wieder 19 %

Allerdings ist die Veränderung durchaus positiv zu sehen. Gastro-Betriebe sind die ganz großen Verlierer während der Corona-Krise. Durch die Steuersenkungen wird Gastgebern in Deutschland zumindest eine Perspektive geboten.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem kostenlosen E-Book im Kapitel »Außerordentliche Wirtschaftshilfe im November 2020«.

So werden (Solo-)Selbständige & KMU im Konjunkturprogramm berücksichtigt

Selbstständige haben es zu Zeiten von Corona extrem schwer. Mit dem Berufsverbot für verschiedene Branchen rutschten viele Einzelunternehmen in die Insolvenz und kostete einige sogar die Existenz. Da halfen auch keine kurzfristigen Soforthilfen. Die insgesamt 4 Millionen Selbstständigen - insbesondere die 2,2 Millionen Soloselbstständigen - gelten als die großen Verlierer der Corona-Krise.

Zwar sind im Konjunkturprogramm der Bundesregierung Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen, allerdings werden diese wohl nur von wenigen in Anspruch genommen werden können. Die Überbrückungshilfe ist nämlich „nur“ ein Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, zu dem der Unternehmerlohn nicht zählt, und wird lediglich für die Monate Juni bis August 2020 gewährt. Förderfähige Fixkosten sind zum Beispiel:

  • Kosten für Auszubildende
  • Mieten oder Pachten für geschäftlich genutzte Gebäude, Grundstücke oder Räumlichkeiten
  • Zinsaufwendungen für Darlehen und Kredite
  • Leasingraten
  • Lizenzgebühren
  • Versicherungen

Da die betrieblichen Fixkosten bei den meisten Soloselbstständigen gering ausfallen, ist es nur ein sehr kleiner Tropfen auf den großen heißen Stein.

Bedeutet: Wenn ein Selbstständiger seinen Lebensunterhalt aufgrund hoher Umsatzausfälle nicht mehr selbst finanzieren kann, wird dieser wohl oder übel Hartz IV beantragen müssen.

Höhe, Deckelung und Laufzeit der Überbrückungshilfe

Die Liquiditätshilfe nur dann in Anspruch genommen werden, wenn im April und Mai 2020 ein Umsatzrückgang von durchschnittlich mind. 60 % gegenüber dem Vorjahresumsatz nachgewiesen werden kann. Außerdem ist die Höhe der Förderung abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs gegenüber dem Vorjahresmonat.

Umsatzeinbruch im Fördermonat

Erstattung der Fixkosten für Fördermonat

< 70 %

80 %

50 – 70 %

50 %

40 – 50 %

40 %

Die maximale Fördersumme für die gesamten drei förderungsfähigen Monate (Juni, Juli, August) ist gedeckelt und abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:

  • 0 – 5 Beschäftigte = max. 9.000 € Erstattungsbetrag
  • 10 Beschäftigte = max. 15.000 € Erstattungsbetrag
  • 10 Beschäftigte = max. 150.000 € Erstattungsbetrag

Wer die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen möchte, muss sich durch ein zweistufiges Antragsverfahren hangeln:
In Stufe 1 geht es um die Schätzung des Umsatzeinbruchs und die Fixkosten. Diese gilt es mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.
In Stufe 2 erfolgt die Bestätigung bzw. der Nachweis über die endgültigen Umsatzzahlen sowie die Fixkostenberechnung. Anträge können bis spätestens 31.08.2020 eingereicht werden, die Auszahlungsfrist endet spätestens am 30.11.2020. Sollte ein Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden, müssen die Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe des Konjunkturpakets zurückgezahlt werden.

Steuerliche Entlastungen für Firmen: Neben der finanziellen Überbrückungshilfe sieht das Corona-Konjunkturpaket außerdem steuerliche Entlastungen für Firmen vor.

Erweiterung des Verlustrücktrag: Damit Unternehmen ihre Liquidität stärken können, wurde der steuerliche Verlustrücktrag erweitert. So können krisenbedingte Verluste bereits im laufenden Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen werden.

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts: Der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus dem Gewerbebetrieb soll auf das Vierfache des Messbetrags der Gewerbesteuer angehoben werden. Zudem soll es ein Optionsmodell für Personengesellschaften geben.

Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben: Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wurde auf den 26. des Folgemonats verschoben.

Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter: Für die Steuerjahre 2020 und 2021 wird wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Güter des Anlagevermögens (AfA) eingeführt. Gegenüber der aktuell geltenden AfA gilt für die Abnutzung nun Faktor 2,5 und max. 25 % pro Jahr.


Unterstützung von Ausbildungsbetrieben

Ausbildungsbetriebe erhalten am Ende der Probezeit eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 € für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen sein Ausbildungsplatzangebot im Jahr 2020 gegenüber den vergangenen drei Jahren nicht reduziert hat.

Unternehmen, die ihre Ausbildungsplätze dagegen erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie in Höhe von 3.000 €.

Konjunkturprogramm für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Konjunkturprogramm unterstützt während der Corona-Krise auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So sollen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser an ihrem Unternehmen beteiligen können. Insbesondere für Start-ups soll eine attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung geschaffen werden. Des Weiteren soll noch im September dieses Jahrs eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 vorgelegt werden.

Sozialgarantie 2021

Unter dem Namen „Sozialgarantie 2021“ verbirgt sich eine Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hatten leider zur Folge, dass die Ausgaben in allen Sozialversicherungen massiv gestiegen sind. Um zu verhindern, dass dadurch die Lohnnebenkosten von Arbeitnehmern steigen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bei max. 40 % stabilisiert.

300 Euro Corona Kinderbonus für Eltern

Dank eines Zuschusses profitieren auch Familien vom Corona-Konjunkturpaket. Für jedes Kindergeldberechtigte Kind erhalten Familien nämlich einen „Familienbonus“ in Höhe von insgesamt 300 €. Gemeinsam mit dem Kindergeld wird der Zuschuss im September und Oktober 2020 (jeweils 150 €) an die Familien überweisen. Da der Kinderbonus versteuert werden muss, profitieren in erster Linie Familien mit niedrigen Einkommen. Auf die Grundsicherung wird der Bonus jedoch nicht angerechnet. Mehr zum Familienbonus erfahren

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes und den damit verbundenen höheren Ausgaben während der Pandemie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt. Für die Jahre 2020 und 2021 beträgt der Entlastungsbetrag nun 4.008 €, was einer Erhöhung von 2.100 € entspricht, und kann über einen lohnsteuerlichen Freibetrag gelten gemacht werden. Bisher lag die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende bei 1.908 € pro Jahr.

Diese Hilfen gibt es für Kunst & Kultur

In dem Hilfspaket der Bundesregierung wurde auch die Kunst- und Kulturbranche mit knapp einer Milliarde Euro berücksichtigt, um die Corona-Auswirkungen abzumildern. Es wurde sogar eigens ein Programm namens „NEUSTART KULTUR“ erschaffen. Der Topf mit den finanziellen Zuschüssen teilt sich wie folgt auf:

  • 450 Millionen Euro für kleine und mittlere Kulturstätten, um die Arbeit wieder aufnehmen und Aufträge an Freiberufler sowie Selbstständige vergeben zu können. Der Gesamtbetrag wird jedoch aufgeteilt in:
    • 150 Millionen für Musik,
    • 150 Millionen für Tanz und Theater,
    • 120 Millionen für Kinos, Filmproduktion- und Verleih,
    • 30 Millionen für Galerien, Buch- und Verlagsszenen und soziokulturelle Zentren.
  • 250 Millionen Euro gehen an Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Das Geld soll unter anderem für Hygienekonzepte, Belüftung und Ticketsysteme verwendet werden.
  • 150 Millionen Euro für die Förderung alternativer und digitaler Angebote, damit sich der Kulturbereich besser vernetzen, verständigen und vermitteln kann.
  • 100 Millionen Euro für vom Bund geförderte Kulturprojekte und Kultureinrichtungen.
  • 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter.

Diese Unterstützung bekommt die Land- und Forstwirtschaft

Die Land- und Forstwirtschaft bekommt ebenfalls Hilfe durch das Konjunkturprogramm. Für Landwirte gibt es ein Investitionsförderprogramm von 300 Millionen Euro, um Stallumbauten vorzunehmen und dadurch Haltungsbedingungen zu verbessern. Forstwirte bekommen rund 700 Millionen Euro zusätzlich, um die Aufforstung weiter voranzutreiben und Wälder nachhaltig zu bewirtschaften bzw. zu erhalten.

Studenten können Corona-Nothilfen beantragen

Schätzungen zufolge gehen etwa zwei Drittel aller Studierenden in Deutschland einem Nebenjob nach, um ihr Studium und ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Durch die Corona-Krise konnten jedoch viele dieser Nebenjobs nicht mehr ausgeübt werden, was Studenten und Studentinnen in eine akute finanzielle Notlage gebracht hat. Dank des Konjunkturprogramms bekommen Studierende nun aber staatliche Hilfe und können Zuschüsse beim Bund beantragen. Für die Monate Juni, Juli und August 2020 sind zwischen 100 € und 500 € pro Monat möglich. Allerdings muss die Überbrückungshilfe jeden Monat neu beantragt werden. Vorteil ist, dass die Bundeszuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt ist jeder immatrikulierte Studierende, der nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten ist und weniger als 500 € pro Monat zur Verfügung hat. Beantragt werden kann die Corona-Nothilfe für Studenten und Studentinnen über das jeweils zuständige Studierenden- oder Studentenwerk. Mehr zur Corona Unterstützung von Studenten.

Corona-Hilfen für Rentner

Im Rahmen des „Sozialschutz Paket“ hat die Bundesregierung beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze für Rentner anzuheben. Somit können Ruheständler nun anstelle von aktuell 6.300 € pro Jahr vorübergehend 44.590 € hinzuverdienen. Außerdem wurde der bisher geltende Hinzuverdienstdeckel durch einen neuen Absatz im Sozialgesetzbuch (§ 302 SGB VI) temporär ausgesetzt, sodass bis zum 31.12.2020 ohne Abzüge auf die Rente hinzuverdient werden kann.


Fragen und Antworten zum Konjunkturpaket

Wie teuer ist das Corona Konjunkturpaket?

Das Corona Konjunkturpaket der Bundesregierung wird voraussichtlich 130 Milliarden Euro kosten. Die FDP-Fraktion will sogar einen finalen Betrag von 177 Milliarden errechnet haben. Letztendlich ist noch nicht ganz klar wie teuer es wird, da auch die entgangenen Einnahmen durch die Umsatzsteuersenkung oder geringere Steuereinnahmen in Gastronomie und Events den Staat indirekt belasten.

Was kostet die Deckelung der Sozialabgaben?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 5,3 Mrd. Euro für 2020 aus. Der Bedarf für 2021 kann erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ermittelt werden.

Was kostet der Kinderbonus für Familien?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 4,3 Mrd. Euro aus.

Was kostet die Erhöhung des Entlastungsbetrags?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 0,75 Mrd. Euro aus.

Was ist die Sozialgarantie 2021?

Die Sozialgarantie 2021 war neben dem Corona-Konjunkturpaket eine weitere, ergänzende Maßnahme um die Wirtschaft in Deutschland während der Pandemie zu stabilisieren. Hintergrund der Maßnahme: die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 sollten bei 40% gedeckelt werden. So sollten Arbeitnehmer, Unternehmen und Träger der Sozialversicherung entlastet werden. Zunächst war geplant, Sozialversicherungsbeiträge, die die 40%-Marke überschreiten aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Im Nachgang gaben Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium jedoch bekannt, dass stattdessen 11 Milliarden des 16 Milliarden teuren Sozialgarantie-Paketes, aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden sollen - drei Milliarden hiervon sollen wiederum durch eine Erhöhung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge refinanziert werden. Lediglich 5 Milliarden Euro entnimmt der Bund den Mitteln der Allgemeinheit, um die Sozialgarantie 2021 erfüllen zu können. Die Finanzierung der restlichen Summe entfällt auf die gesetzlich Krankenversicherten.

Auf Steuertipps halten wir jede Menge weiterer hilfreicher Artikel, Produkte und Tipps bereit, mit denen wir Sie im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung in Steuerangelegenheiten unterstützen wollen:

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