Steuerpflichtiger
Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung ist Steuerpflichtiger, wer:
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eine Steuer schuldet,
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für eine Steuer haftet,
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eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen,
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eine Steuererklärung abzugeben,
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Sicherheit zu leisten,
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Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 AO
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