Ruhegelder
Ruhegelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende Bezüge oder um eine einmalige Zahlung handelt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 19 EStG

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen
Mittlerweile bestehen zahlreiche Gesetze, die dazu dienen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Jüngstes Beispiel ist das Brückenteilzeitgesetz, das die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit regelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können.