Ruhegelder

Ruhegelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende Bezüge oder um eine einmalige Zahlung handelt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 19 EStG

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #