Parkplatzkosten
Mietet der Arbeitnehmer in der Nähe seines Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Wird der Parkplatz jedoch vom Arbeitgeber angemietet und an den Arbeitnehmer kostenlos überlassen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für diesen Betrag sind auch keine Sozialabgaben zu leisten.
Der Parkplatz sollte immer vom Arbeitgeber angemietet und dann kostenlos an den Arbeitnehmer überlassen werden.

Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen
Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.