Kraftfahrzeugsteuer / Steuerbefreiung
Für 2026 gilt in Deutschland eine Kfz-Steuerbefreiung für bestimmte Elektroautos, aber nur unter klaren Voraussetzungen.
Grundprinzip KFZ-Steuerbefreiung 2026
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Steuerbefreiung gibt es ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (batterieelektrische Pkw, keine Plug-in-Hybride).
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Befreit wird immer das Fahrzeug, nicht die Person. Das bedeutet: Bei einem Halterwechsel bleibt die Befreiung bis zum Fristende bestehen.
Welche Fahrzeuge sind befreit?
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Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit.
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Die Befreiung gilt maximal zehn Jahre ab Erstzulassung. Sie endet spätestens am 31.12.2035.
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Fahrzeuge, die schon nach der alten Regelung bis 31.12.2025 zugelassen wurden, behalten ihre Steuerfreiheit, nun ebenfalls längstens bis 31.12.2035 (statt nur bis 2030).
Beispiel:
Wird ein Elektroauto im März 2026 erstmals zugelassen, ist es bis März 2036 steuerfrei, begrenzt durch die Obergrenze 31.12.2035, also effektiv knapp neun Jahre.
Was ist nicht (mehr) befreit?
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Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge fallen nicht unter die Kfz-Steuerbefreiung; sie werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.
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Reine Elektrofahrzeuge, die erst nach dem 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, erhalten keine Kfz-Steuerbefreiung mehr (nach aktueller Rechtslage) und werden dann regulär, aber teilweise zu vergünstigten Tarifen, besteuert.
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