Heuschnupfen: Kosten für Medikamente steuerlich abziehbar

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Krankheitskosten mindern die Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können. Das geht auch bei Heuschnupfen!

Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.

Chronisch krank? Einmalige Vorlage einer Verordnung reicht

Sind Sie dauerhaft auf ein bestimmtes Medikament angewiesen, dann reicht dem Finanzamt die einmalige Vorlage einer Verordnung aus, etwa eine Dauerverordnung. Betroffen sind hier zum Beispiel Heuschnupfen-Patienten, die bei Bedarf Histamine einsetzen.

Wichtig: Auch wenn das Medikament, auf das Sie dauerhaft angewiesen sind, frei verkäuflich ist, müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine Verordnung bzw. Dauerverordnung ausstellen lassen. Besorgen Sie sich die notwendigen Nachweise immer bereits im Vorfeld der Maßnahme.

Zu den abziehbaren Kosten gehören übrigens auch die Kosten für die Beseitigung der allergieauslösenden Stoffe aus Ihrem Wohnumfeld. Das hat der BFH schon vor einigen Jahren zu gefällten Birken entschieden – mehr dazu lesen Sie hier.

Einen Teil der Kosten müssen Sie trotzdem selbst zahlen...

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Damit soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Ob Sie diese Voraussetzung in Ihren individuellen Fall erfüllen, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Rechner zumutbare Belastung – Krankheitskosten berechnen.

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