Hamburg setzt bei neuer Grundsteuer auf Wohnlagemodell
Finanzsenator Dressel hat erste Eckpunkte für die neue Grundsteuer vorgestellt: Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor. Die Bewertung soll anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen.

Hamburg setzt bei neuer Grundsteuer auf Wohnlagemodell

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Finanzsenator Dressel hat erste Eckpunkte für die neue Grundsteuer vorgestellt: Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor. Die Bewertung soll anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen.

Die Äquivalenzzahlen sollen typisierend die Kosten und den Nutzen der nicht durch Beiträge und Gebühren oder durch andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur abbilden. Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro je Quadratmeter bewertet werden und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro je Quadratmeter.

»Wohnlagefaktor« soll Stadtentwicklung berücksichtigen

Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50 Prozent gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen. Diese Ursprungsmesszahl für Wohnen von 0,5 wird bei normalen Wohnlagen im Gegensatz zu guten Wohnlagen um eine Ermäßigung von 25 Prozent zusätzlich begünstigt, um Stadtentwicklungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und um das Ziel des bezahlbaren Wohnraums zu fördern.

Diese als Wohnlagefaktor ausgeprägte Lageermäßigung orientiert sich dabei am bewährten Hamburger Wohnlageverzeichnis. Solange noch keine Wohnlage (zum Beispiel in Neubaugebieten) festgestellt worden ist, wird zunächst von einer normalen Lage ausgegangen und ebenfalls die Ermäßigung verwendet.

Öffnungsklausel ermöglicht eigenes Grundsteuer-Modell

Im Zuge der Verabschiedung der bundesrechtlichen Grundsteuer wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, gegebenenfalls ein eigenes Modell anzuwenden. Ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer erstmals nach neuem Recht angewendet werden.

»Einfache und ermittelbare Angaben«

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte dazu: »Wir haben uns in den letzten Monaten sehr intensiv mit den jeweiligen Modellen und ihren Auswirkungen für Hamburg auseinandergesetzt. Eine neue Grundsteuer muss mehrere Kriterien erfüllen: einfach zu administrieren, klare und folgerichtige Belastungsentscheidungen, aufkommensneutral und für alle nachvollziehbar. Wir wollen Verwerfungen am Hamburger Wohnungsmarkt vermeiden, der Segregation in unserer Stadt entgegenwirken und erhebliche Mehrbelastungen für Steuerpflichtige vermeiden. Entlang dieser Vorgaben hat sich gezeigt, dass ein Wohnlagemodell für Hamburg sinnvoll ist. Der Einfluss der deutlichen Bodenwertsteigerungen in Hamburg auf die Grundsteuer wird begrenzt, die Wohnlagen über einen Rabatt bei normalen Wohnlagen mit abgebildet. Außerdem ist das Wohnlagenmodell sehr unbürokratisch, es werden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeutet. Die Grundsteuer sollte auch künftig keinen schwankenden Bemessungsgrundlagen unterliegen, sondern ein in der Höhe verlässlich einzuplanender Haushaltsbestandteil für Stadt und Steuerpflichtige sein. Ein Wohnlagemodell wird den spezifischen Bedingungen einer Großstadt wie Hamburg mit einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt am besten gerecht. Im engen Austausch nicht nur mit den Kolleginnen und Kollegen mehrerer Länder, sondern auch mit hiesigen Akteuren aus dem Bündnis für das Wohnen und der Bürgerschaft wollen wir die Erörterungen in den nächsten Wochen soweit fortführen, dass wir im Herbst in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren starten können.«

(Quelle: Finanzbehörde Hamburg, Mitteilung vom 2.9.2020)

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(MB)

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