Grundsteuerreform verabschiedet

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Der Bundesrat hat die Grundsteuerreform verabschiedet. Damit wurde die Reform tatsächlich noch vor Jahresende unter Dach und Fach gebracht.

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die die bislang geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 für eine Neuregelung zu sorgen.

Diese Neuregelung wurde jetzt am 8.11.2019 verabschiedet. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt dabei erhalten, sie wird also weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet:

  • Bewertung der Grundstücke,

  • Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und

  • Multiplikation mit einem Hebesatz der Kommune.

In Zukunft erfolgt die Bewertung jedoch grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell:

  • Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird.

  • Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt.

  • Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Ist Ihnen oben das Wort grundsätzlich aufgefallen? Das heißt: Achtung, Ausnahmen!

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen (sog. Öffnungsklausel). Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Grundgesetz, über die lange gestritten worden war.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die Bundesregierung leitet das neue Gesetz jetzt weiter an den Bundespräsidenten, der es unterschreibt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Dann ist bis 2025 Zeit, um die notwendigen Daten für die Neubewertung zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten.

(MB)

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