Anlage R (Einkünfte aus Renten)
Die Anlage R, in der alle gängigen Rentenleistungen angegeben werden, wird für immer mehr Menschen relevant. Denn seit einigen Jahren ist ein Teil des Renteneinkommens steuerpflichtig. Deshalb werden hier die wichtigsten Bestandteile der Anlage erklärt.
Zusammenfassung
Die Anlage R wird für die Erklärung steuerpflichtiger Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Leibrenten und ähnlichen Leistungen genutzt. Die Anlage R-AV/bAV ist für Einkünfte aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (Riester) und betrieblicher Altersversorgung vorgesehen. Die Anlage R-AUS ist für Renten und Versorgungsleistungen aus dem Ausland erforderlich. Diese werden nicht automatisch elektronisch übermittelt. Rechtsgrundlage ist vor allem §22 EStG, ergänzt durch Doppelbesteuerungsabkommen bei Auslandsrenten.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage R?
Die Anlage R erfasst Renten und andere Leistungen aus dem Inland, z.B. gesetzliche Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten, berufsständische Versorgungsrenten sowie private Leibrenten (ohne Riester/bAV). Sie ist erforderlich, sobald steuerpflichtige Rentenleistungen vorliegen.
Ehepaare müssen getrennte Anlagen ausfüllen und einreichen.
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Was ist die Anlage R AV/bAV?
Die Anlage R-AV/bAV dient für Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (Riester) und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung (z.B. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen). Erfasst werden auch Abfindungen von Kleinbetragsrenten und besondere Fälle (schädliche Verwendung).
Was ist die Anlage R AUS?
Die Anlage R-AUS wird genutzt, wenn Renten oder vergleichbare Leistungen aus dem Ausland bezogen werden – beispielsweise aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Da hierfür dem Finanzamt meist keine eDaten vorliegen, müssen die Beträge manuell gemeldet werden
Wer nutzt welche Anlage?
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Inländische gesetzliche/berufsständische/private Renten → Anlage R.
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Riester und inländische bAV-Leistungen → Anlage R-AV/bAV.
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Renten aus dem Ausland → Anlage R-AUS (inkl. Angaben zum Leistungsstaat und ggf. DBA-Hinweisen).
Rechtsgrundlagen & wichtige Paragrafen
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§ 22 EStG – Sonstige Einkünfte, inkl. Leibrenten und Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (Tabelle mit ansteigendem Besteuerungsanteil).
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Bei Auslandsrenten sind zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Qualifikation nach deutschem Recht zu prüfen.
Ausfüllhinweise Anlage R, Anlage AV/bAV & Anlage R-AUS
Anlage R (Inland)
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Zeilen 4–12: gesetzliche Leibrenten (DRV), landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungswerke, Basisrenten (Rürup).
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Zeilen 13–18: private Leibrenten (lebenslang/abgekürzt).
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Seite 2 (Zeilen 52 –59): Werbungskosten – ein Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro wird automatisch berücksichtigt, höhere Beträge belegen.
Anlage R-AV/bAV (Riester & bAV)
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Leistungen laut Leistungsmitteilung (Nummer 1–6), Kleinbetragsrente-Abfindung, Beginn/Ende der Leistung, Anpassungsbeträge; getrennte Erfassung je Rente.
Anlage R-AUS (Ausland)
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Leistungsstaat angeben, Art der Leistung (gesetzlich/privat/bAV), Beginn, Anpassungen, ggf. Einmalleistungen; erhöhte Mitwirkungspflichten beachten (Nachweise), und dass die Besteuerungszuordnung nach DBA erfolgen kann.
FAQ Anlage R, Anlage R-AV/bAV & Anlage R-AUS
1. Muss ich als Rentner oder Rentnerin immer die Anlage R abgeben?
Wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag überschreitet, ist eine Abgabe nötig; die DRV meldet zwar viele Daten elektronisch, die Anlage R bleibt dennoch relevant.
2. Wann nutze ich die Anlage R -AUS statt Anlage R?
Sobald Leistungen aus dem Ausland zufließen (Versicherung, Rentenvertrag, ausländische bAV). Betroffene sollten prüfen, welches DBA das Besteuerungsrecht zuweist; die R-AUS erfasst die Details für die Einordnung.
3. Gehören Betriebsrenten immer in R -AV/bAV?
Ja, inländische Betriebsrenten (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung) gehören in R-AV/bAV; ausländische bAV-Leistungen werden in R-AUS erklärt.
4. Können Ehepaare ihre Angaben in einem gemeinsamen Formular angeben?
Nein, Ehepaare müssen die Formulare jeweils getrennt ausfüllen.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)