Alle 41,4 Jahre kommt der Betriebsprüfer

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Knapp 8 Millionen Betriebe gab es 2018 es in Deutschland. Und bei denen muss natürlich ab und zu mal das Finanzamt vorbeischauen, ob auch alles richtig dokumentiert und vor allem versteuert wird. Den Besuch eines Betriebsprüfers muss man auf jeden Fall ernst nehmen – zum Glück ist er nur sehr selten.

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(Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019)

WIE selten, das steht schwarz auf weiß in der »Datensammlung zur Steuerpolitik 2019«, die das Bundesfinanzministerium herausgegeben hat. Dort steht – schön nach Größenklassen sortiert – wie oft Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe geprüft werden:

Größenklasse

Prüfungsturnus in Jahren

Großbetriebe

4,6

Mittelbetriebe

15,8

Kleinbetriebe

31,0

Kleinstbetriebe

93,9

Durchschnitt

41,4

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019)

Wie die Einordnung in die Größenklassen vorgenommen wird, erklärt ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2015. Die Betriebe sind dort in verschiedene Betriebsarten unterteilt, von denen wir hier einige beispielhaft nennen:

Betriebsart

Betriebsmerkmale in Euro

Großbetriebe

Mittelbetriebe

Kleinbetriebe

Handelsbetriebe

Umsatzerlöse oder

8.000.000 Euro

1.000.000 Euro

190.000 Euro

steuerlicher Gewinn über

310.000 Euro

62.000 Euro

40.000 Euro

Fertigungsbetriebe

Umsatzerlöse oder

4.800.000 Euro

560.000 Euro

190.000 Euro

steuerlicher Gewinn über

280.000 Euro

62.000 Euro

40.000 Euro

Freie Berufe

Umsatzerlöse oder

5.200.000 Euro

920.000 Euro

190.000 Euro

steuerlicher Gewinn über

650.000 Euro

150.000 Euro

40.000 Euro

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche

300.000 Euro

130.000 Euro

55.000 Euro

oder steuerlicher Gewinn über

170.000 Euro

70.000 Euro

40.000 Euro

(Quelle: BMF-Schreiben vom 9.6.2015)

Was bringen die Betriebsprüfungen finanziell?

In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2018 bundesweit 13.525 Prüfer im Einsatz. Sie erzielten ein Mehrergebnis von rund 13,9 Mrd. Euro (inklusive des Mehrergebnisses bei Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen von 0,6 Mrd. Euro). Das schreibt das Bundesfinanzministerium in der aktuellen Datensammlung zur Steuerpolitik.

Aufgeteilt nach Betriebsgrößen ergibt sich folgendes Bild:

Größenklasse

Mehrergebnis insgesamt in Mrd. Euro

Mehrergebnis je geprüftem Betrieb in Euro

Großbetriebe

10,1

252.509

Mittelbetriebe

1,3

26.501

Kleinbetriebe

0,7

19.406

Kleinstbetriebe

1,0

16.887

Summe

13,2

70.046

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019)

Kritik an den Zahlen des BMF kommt vom Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof hat sich die Zahlen zu den Betriebsprüfungen im Jahr 2018 genau angeschaut, stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest und übt entsprechend deutlich Kritik: eine unzulängliche Statistik vermittle ein falsches Bild von den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung, schrieb er im April 2019.

Und weiter: Die Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung eigne sich weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Sie enthalte fehlerhafte Angaben und erzeuge auch durch andere Mängel ein falsches Bild:

  • In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen.

  • Die Anzahl der erfassten Prüfungen war um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten.

Die Mängel, so der Bundesrechnungshof, seien zum einen auf unzureichende Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen für die Statistik zurückzuführen. Zum anderen beachteten die Finanzämter auch eindeutige Vorgaben nicht. Er forderte das Bundesministerium der Finanzen daher auf, seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend zu ändern.

Ändert sich also bald etwas?

Das BMF gelobte Besserung und richtete eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die jetzt Änderungsvorschläge erarbeitet. Das war im April 2019.

Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zum Thema »zeitnahe Betriebsprüfungen« vom 3.1.2020 ist zu entnehmen, dass die Arbeitsgruppe noch forscht und recherchiert (siehe hier: BT-Drucksache 19/16305, Antwort zu Frage 4). Es wird also wohl noch eine Weile dauern, bis wir über Ergebnisse berichten können.

(MB)

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