Steuerlexikon Steuerschuldner … Steuerschuldner ist, wer auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Fremden die Steuern zu entrichten hat. So schuldet zum Beispiel der Gewerbetreibende die Einkommensteuer auf eigene Rechnung, der Arbeitgeber schuldet hingegen die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer auf fremde Rechnung. Wird die Steuer von einer dritten Person (z.B. Arbeitgeber schuldet Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer) an den Fiskus abgeführt, fallen Steuerschuldner und Steuerträger auseinander. Steuerträger ist die Person, die …Ansehen
Steuerlexikon Steuerumgehung … Zu einer Steuerumgehung kommt es, wenn zur Minderung der Steuerlast rechtliche Gestaltungen gewählt werden, die aus wirtschaftlicher Sicht keine Vorteile bringen. Eine Steuerumgehung ist zwar nicht strafbar, jedoch wird die gewählte Steuergestaltung nicht anerkannt. § 42 AO …Ansehen
Steuerlexikon Steuervergünstigungen … Die Steuergesetze gewähren zahlreiche Steuervergünstigungen. Hiermit soll einer verminderten Leistungsfähigkeit (z.B. Erziehung von Kindern) bzw. einem erhöhten Kostenaufwand (z.B. bei einer Behinderung) entsprochen oder ein bestimmtes Handeln (z.B. Spenden an gemeinnützige Organisationen) gefördert werden. Durch folgende Vorschriften wird eine steuerliche Begünstigung gewährt: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen Freibeträge. Eine Steuervergünstigung kann auch durch Gestaltungen …Ansehen
Steuerlexikon Steuervorauszahlungen … Steuern werden erst am Ende eines Veranlagungszeitraums – meist ist dies das Kalenderjahr – festgesetzt. Jedoch sind bereits vor der Steuerfestsetzung Vorauszahlungen zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Einkommen, dass bei der letzten Veranlagung erzielt wurde. Die meisten Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten. Bei der Umsatzsteuer kann sich auch ein kürzerer oder längerer Zeitraum ergeben (vgl. Lexikon Umsatzsteuer/Voranmeldung). Bei der Einkommensteuer kann eine …Ansehen
Steuerlexikon Stiftungshöchstbetrag … Rechtslage seit 01.01.2013: Der Höchstbetrag für Zuwendungen an den Stiftungsvermögensstock wird für zusammenveranlagte Ehegatten auf 2 Mio. Euro gemeinsam erhöht. Zuvor wurde der Höchstbetrag nach Ehegatten getrennt. Rechtslage seit 01.01.2009: Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts können auf Antrag im Veranlagungszeitraum der Zuwendung oder in den folgenden neun …Ansehen
Steuerlexikon Stiftung … Stiftungen sind auf die Förderung eines bestimmten Zwecks ausgerichtet. Der Stiftungszweck wird in der Satzung festgeschrieben. Gewöhnlich konzentriert sich der Stiftungszweck auf die Bereiche Soziales, Bildung und Erziehung, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Religion, Umwelt und Völkerverständigung. Aber auch die Versorgung einer Familie (Familienstiftung) oder das Führen eines Unternehmens (unternehmensverbundene Stiftung) kann das verfolgte Ziel sein (§ 10b EStG, § 31 KStG …Ansehen
Steuerlexikon Stillegungsprämien … Prämien, die für die Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Grund öffentlicher Förderprogramme gezahlt werden, sind nicht als Miet- und Pachtzinsen anzusehen und deshalb durch den Ansatz des Grundbetrags nach § 13a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegolten (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen). Sie unterliegen keiner besonderen Besteuerung. Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Hektarwert der selbst bewirtschafteten Fläche. Die Flächenstilllegung …Ansehen
Steuerlexikon Stille Gesellschaft … Stiller Gesellschafter ist, wer sich an einem Gewerbe mit einer Kapitaleinlage beteiligt. Dieses Kapital geht in das Vermögen des Gewerbetreibenden über. Ein stiller Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen beteiligt. Keine Beteiligung hält der stille Gesellschafter am Betriebsvermögen. Er trägt somit kein unternehmerisches Risiko. Vielmehr ist der stille Gesellschafter Darlehensgeber und einkommensteuerlich entsprechend …Ansehen
Steuerlexikon Pflegekinder … Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause gefunden hat und die Pflegeeltern zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung, wie zu einem eigenen Kind, stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit in den Haushalt aufgenommen wird. Keine Pflegekinder sind Kostkinder. Hat ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Kinder in seinen Haushalt aufgenommen, so wird vermutet, dass es …Ansehen
Steuerlexikon Pflegepauschbetrag … Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann der Steuerpflichtige an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) einen Pauschbetrag geltend machen (Pflegepauschbetrag). Der Pflege-Pauschbetrag beträgt für eine betreute Person mit Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 oder 5 Merkzeichen »H« bis 2020 – – 924,– € 924,– € ab 2021 600,– € 1.100,– € 1.800,– € 1.800,– …Ansehen