Steuerlexikon Private Lebensführung … Ausgaben, die im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen stehen, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hiervon wird nur abgewichen, wenn die Aufwendungen den Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet werden können. Dem gegenüber können Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei muss eine Zuordnung der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben …Ansehen
Steuerlexikon Private Pkw-Nutzung … Wird das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Rechtslage seit 01.01.2006: Nur wenn das Dienstfahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen (= betriebliche Nutzung mehr als 50 %) gehört, besteht für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ein Wahlrecht zwischen Listenpreis- und Fahrtenbuchmethode (siehe unten). Ist das Dienstfahrzeug dem gewillkürten Betriebsvermögen (= betriebliche Nutzung 10 % bis 50 %) zuzuordnen …Ansehen
Steuerlexikon Privatvermögen … Zum Privatvermögen gehören die Wirtschaftsgüter eines Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsvermögen sind. Steuerlich ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen von erheblicher Bedeutung, da Wertsteigerungen von Privatvermögen nur innerhalb der engen Grenzen des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) und des § 17 EStG (Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung) einer Besteuerung unterliegen. Alle anderen Wertsteigerungen des Privatvermögens unterliegen keiner Steuerpflicht …Ansehen
Steuerlexikon Progressionsvorbehalt … Wer arbeitslos wird, wer längere Zeit krank ist oder wer sich in Elternzeit befindet, für den hören zwar die Gehaltszahlungen des Arbeitgebers (teilweise) auf. Es fließt aber trotzdem weiterhin Geld auf das Konto: das Arbeitslosengeld, das Krankengeld, das Elterngeld. Diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. Es kann jedoch sein, dass Sie dann für Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlen müssen. Schuld daran ist der Progressionsvorbehalt und sein besonderer Steuersatz (§ 32b …Ansehen
Steuerlexikon Progressiver Steuersatz … Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Der Einkommensteuertarif hat 2024 die nachfolgende Struktur ( § 32a Einkommensteuergesetz – EStG): zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und …Ansehen
Steuerlexikon Provision … Provisionen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Handelt es sich um eine einmalige Zahlung, bei der kein bestimmter Bezug zu einem Lohnzahlungszeitraum besteht, so sind Provisionen als sonstige Bezüge zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Prozesskosten … Prozesskosten können nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bzw. ab 2013 mit Einschränkungen (Gefährdung der Existenzgrundlage) als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn der Prozess im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften steht. Der Prozess muss durch die Einkünfteerzielung verursacht oder veranlasst sein. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn durch einen Prozess die Kündigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses angefochten wird oder wenn ein Prozess wegen …Ansehen
Steuerlexikon Prozesszinsen … Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt, so ist der zu erstattende oder zu vergütende Betrag vom Tag der Rechtshängigkeit an bis zum Auszahlungstag zu verzinsen. Ist der zu erstattende Betrag erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit entrichtet worden, so beginnt die Verzinsung mit dem Tag der Zahlung. Diese Grundsätze gelten auch, wenn sich der Rechtsstreit durch Aufhebung …Ansehen
Steuerlexikon Quellensteuer … Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, verrechnet das Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer die Einkommensteuerschuld, wird die …Ansehen
Steuerlexikon Rabattfreibetrag … Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden. § 8 Abs. 3 EStG …Ansehen