Steuerlexikon Reisekosten … Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand (der sogenannte Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs- sowie die Reisenebenkosten. Diese Kosten können als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (= der Arbeitgeber übernimmt die Kosten nicht) oder als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis veranlasst sind. Ist eine Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst, können die Reisekosten in einen beruflichen …Ansehen
Steuerlexikon Reparaturkosten … Reparaturkosten sind sofort abzugsfähig Ausgaben. Sie können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Betriebsausgaben liegen vor, wenn das Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen gehalten wird. Hingegen liegen Werbungskosten vor, wenn das Wirtschaftsgut im Privatvermögen gehalten und zur Erzielung von Einkünften (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) genutzt wird. Bei einem gemischt genutzten Wirtschaftsgut (teils betrieblich, teils privat genutzt) sind die Reparaturkosten auf den privaten …Ansehen
Steuerlexikon Repräsentationsaufwand … Repräsentationsaufwendungen können entstehen, wenn das Finanzamt Betriebsausgaben als unangemessen einstuft. Hierzu könnte es zum Beispiel kommen, wenn das Arbeitszimmer mit wertvollen Möbeln ausgestattet ist oder ein sehr teures Geschäftsauto zum Betriebsvermögen gehört. Das Finanzamt kann dann zu der Ansicht gelangen, dass diese Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und damit nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Die Angemessenheit von Aufwendungen wird insbesondere …Ansehen
Steuerlexikon Revision … Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet das Finanzgericht. Bei einem negativen Entscheid kann durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Einlegung von Revision vor dem Finanzgericht erstritten werden. Wird die Revision des Urteils zugelassen, wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz vom Bundesfinanzhof entschieden. …Ansehen
Steuerlexikon Riester-Rente / Anlageprodukt … Riester-Rente: Mit einer staatlichen Zulage oder dem Sonderausgabenabzug werden nur solche Anlageprodukte gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten. Dabei muss zumindest eine Nominalwerterhaltung der Beiträge gewährleistet werden. Die spätere Rentenzahlung kann in Form einer lebenslangen Leibrente oder durch monatlich gleichbleibende oder steigende Auszahlungen erfolgen. Wird die zweite Variante gewählt, so ist …Ansehen
Steuerlexikon Riester-Rente / Antragsverfahren … Riester-Rente: Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Steuerpflichtige nicht nur einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen, sondern zudem auch jährlich einen Antrag auf staatliche Förderung stellen. Der Anspruch auf die Zulage entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Beiträge zur privaten Altersvorsorge geleistet hat. Erst im Folgejahr kann er einen Antrag auf staatliche Förderung stellen. Das Antragsformular übersendet der Anbieter bzw …Ansehen
Steuerlexikon Riester-Rente / Besteuerung … Seit 2002 gibt es die steuerliche Förderung der Riester-Rente, auch Basisrente genannt. Gefördert werden die Beiträge durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausgabenabzug . Rentenzahlungen einer Riester-Rente werden auf der Rückseite der Anlage R eingetragen. Von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten Sie hierzu eine »Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG)«, kurz Leistungsmitteilung genannt …Ansehen
Steuerlexikon Riester-Rente / Eigenbeteiligung … Riester-Rente: Die staatliche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige auch selbst Beiträge zum Aufbau des Altersvorsorgevermögens zahlt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Eigenbeteiligung den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbetrag erreichen muss. Wird der Mindestbeitrag nicht gezahlt, verringert sich der staatliche Zuschuss. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen. Hat der Zulagenberechtigte …Ansehen
Steuerlexikon Rückdeckungsversicherung … Hat ein Unternehmen eine betriebliche Pensionszusage durch Abschluss eines Versicherungsvertrages rückgedeckt, so ist der Versicherungsanspruch (Rückdeckungsanspruch) und die Pensionsverpflichtung (Pensionsrückstellung) in der Steuerbilanz getrennt zu bilanzieren. Der Rückdeckungsanspruch ist grundsätzlich mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft zuzüglich eines eventuell vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattung zu aktivieren. Soweit die Berechnung des Deckungskapitals …Ansehen
Steuerlexikon Rücklagenbildung nach § 6 b … Der durch die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes entstandene Gewinn kann auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines reinvestierten Wirtschaftsgutes übertragen werden. Hierbei kommt es zu einer Minderung der Abschreibung für das neue Wirtschaftsgut. Die Rücklagenbildung kann für Gebäude, Grund und Boden oder für Aufwuchs oder Anlagen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, durchgeführt werden. Dabei müssen folgende Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sein: der Steuerpflichtige …Ansehen