Anlage Sonderausgaben

Die Angaben in der Anlage Sonderausgaben waren früher Teil des Mantelbogens. Seit 2019 sind sie in einer eigenen Anlage zu finden.

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Werden hier keine weiteren Informationen angegeben, berücksichtigt das Finanzamt für die Ausgaben einen Pauschbetrag von 36 Euro. Bei Ehe- oder Lebenspartnern, die eine Zusammenveranlagung gewählt haben, beträgt dieser Pauschbetrag entsprechend 72 Euro. Die eigenen Sonderausgaben übersteigen diesen Betrag? Dann sollte die Rubrik gewissenhaft ausgefüllt werden.

Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Vorsorgeleistungen wie Renten und dauernde Lasten, die nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand oder der Anlage AV geltend gemacht werden. Auch Unterhaltsleistungen, Spenden an politische oder gemeinnützige Vereine und Mitgliedsbeiträge werden berücksichtigt. Sogar für die Kirchensteuer kann es Rückzahlungen geben!

Vor 2019 gehörten diese Angaben in den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung.

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