Pflege zu Hause: Trotz Überbelastung verfallen viele Unterstützungsansprüche
Häusliche Pflege kann sehr anstrengend sein.

Pflege zu Hause: Trotz Überbelastung verfallen viele Unterstützungsansprüche

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Von den knapp 3,2 Millionen Pflegebedürftigen, die 2020 im Jahresschnitt zu Hause lebten, wurden 2,1 Millionen ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Viele pflegende Angehörige werden dadurch stark belastet. Dabei hätten sie Anspruch auf Unterstützung.

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. hat im letzten Jahr 27.000 pflegende Angehörige befragt, Menschen also, die Verwandte, Freunde oder Bekannte in deren eigenen vier Wänden oder bei sich zu Hause gepflegt haben. Die Studie gibt einen umfassenden Einblick darüber, wer genau die pflegenden Angehörigen sind und welche Probleme sich bei der Pflege ergeben.

Die VDK-Studie zeigt,

→ dass 72 % der pflegenden Angehörigen Frauen sind, also rund 1,5 Millionen;

→ dass die Hälfte der Pflegenden einen Elternteil versorgt;

→ dass etwa jeder zweite Pflegende bereits im Rentenalter ist;

→ dass 63 % der Pflegenden selbst bereits körperliche Beschwerden haben;

→ dass 59 % wegen der Pflege ihre eigene Gesundheit vernachlässigen.

Besonders problematisch ist die Situation derjenigen, die einen dementen Angehörigen pflegen. Das trifft auf 30 % der Befragten zu. Die Betroffenen sind durch die Pflege stärker belastet und weniger widerstandsfähig.

Wie kann ich Entlastung bekommen?

Viele Befragte wünschen mehr von den bisher möglichen Entlastungsangeboten wie etwa der Tages- und Nachtpflege (61 %), der Kurzzeitpflege (77 %) oder der Verhinderungspflege (84 %). Allerdings werden die Leistungen überwiegend nicht in Anspruch genommen.

Das liegt zum einen daran, dass die entsprechenden Leistungsangebote schlicht ungenügend sind. Dies gilt zuvorderst für die Tagespflege. Daten der Pflegekassen zeigen, dass die Leistungsinanspruchnahme zunächst einmal der Angebotsstruktur folgt. Anders formuliert: Wo es kaum Tagespflegeangebote gibt, können diese auch nicht in Anspruch genommen werden. Umgekehrt gilt aber auch: In Regionen, in denen eine bessere Versorgung mit entsprechenden Angeboten vorhanden ist, sind die entsprechenden Einrichtungen auch oft ausgelastet und können die Nachfrage nicht bewältigen.

Zwölf Milliarden Euro verfallen jährlich in der Pflegeversicherung

Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – diese drei Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind jeweils an ein Kalenderjahr gebunden. Wer diese Leistungen der Pflegeversicherung nicht bis zum Jahresende abruft, kann die nicht genutzten Ansprüche nicht aufs Folgejahr übertragen.

Etwas anders sieht es beim sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,– € aus. Dieser kann immerhin noch bis zum Juni des Folgejahrs genutzt werden. Klar ist damit aber auch: Inzwischen ist der Entlastungsbetrags-Etat von 2021 – soweit er nicht genutzt wurde – verfallen.

Der VDK hat die nicht genutzten Leistungen summiert und ist auf die erstaunliche Summe von zwölf Milliarden Euro gekommen.

Klar ist allerdings auch: Würden alle Leistungen in Anspruch genommen, wäre die Pflegeversicherung in finanzieller Bedrängnis, denn das Budget dafür ist gar nicht da. Auf lange Sicht fordert der VDK, dass die nicht gerade übersichtlichen Ansprüche für Einzelleistungen zu einem frei nutzbaren Etat gebündelt werden.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Tagespflegeplatz?

Für den VDK kann die ambulante Pflege, die angesichts der steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen künftig noch wichtiger werden wird, auf Dauer nur durch einen Ausbau des Tagespflegeangebots und einen Rechtsanspruch auf einen Tagespflegeplatz bewältigt werden.

Genau wie für Kinder ein Anrecht auf einen Kita-Platz geschaffen wurde, müsse für Senioren (die ja das Gros der Pflegebedürftigen stellen) ein Anrecht auf einen Platz in der Tagespflege eingeführt werden – was natürlich zunächst einen Ausbau der Tagespflegeeinrichtungs-Angebote voraussetzt.

Wo bekomme ich Informationen?

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass Angehörigen zudem häufig das Wissen fehlt, wie die Leistungen, die die Pflegeversicherung (teil) finanziert, in Anspruch genommen werden.

Schon bei Leistungen der Krankenkasse gilt: Die Kassen finanzieren Leistungen ganz oder teilweise, sie bieten sie allerdings nicht selbst an. Patienten müssen sich die Leistungen bei privaten Dienstleistern selbst besorgen.

Vergleichbares gilt auch bei der Pflegeversicherung, wobei allerdings entscheidende Unterschiede bestehen:

→ Diejenigen, für die die Leistungen gedacht sind, sind generell deutlich weniger fit als jüngere Krankenversicherte.

→ Die Leistungen für Pflegebedürftige stellen sowohl für Pflegebedürftige als auch für die pflegenden Angehörigen ein unbekanntes Terrain dar.

→ Vor allem die Querfinanzierung verschiedener Leistungen der Pflegeversicherung untereinander ist vielfach unübersichtlich. So können etwa mit dem Entlastungsbetrag ungedeckte Kosten der Tagespflege finanziert werden.

Solche Finanzierungsmöglichkeiten waren vielen Befragten unbekannt. Mitunter wurden damit Entlastungsangebote für die häusliche Pflege aus finanziellen Gründen nicht genutzt, obwohl eine Finanzierung durch die Pflegeversicherung durchaus sichergestellt werden konnte.

Kann ich Beratung in Anspruch nehmen?

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie ist: Die Beratung macht den Unterschied. Wer Beratung nutzt, nimmt deutlich mehr Unterstützungsleistungen in Anspruch.

Dr. Andreas Büscher, Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), erklärt auf die Frage, warum Beratung so wichtig ist: »Wenn Menschen in eine Pflege-Situation geraten, haben sie oft keine Vorstellung davon, wie einzelne Leistungen funktionieren, welche sich für ihre Situation eignen und wo sie sie beantragen. Man kann sich das allein anlesen, aber wer pflegt, dem fehlt die Zeit, denn er muss sich um seinen Angehörigen kümmern. Eine Beratung ist für die meisten Menschen sehr hilfreich. Häufig sind auch Hausbesuche möglich«.

Der VdK rät den Betroffenen die heute bereits bestehenden Beratungsangebote – bei Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Pflegediensten – in Anspruch zu nehmen und fordert darüber hinaus, statt des bislang existierenden Flickenteppichs von Beratungsangeboten eine klare Beratungsstruktur zu schaffen.

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(MS)

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