Haus, Wohnung und Vermietung

Wohnungskauf oder Hausbau – nur wenige Entscheidungen verlangen eine so gute Planung

"My home is my castle" lautet derzeit die Devise. "Betongold" ist so gefragt wie selten zuvor. Immobilien bieten die Sicherheit konkreter Sachwerte, außerdem sind die Konditionen für Immobilienkredite überaus günstig und die Anlagealternativen wie etwa Gold, Anleihen und Aktien sind vielen zu riskant.

Die selbst genutzte Immobilie, ob Eigentumswohnung oder Eigenheim, stellt jedenfalls einen Wert an sich dar: sie bietet mehr Komfort und Freiheit als eine Mietwohnung und dient der Altersvorsorge, da sie im Ruhestand die Miete erspart. Notfalls kann das Eigenheim auch verrentet werden.

Allerdings gilt auch: Immobilienbesitz bindet Kapital auf lange Sicht. Egal ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst nutzen oder ob Sie vermieten – die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar und wollen gut überlegt sein.

 


Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020

Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten: Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) treffen alle Wohnungseigentümer! Informieren Sie sich in unserem aktuellen Ratgeber über die neue Rechtslage und Ihre Rechte und Pflichten.

Ein Ratgeber für alle Eigentümer einer Eigentumswohnung – Hilfe vom Kauf der Eigentumswohnung bis zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Eigentümerversammlung.

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Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:

  • Immobilien kaufen und bauen

    Eigenkapital - Fremdkapital - Darlehen - Zins und Tilgung

    Damit keine unnötigen Mehrkosten entstehen, muss die Finanzierung einer Immobilie umsichtig geplant sein. Denn nur so lassen sich die hohen Darlehensraten über Jahrzehnte schultern.

  • Haus und Wohnung vermieten

    Werbungskosten - Erhaltungsaufwand - Herstellungsaufwand - Angehörige

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen Sie Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.

  • Erbschaft und Schenkung bei Immobilien

    Einkommensteuer - Grunderwerbsteuer - Familienheim - Erbengemeinschaft - Gestaltungsmöglichkeiten

    Die Erbschaft oder Schenkung von Immobilien kommt in der Regel nur innerhalb der Familie vor. Die Schenkung ist dabei das typische Mittel der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf spätere Erben übertragen.

Interessante Beiträge zu diesem Thema:
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Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.
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Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.
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Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.
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Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.
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Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.
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Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
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Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
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Für angehende Bauherren und Immobilienkäufer kann sich die Suche nach einer günstigen Immobilienfinanzierung im Internet lohnen. Denn viele Banken und Baugeldvermittler bieten dort Kredite zu günstigen Effektivzinsen an. Diese Angebote können deutlich unter denen herkömmlicher Angebote von Banken und Sparkassen liegen. Mit einem günstigen Angebot können Sie Tausende von Euro sparen. Das liegt an den hohen Summen und den langen Laufzeiten von Immobilienfinanzierungen. Auch für diejenigen, die nach dem Ablauf der Zinsbindungszeit eine Anschlussfinanzierung suchen, kommen die Online-Angebote infrage.
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Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.
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Jeder Immobilienboom geht einmal zu Ende. Verkaufswillige Immobilieneigentümer sollten daher das Zeitfenster der noch guten Immobilienjahre für einen Verkauf nutzen. Denn ein überhasteter Verkauf bei dann nachlassender Nachfrage und fallenden Preisen ist immer von Nachteil. Besser ist es, sich auf den Verkauf der eigenen Immobilie schon rechtzeitig vorzubereiten und die entscheidenden Kernpunkte für einen erfolgreichen Immobilienverkauf zu kennen. Denn trotz aller Gegenargumente gibt es gute Gründe, eine Immobilie in den nächsten Jahren zu verkaufen.
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Mancherorts stehen die Immobilienkäufer regelrecht Schlange. Für viele gilt es, jetzt noch schnell das Wunschobjekt zu ergattern, bevor die Preise weiter steigen. Vielfach nutzen Verkäufer die aktuelle Situation aus und bringen zum Teil Bruchbuden in den Verkauf. Weniger versierte Käufer ahnen nicht, was sie da eigentlich gekauft haben. Doch irgendwann machen sich die Bausünden bemerkbar. Die Folge sind hohe Renovierungskosten.
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Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.
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Für Haus- und Wohnungsbesitzer oder Käufer gibt es unterschiedliche Kosten, deren korrekte Unterscheidung steuerlich für Sie relevant wird. Wie Sie Ihre Kosten als Käufer oder Eigentümer z.B. Anschaffungskosten und Baukosten richtig ermitteln und abschreiben, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.
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Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
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In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Mietimmobilie bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigen müssen. Für die korrekten Angaben der Wohnung oder des vermieteten Hauses bei der Steuer geht es wesentlich um folgende Schritte:
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Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!
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Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
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Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.
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Gehört Ihnen eine Immobilie, egal, ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, nicht allein, dann sind Sie Miteigentümer. In diesem Fall müssen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümern eine Feststellungserklärung abgeben. Diese bildet die Basis für Ihre persönliche Einkommensteuer.
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Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
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