Baukindergeld: Die neue Förderung für Selbstnutzer



Über das Produkt
Rückwirkend ab dem 1.1.2018 bis 31.12.2020 unterstützt der Staat Familien beim Erwerb von Immobilieneigentum finanziell – und zwar über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieses sogenannte Baukindergeld beträgt 12.000,– € je Kind für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand - wer bereits eine Immobilie besitzt, hat keinen Anspruch! Der Zuschuss wird verteilt über 10 Jahre gezahlt und ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die wir im Detail erläutern. Außerdem zeigen wir die Fallstricke auf und geben wertvolle Gestaltungstipps.
Aus dem Inhalt:
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Voraussetzungen für die Förderung
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Selbst bewohntes Bestandsobjekt oder Neubau
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Kindergeld für minderjährige Kinder
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Obergrenze für das Haushaltseinkommen;
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Höhe der Förderung;
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Frist für die Antragstellung.
Diese Broschüre erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).