Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter: Online-Rechner freigeschaltet
Seit 2023 werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter: Online-Rechner freigeschaltet

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und Aufteilung von Kohlendioxidkosten veröffentlicht. Das Tool unterstützt Vermieter sowie Mieter mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag bei der Anwendung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes.

 

Inhalt

 

Online-Rechner für Mieter und Vermieter

Der Rechner, schreibt das BMWK, führt durch die notwendigen Rechenschritte, fragt die notwendigen Daten und Informationen ab und gibt das Ergebnis der Aufteilung und Berechnung in einem PDF aus, das zu den eigenen Unterlagen genommen oder zur Vorbereitung einer Betriebskostenabrechnung verwendet werden kann.

→ Zum Rechner auf der Internetseite des BMWK:

Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Der CO2-Rechner zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Das Tool dient der Veranschaulichung und der Hilfestellung bei der Durchführung der notwendigen Rechenschritte, kann eine eigenständige Dokumentation bei der Abrechnung von Betriebskosten und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aber nicht ersetzen.

Auch in der Software »NebenkostenAbrechnung 2023« können Sie die Werte zur Ermittlung der CO2-Kosten eintragen, die dann in der Heizkostenabrechnung und auf einem CO2-Berechnungsbogen ausgegeben werden. Die Angaben werden auch auf der Heizkostenabrechnung des einzelnen Mieters angegeben.

Hintergrund: Aufteilung der CO2-Kosten

Ursprünglich trugen Mieter die Kosten für die Kohlendioxidabgabe allein. Um sie zu entlasten, wurde ab 2023 mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ein Stufenmodell eingeführt, mit dem die Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird.

Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich dabei nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes wird das Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis ermittelt.

Das Gesetz sieht eine Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Rahmen der regelmäßigen Betriebskostenabrechnung und anhand der (Verbrauchs-) Daten vor, die hierzu erhoben werden. Um das maßgebliche Aufteilungsverhältnis zu ermitteln, ist eine Reihe von Rechenschritten erforderlich; § 11 Abs. 3 CO2KostAufG hatte deshalb die Bundesregierung verpflichtet, eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten zu erstellen und verfügbar zu machen.

Wer kümmert sich um die Berechnung und Aufteilung?

In der Regel ist es Aufgabe des Vermieters, sich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung um die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten zu kümmern.

Mieter, die sich z.B. über eine Gasetagenheizung selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, müssen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst vornehmen und dann ihren Anteil an den Kohlendioxidkosten vom Vermieter zurückfordern.

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(MB)

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