Vorsorge goes Hollywood!
Sie können vorsorgen, indem Sie eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung erstellen. Dies macht es dem Betreuungsgericht im Ernstfall sehr viel einfacher herauszufinden, was Ihre Interessen und Wünsche sind und daran ist dann auch ein Berufsbetreuer gebunden.

Vorsorge goes Hollywood!

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Schauen Sie derzeit auch so viel Filme und Serien auf Netflix und Co. wie manche von uns in der Steuertipps-Redaktion? Sonst kann man derzeit leider auch gar nicht so viel machen.

Vielleicht haben Sie dann bereits den neuen Film »I Care A Lot« (zu Deutsch etwa „ich kümmere/sorge mich sehr“) auf Netflix bemerkt oder gar schon gesehen. In diesem Film nimmt die amerikanische Berufsbetreuerin Marla Grayson (gespielt von Rosamund Pike) auf kaum zu ertragende Weise und moralisch durchaus verwerflich ältere Menschen aus, in dem sie – unterstützt von einer Ärztin – das Betreuungsgericht davon überzeugt, dass ihre ins Auge gefassten, betagten Opfer nicht mehr für sich selber sorgen können und somit unter ihre Fittiche gestellt werden müssen. Sie wird folglich vom Gericht zu deren Betreuerin ernannt. Daraufhin verfrachtet Marla Grayson die alten Menschen in ein Altenheim und jeder Kontakt nach draußen wird unterbunden, während sie allen Besitz ihrer Opfer veräußert und sich natürlich mit dem besten Gehalt aus den Einnahmen versieht. Ohne zu viel zu verraten, die Geschichte erfährt dann eine durchaus interessante und spannende Wendung…aber schauen Sie ihn sich doch einfach selbst mal an.

Sie denken nun vielleicht »Ach, das ist Amerika, das kann hier nicht passieren!« oder »Was hat das mit mir zu tun und warum schreiben die hier darüber?« – Naja, so schnell und absolut mag das hierzulande vielleicht nicht geschehen, aber auch hier kann, wenn Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr um sich selbst kümmern können, das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellen, der sich dann um alle Ihre Belange kümmern kann und muss und letztlich in Ihrem Namen entscheidet. Das Betreuungsgericht wird zwar immer versuchen, einen ehrenamtlichen Betreuer aus dem Familien- oder Freundeskreis des/der Betroffenen zu bestellen, aber sollte dies nicht möglich sein, kann auch ein Berufsbetreuer bestellt werden.

Aber keine Sorge, Sie können vorsorgen, indem Sie eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung erstellen. Dies macht es dem Betreuungsgericht im Ernstfall sehr viel einfacher herauszufinden, was Ihre Interessen und Wünsche sind und daran ist dann auch ein Berufsbetreuer gebunden.

Wie Sie für solche Fälle vorsorgen und was Sie beachten müssen, können Sie den folgenden Ratgebern entnehmen.

»Sorgen Sie sich lieber selbst sehr«, bevor es ein Fremder à la Marla Grayson für Sie tut. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Film Schauen, bleiben Sie gesund und sorgen Sie vor!

Ihre Steuertipps-Redaktion

(BN)

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