Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AEntG
Gliederungs-Nr.: 810-20
Normtyp: Gesetz

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)

Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657)

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Zielsetzung  
  
Zielsetzung1
  
Abschnitt 2  
Allgemeine Arbeitsbedingungen  
  
Allgemeine Arbeitsbedingungen2
Gegenstand der Entlohnung2a
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen2b
  
Abschnitt 3  
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen  
  
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen3
Branchen4
Arbeitsbedingungen5
Besondere Regelungen6
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 17
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 27a
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen8
Verzicht, Verwirkung9
  
Abschnitt 4  
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche  
  
Anwendungsbereich10
Rechtsverordnung11
Berufung der Kommission12
Empfehlung von Arbeitsbedingungen12a
Rechtsfolgen13
  
Abschnitt 4a  
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld  
  
Gleichstellung13a
  
Abschnitt 4b  
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland  
  
Zusätzliche Arbeitsbedingungen13b
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland13c
  
Abschnitt 5  
Zivilrechtliche Durchsetzung  
  
Haftung des Auftraggebers14
Gerichtsstand15
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung15a
  
Abschnitt 6  
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden  
  
Zuständigkeit16
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden17
Meldepflicht 18
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten 19
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden20
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge21
(weggefallen)22
Bußgeldvorschriften23
  
Abschnitt 6a  
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung  
  
Leistungsanspruch23a
Verordnungsermächtigung23b
  
Abschnitt 7  
Schlussvorschriften  
  
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind24
(weggefallen)24a
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung25
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe26
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor27
Übergangsregelung für die Pflegebranche28