Rentenangleichung Ost-West ab Juli 2024

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Wer in den neuen Bundesländern lebt und arbeitet und erst 2024 oder später in Rente geht, für den lohnt sich in den kommenden Jahren die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen besonders, denn ab Juli 2024 gilt in Deutschland ein einheitlicher Rentenwert (= der bisherige West-Wert). Für Ostler bedeutet das eine beträchtliche Aufwertung ihrer in den kommenden Jahren (aber auch in der Vergangenheit) gezahlten Rentenbeiträge.

In den kommenden Jahren soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen werden. Ab Juli 2024 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Dies regelt der Stufenplan von § 255a SGB VI. Bis dahin ist der aktuelle Rentenwert Ost noch immer etwas niedriger als der Westwert.

Wichtig zu wissen ist jedoch: Der heutige aktuelle Rentenwert spielt letztlich nur für aktuelle Rentner eine Rolle. Später zählt dann der jeweils gerade aktuelle Wert. Das bringt derzeit in den neuen Bundesländern einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Ihr Verdienst wird, wenn es um Rentenansprüche geht, hochgewertet. Und die Hochwertung gilt – anders als der aktuelle Rentenwert – nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft. Das bedeutet in der Praxis: Ein Versicherter aus den neuen Bundesländern, der 2025 in Rente geht, erwirbt durch seine derzeit eingezahlten Rentenbeiträge deutlich höhere Rentenansprüche als ein Versicherter in den alten Bundesländern.

Zunächst zur Entwicklung des aktuellen Rentenwerts: Der Wert Ost soll im Juli 2018 auf 95,8 % des aktuellen Rentenwerts West steigen und danach jedes Jahr im Juli um 0,7 Prozentpunkte angepasst werden. Der für 2018 geltende Prozentsatz ist allerdings wohl bereits von der Wirklichkeit überholt worden, denn seit Juli 2017 beträgt der Rentenwert Ost 29,69 €, und der West-Wert 31,03 €. Damit hat der Ost-Wert derzeit bereits 95,7 % des West-Werts erreicht. Da im Juli die Ost-Renten aller Voraussicht nach wieder stärker steigen als die West-Renten, dürfte die für den 1. Juli vorgesehene Marke von 95,8 % dann bereits überschritten werden. Das ist für die Ost-Rentner allerdings nicht nachteilig, denn dann gilt der höhere nach der Rentenformel errechnete Wert.

Was hat es aber nun mit der Hochwertung der derzeit gezahlten Rentenbeiträge auf sich? Das beitragspflichtige Einkommen von Versicherten aus den neuen Bundesländern wird, wenn es um Rentenansprüche geht, 2018 um 12,48 % hochgewertet. Das bedeutet in der Praxis: Ein Versicherter aus den neuen Bundesländern, der 2025 in Rente geht, erwirbt durch seine 2018 eingezahlten Rentenbeiträge um 12,48 % höhere Rentenansprüche als ein Versicherter in den alten Bundesländern.

Besonders Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern sollten arbeitsvertragliche Regelungen zur Entgeltumwandlung, die ja darauf abzielen, die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen zu senken, skeptisch prüfen. Denn wer seine Rentenbeiträge senkt, dem entgeht auch der skizzierte Vorteil.

Ab 2019 wird dieser Umrechnungsfaktor (nach Anlage 10 SGB VI) allerdings Schritt für Schritt abgeschmolzen (geregelt in § 287f SGB VI, Fassung ab 1.7.2018). 2018 gilt allerdings noch: Bei gleichem Verdienst erwerben Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern deutlich höhere Rentenansprüche als ihre Kollegen im Westen. Dieser Vorteil besteht – wenn auch auf abgeschmolzenem Niveau – bis Ende 2023.

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