Rentenplus und etwas höhere Sozialversicherungsbeiträge: Was auf Rentner 2024 zukommt
Mit welcher Rentenerhöhung ist 2024 zu rechnen?

Rentenplus und etwas höhere Sozialversicherungsbeiträge: Was auf Rentner 2024 zukommt

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Die Renten steigen im Juli 2024 deutlich. Für drei Millionen Rentner gibt's zusätzlich ein deutliches Rentenplus. Da auch der Grundfreibetrag bei der Steuer kräftig steigt, greift der Fiskus hierbei seltener zu. Und: Mehr Senioren haben Anspruch auf Grundsicherung.

 

Inhalt

 

Mit welcher Rentenerhöhung ist 2024 zu rechnen?

Die Rentenanpassung gibt es wie immer zum 1. Juli. Es wird ein Plus von schätzungsweise knapp 6% erwartet. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2024 feststehen. Fest steht allerdings jetzt schon: Die Rente wird in ganz Deutschland um den gleichen Prozentsatz steigen. Damit gibt es im Rentenrecht fast keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West.

Was hat es mit dem Sonderzuschlag zur Rente auf sich?

Rund drei Millionen Rentner können zum 1. Juli mit einem Zuschlag zu ihrer bisherigen Rente in Höhe von 4,5% oder 7,5% rechnen. Hinzu kommt bei ihnen noch die normale Rentenerhöhung.

Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Der Zuschlag wird sozusagen als »Trostpflaster« gezahlt, dafür dass die Betroffenen früher von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht profitiert haben, weil diese jeweils nur für Neurentner und nicht für Bestandsrentner galten. Der Zuschlag beträgt 7,5%, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5%

Vom Zuschlag profitieren vor allem,

  • aktuelle Erwerbsminderungsrentner, die vor 2019 schon eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben,

  • Altersrentner, die zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, die vor 2019 begonnen hat,

  • Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene Erwerbsminderungsrente bezogen hat.

Zudem gibt es auch für Hinterbliebenenrenten einen Zuschlag, die vor 2019 begannen, soweit bei deren Berechnung eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde.

Der Zuschlag muss nicht beantragt werden. Er wird ab Juli 2024 von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt.

Wie viel dürfen Rentner 2024 hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten gilt schon seit 2023: Hinzuverdienst ist in beliebiger Höhe möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Jobbende Rentner müssen die Rentenversicherung auch nicht über eine Arbeitsaufnahme informieren.

Bei Erwerbsminderungsrenten ist 2024 ein etwas höherer Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf jährlich 18.558,75 Euro (2023: 17.823,75 Euro) nebenher verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wichtig: Bei den Erwerbsminderungsrenten kommt es nicht nur auf die Höhe des Hinzuverdienstes an. Gegebenenfalls entfällt durch die Erwerbstätigkeit die »Geschäftsgrundlage« für die Rente. Denn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nur, wer täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Erwerbsgeminderte sollten sich vor Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.

Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen 2024 in jedem Fall bis zu 37.117,50 Euro hinzuverdienen und zugleich ihre volle Rente weiterbeziehen. Der anrechnungsfreie Mindestbetrag ist hier doppelt so hoch wie bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt weiterhin eine höhere individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Was gilt für Rentner 2024 bei der Grundsicherung im Alter?

2024 werden noch deutlich mehr Rentner Anspruch auf diese Alterssozialhilfe haben. Die Gründe:

  • Die Regelsätze erhöhen sich deutlich und

  • parallel dazu steigt der Rentenfreibetrag auf bis zu 281,50 Euro.

Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Er beträgt im kommenden Jahr 281,50 Euro – soweit die Bruttorente, also die Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, 705 Euro oder höher ist und ein Rentner 33 Jahre mit Grundsicherungszeiten nachweisen kann. Die meisten Rentenbezieher dürften letztere Voraussetzung erfüllen.

Dies gilt allerdings nur bei Bedürftigkeit. So müssen Alleinstehende den Teil Ihrer Geld-Rücklagen, der über 10.000 Euro liegt, zunächst aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Gibt es für Rentner auch Änderungen bei den Sozialversicherungen?

Für viele Rentner fallen 2024 etwas höhere Abzüge von der Rente an, nachdem bereits im Juli 2023 höhere Pflegeversicherungsbeiträge erhoben wurden. Die neuerliche (meist kleine) Steigerung geht auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen zurück. Der für die einzelnen Kassen nicht bindende durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Schätzerkreis beim Bundesamt für soziale Sicherung auf 1,7% (2023: 1,6%) angesetzt.

Eine Beitragserhöhung zum Jahreswechsel – soweit die jeweilige Krankenkasse sie beschließt – kommt bei Rentnern nicht zum Jahresbeginn, sondern mit zwei Monaten Aufschub im März 2024 an. Im Schnitt gehen von der Rente bei gesetzlich Versicherten insgesamt etwa 11,5% an die Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihren Beitrag erhöht, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wobei Sie eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten immer einhalten müssen. Die Kündigung müssen Sie nicht mehr persönlich erklären. Sie können einfach eine neue Kasse wählen. Diese kümmert sich dann um die Kündigungs- und Wechselmodalitäten. Eine Übersicht über die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen finden Sie hier.

(AI)

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