Aktivrente beschlossen: Ab 2026 steuerfrei zur Rente dazuverdienen
Aktivrente 2026 - Steuerfrei arbeiten nach der Regelaltersgrenze. -Symbolbild-

Aktivrente beschlossen: Ab 2026 steuerfrei zur Rente dazuverdienen

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Die Aktivrente soll einen Anreiz setzen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Nachdem der Bundesrat das Gesetz heute verabschiedet hat, können die Änderungen wie geplant zum 1.1.2026 in Kraftt treten. Wir erklären die neuen Regeln und wer profitieren kann (und wer nicht).

Zusammenfassung

Die Aktivrente soll ältere Beschäftigte motivieren, länger zu arbeiten und das Rentensystem entlasten. Kritiker bemängeln widersprüchliche Anreize, hohe Kosten und geringe Zielgenauigkeit. Es gibt fiskalische Risiken und verfassungsrechtliche Bedenken wegen möglicher Ungleichbehandlung. Ob die Aktivrente die gewünschten Effekte erzielt, ist noch offen.

Inhalt

Aktivrente 2026: Start & Zeitplan

Am 19.12.2025 hat der Bundesrat das »Rentenpaket 2025«, in dem auch die Aktivrente geregelt ist, verabschiedet. Starttermin für die Aktivrente ist der 1. Januar 2026.

Unabhängig von der Aktivrente ist übrigens im Rentenpaket 2025 vorgesehen, das sogenannte Anschlussverbot aufzuheben, damit eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter möglich wird.

Außerdem sieht das Rentenpaket Änderungen bei der Mütterrente und Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus vor.

Alle Änderungen wurden am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen.

Übersicht: Was ist die Aktivrente?

Hier eine Zusammenfassung der Aktivrente:

  • Steuerfreibetrag: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze (entspricht bis zu 24.000 Euro pro Jahr).

  • Keine Besteuerung durch die Hintertür: Kein Progressionsvorbehalt für diesen Betrag; die steuerfreie Auszahlung erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.

  • Lohnsteuerabzug: Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (mehr Netto sofort – nicht erst über die Steuererklärung).

  • Sozialversicherung: Es geht nur um die Einkommensteuer. Für Beschäftigte gelten reguläre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; auf Arbeitgeberseite zusätzlich regulär Renten- und Arbeitslosenversicherung.

  • Start & Evaluation: Start: 1. Januar 2026; Evaluation nach zwei Jahren. Eine Rentenkommission soll noch 2025 eingesetzt werden und 2026 ihre Arbeit abschließen.

Wichtig: Die Aktivrente greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorher arbeitet oder vorzeitig Altersrente bezieht, fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

Wer kann die Aktivrente nutzen – und wer nicht?

Die Aktivrente gibt es ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (abhängige, nichtselbständige Arbeit).

Nicht erfasst sind Gewerbetreibende, Freelancer, Selbständige (auch in der in Land- und Forstwirtschaft), Minijobs sowie über das Rentenalter hinaus aktive Beamte. Diese Gruppen profitieren nicht vom Freibetrag der Aktivrente.

Rechenbeispiel: Was bedeutet die Aktivrente im Alltag?

Wer 5.000 Euro brutto verdient und nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss nur 3.000 Euro versteuern – 2.000 Euro sind steuerfrei.

Aufhebung des Anschlussverbots

Das Anschlussverbot ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Nach aktuellem Recht dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber nicht erneut befristet angestellt werden, sofern kein sachlicher Grund vorliegt – dies soll sie schützen.

Für ältere Beschäftigte, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, ist künftig auch eine befristete Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber möglich. Das gilt zusätzlich zu unbefristeten oder sachlich befristeten Verträgen und erleichtert diesen Personen die Rückkehr in ihren alten Betrieb.

Fragen & Antworten: FAQ zur Aktivrente 2026

  • Ab wann gilt die Aktivrente? Die Aktivrente startet am 1. Januar 2026.

  • Wie hoch ist der Freibetrag? Bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei – für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze.

  • Greift die Steuerbefreiung automatisch? Ja, im Lohnsteuerabzugsverfahren – das Mehr-Netto kommt direkt mit dem Gehalt.

  • Unterliegt die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt? Nein, der steuerfreie Hinzuverdienst erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.

  • Wer ist ausgeschlossen? Selbständige, Beamte und Minijobber profitieren nicht vom Freibetrag der Aktivrente.

  • Müssen »Aktivrentner« weiter Sozialbeiträge zahlen? Ja. Beschäftigte müssen weiter die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; auf Arbeitgeberseite fallen zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Kritik, Kosten & Verfassungsfragen

Die Aktivrente ist ein ambitioniertes Projekt, das älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einen steuerlichen Anreiz bieten soll, über das Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Während die Maßnahme dem Fachkräftemangel entgegenwirken und das Rentensystem entlasten soll, ist sie politisch und rechtlich umstritten.

Kritik kommt unter anderem von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die der Aktivrente widersprüchliche Anreize und geringe Zielgenauigkeit vorwerfen.

  • Der Arbeitgeberverband BDA spricht von »Gas und Bremse zugleich«: Während längeres Arbeiten finanziell belohnt werde, halte die abschlagsfreie Frühverrentung den frühen Ausstieg attraktiv – das sei in der Anreizwirkung wenig effektiv und teuer.

  • Auf Arbeitnehmerseite bemängelt DGB-Vorständin Anja Piel, die Aktivrente löse zentrale Probleme – Gesundheit, Arbeitsbedingungen, fehlende Beschäftigungschancen – nicht, verursache aber Milliardenkosten.

  • Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet zusätzlich mit erheblichen »Mitnahmeeffekten« bereits beschäftigter Rentnerinnen und Rentner.

Der Referentenentwurf weist zudem auf fiskalische Risiken hin: Erwartet werden Steuermindereinnahmen von rund 890 Mio. Euro jährlich (2026–2030), verteilt auf Bund, Länder und Kommunen.

Auch verfassungsrechtliche Fragen stehen im Raum. So kritisiert ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine doppelte Ungleichbehandlung – nach Alter (nur jenseits der Regelaltersgrenze) und nach Tätigkeitsart (Begünstigung abhängig Beschäftigter, Ausschluss von Selbständigen und Beamten) – und sieht das Leistungsfähigkeitsprinzip berührt.

Klagen nicht begünstigter Gruppen gelten daher als möglich und die kommenden Monate werden zeigen, ob die Aktivrente tatsächlich die gewünschte Wirkung entfaltet – oder ob sie vor allem neue Ungleichheiten schafft.

Ergänzung, 23.12.2025: Der Bund der Steuerzahler hat heute angekündigt, dass er gerichtlich gegen die Aktivrente vorgehen wird (Quelle).

(MB)

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