Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei

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Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie soll Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen finanziellen Anreiz bieten, weiterhin beruflich tätig zu bleiben. Dafür wurde ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei.

Zusammenfassung

Die Aktivrente entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) bleiben steuerfrei. Die Steuerbefreiung wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie gilt jedoch nicht für Selbständige, Beamte in ihrem Beamtenverhältnis, Minijobs oder andere nicht begünstigte Einkunftsarten.

Inhalt

Was ist die Aktivrente?

Mit dem »Rentenpaket 2025« wurde u.a. die Aktivrente eingeführt. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin eine begünstigte Beschäftigung ausübt, kann monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei beziehen.

Die Steuerbefreiung gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie wird unmittelbar im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, sodass die Entlastung nicht erst über die Einkommensteuererklärung wirksam wird.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei

  • Maximal 24.000 Euro Steuerfreibetrag pro Jahr

  • Berücksichtigung bereits beim Lohnsteuerabzug

  • Kein Progressionsvorbehalt

  • Gilt nur für begünstigten Arbeitslohn

  • Sozialversicherungsbeiträge können weiterhin anfallen

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben,

  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben und

  • für deren Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge oder entsprechende Zuschüsse zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung geleistet werden.

Wichtig: Die Aktivrente greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorher arbeitet oder vorzeitig Altersrente bezieht, fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kommt es nicht darauf an, welche berufliche Tätigkeit zuvor ausgeübt wurde. Auch ehemalige Selbständige oder Ruhestandsbeamte können von der Aktivrente profitieren, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine begünstigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Die Regelung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Antworten bietet das Bundesfinanzministerium in seinen offiziellen FAQ zur Aktivrente (FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente).

Wer ist nicht begünstigt?

Die Steuerbefreiung gilt insbesondere nicht für Einnahmen

  • aus selbständigen Tätigkeiten,

  • aus einem Beamtenverhältnis,

  • aus Minijobs,

  • aus einer Tätigkeit als Abgeordneter.

Entscheidend ist stets die Art der aktuellen Tätigkeit.

Die Aktivrente gibt es ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (abhängige, nichtselbständige Arbeit). Nicht erfasst sind Gewerbetreibende, Freelancer, Selbständige (auch in der in Land- und Forstwirtschaft), Minijobs sowie über das Rentenalter hinaus aktive Beamte. Diese Gruppen profitieren nicht vom Freibetrag der Aktivrente.

Sozialversicherung: Nur die Steuer wird reduziert

Die Aktivrente ist nur eine Steuervergünstigung. Sie sorgt dafür, dass bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei bleiben. An den Regeln der Sozialversicherung ändert sie grundsätzlich nichts.

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss deshalb weiterhin die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachten:

  • Krankenversicherung: Beiträge zur Krankenversicherung können weiterhin anfallen.

  • Pflegeversicherung: Auch Pflegeversicherungsbeiträge können weiterhin zu zahlen sein.

  • Altersrente: Wer bereits eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt die darauf entfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin nach den allgemeinen Regeln. Die Aktivrente ändert daran nichts.

  • Arbeitslohn: Zusätzlich können auf den Arbeitslohn aus der Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Aktivrente befreit nicht von diesen Beiträgen.

Minijob und Midijob

  • Minijobs sind von der Aktivrente ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) gelten die allgemeinen Voraussetzungen der Aktivrente. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung richtet sich dabei nach den jeweiligen Midijob-Regeln. Die BMF-FAQ enthalten hierzu keine besondere Sonderregelung.

Die Aktivrente macht den Hinzuverdienst nicht abgabenfrei, sondern lediglich teilweise steuerfrei. Das Nettogehalt steigt dadurch regelmäßig, dennoch können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls weitere Sozialabgaben anfallen.

Weitere Einzelheiten enthält der FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente.

Rechenbeispiel

Eine Person arbeitet nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und erzielt monatlich 5.000 Euro Arbeitslohn.

Von diesem Arbeitslohn bleiben 2.000 Euro steuerfrei. Für die Einkommensteuer sind damit nur noch 3.000 Euro zu berücksichtigen. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sind gesondert zu prüfen.

Aufhebung des Anschlussverbots

Ebenfalls zum Rentenpaket gehört die Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Dadurch können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter erneut befristet beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt werden. Die Neuregelung soll den Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Ruhestand flexibler gestalten.

FAQ: Häufige Fragen zur Aktivrente 2026

Seit wann gilt die Aktivrente?

Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Steuerfreibetrag beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat bzw. 24.000 Euro pro Jahr.

Wird die Steuerbefreiung automatisch berücksichtigt?

Ja. Der Arbeitgeber muss den Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf andere Einkünfte?

Nein. Für den steuerfreien Betrag gilt kein Progressionsvorbehalt.

Können auch ehemalige Beamte die Aktivrente nutzen?

Ja, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine begünstigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Für Einnahmen aus dem Beamtenverhältnis selbst gilt die Steuerbefreiung jedoch nicht.

Wo gibt es offizielle Informationen?

Das Bundesfinanzministerium hat einen laufend aktualisierten Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht: Fragen und Antworten zur Aktivrente (BMF). Die FAQ des Bundesfinanzministeriums werden regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Bei besonderen Fallgestaltungen, zum Beispiel bei Arbeitgeberwechseln, mehreren Beschäftigungen oder Sonderzahlungen, empfiehlt sich daher ein Blick in die jeweils aktuelle Fassung der BMF-FAQ.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/aktivrente-steuerfrei-zur-rente-dazuverdienen