Aktivrente: Steuerfrei zur Rente dazuverdienen
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Die Aktivrente soll einen Anreiz setzen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Im folgenden Überblick haben wir den aktuellen Stand der Dinge zusammengefasst, erklären die geplanten Regeln und wer profitieren kann (und wer nicht).
Inhalt
Aktivrente 2026: Aktueller Stand & Zeitplan
Der Koalitionsausschuss hat sich auf die letzten Details zur Aktivrente verständigt; Starttermin soll der 1. Januar 2026 sein. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden.
Politisch ist der Weg also frei – formal stehen jetzt Kabinettbeschluss, Bundestags-/Bundesratsverfahren und natürlich die anschließende Umsetzung an.
Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt können Details der Aktivrente noch angepasst werden. Die Informationen in diesem Artikel geben den aktuellen Stand der Planung an.
Unabhängig von der Aktivrente ist übrigens im Rentenpaket 2025 vorgesehen, das sogenannte Anschlussverbot aufzuheben, damit eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter möglich wird.
Übersicht: Was ist bei der Aktivrente geplant?
Hier eine Zusammenfassung der geplanten Eckdaten der Aktivrente:
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Steuerfreibetrag: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze (entspricht bis zu 24.000 Euro pro Jahr).
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Keine Besteuerung durch die Hintertür: Kein Progressionsvorbehalt für diesen Betrag; die steuerfreie Auszahlung erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
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Lohnsteuerabzug: Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (mehr Netto sofort – nicht erst über die Steuererklärung).
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Sozialversicherung: Es geht nur um die Einkommensteuer. Für Beschäftigte gelten reguläre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; auf Arbeitgeberseite zusätzlich regulär Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Start & Evaluation: Geplanter Start: 1. Januar 2026; Evaluation nach zwei Jahren. Eine Rentenkommission soll noch 2025 eingesetzt werden und 2026 ihre Arbeit abschließen.
Wichtig: Die Aktivrente greift erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorher arbeitet oder vorzeitig Altersrente bezieht, fällt nicht unter die geplante Steuerbefreiung.
Wer kann die Aktivrente nutzen – und wer nicht?
Die Aktivrente soll es ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen geben (abhängige, nichtselbständige Arbeit).
Nicht erfasst sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige in Land- und Forstwirtschaft, Minijobs sowie über das Rentenalter hinaus aktive Beamte. Diese Gruppen profitieren nicht vom Freibetrag der Aktivrente.
Rechenbeispiel: Was bedeutet die Aktivrente im Alltag?
Wer 5.000 Euro brutto verdient und nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, müsste nur 3.000 Euro versteuern, sofern die Aktivrente wie geplant kommt – 2.000 Euro wären steuerfrei.
Fragen & Antworten: FAQ zur Aktivrente 2026
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Ab wann gilt die Aktivrente? Geplanter Start ist der 1. Januar 2026, vorbehaltlich des formalen Gesetzgebungsverfahrens.
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Wie hoch ist der Freibetrag? Bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei – für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze.
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Greift die Steuerbefreiung automatisch? Ja, im Lohnsteuerabzugsverfahren – das Mehr-Netto kommt direkt mit dem Gehalt.
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Unterliegt die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt? Nein, der steuerfreie Hinzuverdienst erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
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Wer ist ausgeschlossen? Selbständige, Beamte und Minijobber profitieren nicht vom Freibetrag der Aktivrente.
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Müssen »Aktivrentner« weiter Sozialbeiträge zahlen? Ja. Beschäftigte müssen weiter die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; auf Arbeitgeberseite fallen zusätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Kritik, Kosten & Verfassungsfragen
Die Aktivrente ist ein ambitioniertes Projekt, das älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einen steuerlichen Anreiz bieten soll, über das Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Während die Maßnahme dem Fachkräftemangel entgegenwirken und das Rentensystem entlasten soll, ist sie politisch und rechtlich umstritten.
Kritik kommt unter anderem von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die der Aktivrente widersprüchliche Anreize und geringe Zielgenauigkeit vorwerfen.
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Der Arbeitgeberverband BDA spricht von »Gas und Bremse zugleich«: Während längeres Arbeiten finanziell belohnt werde, halte die abschlagsfreie Frühverrentung den frühen Ausstieg attraktiv – das sei in der Anreizwirkung wenig effektiv und teuer.
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Auf Arbeitnehmerseite bemängelt DGB-Vorständin Anja Piel, die Aktivrente löse zentrale Probleme – Gesundheit, Arbeitsbedingungen, fehlende Beschäftigungschancen – nicht, verursache aber Milliardenkosten.
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Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet zusätzlich mit erheblichen »Mitnahmeeffekten« bereits beschäftigter Rentnerinnen und Rentner.
Der Referentenentwurf weist zudem auf fiskalische Risiken hin: Erwartet werden Steuermindereinnahmen von rund 890Mio. Euro jährlich (2026–2030), verteilt auf Bund, Länder und Kommunen.
Auch verfassungsrechtliche Fragen stehen im Raum. So kritisiert ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine doppelte Ungleichbehandlung – nach Alter (nur jenseits der Regelaltersgrenze) und nach Tätigkeitsart (Begünstigung abhängig Beschäftigter, Ausschluss von Selbständigen und Beamten) – und sieht das Leistungsfähigkeitsprinzip berührt.
Klagen nicht begünstigter Gruppen gelten daher als möglich und die kommenden Monate werden zeigen, ob die Aktivrente tatsächlich die gewünschte Wirkung entfaltet – oder ob sie vor allem neue Ungleichheiten schafft.
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(MB)