Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen: BFH klärt steuerliche Behandlung
Beamte auf Lebenszeit (z.B. Lehrer), die zunächst angestellt waren und danach verbeamtet werden, können nach § 210 Abs. 1a SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ihrer an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen: BFH klärt steuerliche Behandlung

 - 

Beamte auf Lebenszeit (z.B. Lehrer), die zunächst angestellt waren und danach verbeamtet werden, können nach § 210 Abs. 1a SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ihrer an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.

Die erstatteten Rentenbeiträge darf das Finanzamt nicht mit abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen verrechnen. Das hat aktuell der BFH so entschieden.

Begründung: Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 210 SGB VI sind grundsätzlich als »andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen« steuerbare sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Beitragserstattungen nach § 210 Abs. 1a SGB VI sind aber ausdrücklich per gesetzlicher Regelung steuerfrei nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG.

Da es sich – anders als z.B. bei steuerfreien Beitragserstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung – grundsätzlich um steuerbare Einkünfte handelt, können sie nicht zugleich »negative Sonderausgaben« sein. Eine Verrechnung der erstatteten Rentenversicherungsbeiträge mit abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen kommt deshalb nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 7.7.2020, Az. X R 35/18).

auch interessant:

(AI)

Weitere News zum Thema
  • [] Wie teilt man die Einnahmen am besten auf die Ausgaben auf, sodass am Ende noch Geld zum Sparen übrigbleibt? Dafür gibt es verschiedene Methoden und Faustregeln. mehr

  • [] Wie beschäftigt man Putzhilfe, Reinigungskraft und Zugehfrau eigentlich legal? Welche Abgaben muss man als privater Arbeitgeber eines Minijobbers 2026 bezahlen? Haushaltshilfe legal beschäftigen: So geht's! mehr

  • [] Über die Vorabpauschale werden bestimmte Kapitalerträge besteuert, indem auf einen zukünftigen Gewinn bereits jährlich im Voraus pauschale Steuern erhoben werden. Die Vorabpauschale stellt dabei noch nicht die Steuer dar, sondern ist nur der Wert, auf mehr

  • [] Die Aktivrente soll einen Anreiz setzen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Nachdem der Bundesrat das Gesetz heute verabschiedet hat, können die Änderungen wie geplant zum 1.1.2026 in Kraftt treten. Wir erklären die neuen Regeln und wer mehr

Weitere News zum Thema