Klausel zur Rentenfaktor-Senkung in Riester-Verträgen unwirksam
Der BGH hat eine zentrale Vertragsklausel bei Riester-Verträgen gekippt. -Symbolbild-

Klausel zur Rentenfaktor-Senkung in Riester-Verträgen unwirksam

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Der BGH stärkt Verbraucherrechte bei fondsgebundenen Riester-Verträgen und kippt eine umstrittene Klausel. Wir erklären die Entscheidung, ihre Begründung, die Konsequenzen sowie den Hintergrund des Verfahrens.

Zusammenfassung

Der BGH hat entschieden: Eine Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors in Riester-Verträgen ist unwirksam. Versicherer dürfen sich nicht mehr darauf berufen. Betroffen sind vor allem ältere fondsgebundene Riester-Renten. Versicherte sollten ihre Verträge prüfen und sich über mögliche Ansprüche informieren.

Inhalt

Was hat der BGH zur Riester-Rente entschieden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen unwirksam ist.

Diese Klausel erlaubte Versicherern, den im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor – und damit die monatliche Rente – nachträglich zu senken, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, ihn bei verbesserten Umständen wieder anzuheben (BGH-Urteil vom 10.12.2025, Az. IV ZR 34/25).

Wie begründet der BGH seine Entscheidung zum Rentenfaktor?

Der BGH sagt: Die Klausel verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sie räumt dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Leistungsänderung ein, was für Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Nach dem sogenannten Symmetriegebot muss ein Versicherer, der den Rentenfaktor bei Verschlechterungen senkt, ihn bei Verbesserungen auch wieder erhöhen. Da diese Verpflichtung fehlte, liegt eine unangemessene Benachteiligung vor.

Wen betrifft das und was sind die Konsequenzen des Riester-Urteils?

  • Betroffen sind Riester-Verträge mit fondsgebundener Rentenversicherung, insbesondere solche, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden.

  • Versicherer dürfen sich künftig nicht mehr auf diese Klausel berufen.

  • Für Versicherte bedeutet das: Herabsetzungen des Rentenfaktors auf Basis dieser Klausel sind unzulässig. Ob bereits erfolgte Kürzungen rückgängig gemacht werden müssen, hängt von der weiteren rechtlichen Umsetzung ab.

Hintergrund des Verfahrens

Ein Verbraucherverband hatte gegen die Klausel geklagt. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunächst ab, das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihr statt. Der Versicherer legte Revision ein, die der BGH nun weitgehend zurückgewiesen hat. Die Untersagung beschränkt sich darauf, dass sich der Versicherer nicht mehr auf die Klausel berufen darf.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf neue Riester-Verträge?

Das Urteil bedeutet, dass Versicherer künftig keine einseitigen Rentenfaktor-Absenkungsklauseln ohne Pflicht zur späteren Erhöhung mehr in neuen Vertragswerken verwenden dürfen. Die unwirksame Klausel darf in keiner zukünftigen Police auftauchen.

Die Versicherungen müssen ihre Vertragsklauseln neu ausgestalten. Befindet sich der Rentenfaktor in einem Umfeld, das Anpassungen rechtfertigt (z.B. Zinsänderungen, Lebenserwartung), müssen sowohl Kürzungs- als auch Erhöhungsklauseln vorgesehen sein.

Neue Verträge müssen klar regeln, unter welchen Bedingungen der Rentenfaktor angepasst werden darf – in beide Richtungen. Dies stärkt die Rechte der Versicherten und sorgt für mehr Vorhersehbarkeit.

Neue Riester-Verträge dürfen keine einseitigen Anpassungsklauseln mehr enthalten. Stattdessen werden symmetrische, faire Regeln eingeführt – für mehr Klarheit und Verbraucherschutz.

FAQ zum Riester-Rente Urteil des BGH

1. Was bedeutet das Urteil für meinen Riester-Vertrag?

Die Klausel zur Rentenfaktor-Herabsetzung ist unwirksam. Kürzungen auf dieser Basis sind nicht zulässig.

2. Muss mein Versicherer den Rentenfaktor wieder erhöhen?

Das Urteil betrifft die Unwirksamkeit der Klausel. Ob Anpassungen rückgängig gemacht werden, hängt von weiteren Schritten ab.

3. Gilt das für alle Riester-Verträge?

Nein, betroffen sind fondsgebundene Riester-Renten mit der beanstandeten Klausel, vor allem aus 2006.

4. Kann ich selbst aktiv werden?

Ja, Versicherte können ihre Verträge prüfen und ggf. Ansprüche geltend machen.

5. Was ist der Rentenfaktor?

Er bestimmt die Höhe der monatlichen Rente pro 10.000 Euro Vertragswert.

6. Warum ist die Klausel problematisch?

Sie erlaubte einseitige Kürzungen ohne Pflicht zur späteren Erhöhung.

7. Hat das Auswirkungen auf die steuerliche Förderung?

Nein, die steuerliche Förderung bleibt bestehen.

8. Wo finde ich weitere Informationen?

Beim Versicherer, Verbraucherzentralen oder auf der Website des BGH (Urteil IV ZR 34/25).

(MB)

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