Umsatzsteuererklärung

Unternehmer sind zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob Sie im Laufe des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben oder nicht.

Von der Abgabepflicht betroffen sind auch Kleinunternehmer!

Für alle Erklärungen und Anträge rund um die Umsatzsteuererklärung besteht »Elster-Pflicht«. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf elster.de.

Wir veröffentlichen daher an dieser Stelle keine Umsatzsteuer-Formulare mehr.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Umsatzsteuererklärung muss elektronisch abgegeben werden!

Die Umsatzsteuererklärung muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Zwar kann das Finanzamt auf Antrag in ganz extremen Fällen auf die elektronische Abgabe verzichten, die Chance, dass der Antrag genehmigt wird, ist allerdings sehr gering. Eine Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn es einem Steuerpflichtigen persönlich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, die Voranmeldung elektronisch zu übermitteln - zum Beispiel weil der Steuerpflichtige keinen Computer hat und sich auch keinen leisten kann.

Für die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung ist zwingend ein elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung des Absenders erforderlich. Dieses Zertifikat erhalten Sie unter www.elsteronline.de.

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