Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.
Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Hier gibt es Betragsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. So ist
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zunächst die Höhe des Umsatzes des jeweiligen Vorjahres entscheidend. Diese Umsatzgrenze beträgt 25.000 Euro.
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Weiterhin darf der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen.
Dabei werden die Nettoumsätze herangezogen. Nutzt ein Unternehmer die Kleinunternehmer-Regelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren und sich damit gegen die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entscheiden. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Es kann sich eine freiwillige Umsatzsteuerveranlagung (ermöglicht Vorsteuerabzug) lohnen, wenn die Vorsteuer höher ist als die zu vereinnahmende Umsatzsteuer.
Wichtig für die Rechnung: In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) erfolgen.
Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären.
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