Rückstellungen/ABC

Für welche Vorfälle Rückstellungen gebildet werden dürfen, regelen Gesetze, ergangene BMF-Schreiben und zahlreiche Rechtsprechungen. Nachfolgend wird ein Überblick gegeben, für welche Aufwendungen im Allgemeinen Rückstellungen gebildet werden.

Abraumbeseitigung

Anzahlungen

Abfallbeseitigung

Abschlussgebühren

Altreifen

Altlastensanierung

Arbeitslosengeld

Auffüllungsverpflichtungen

Baukostenzuschüsse

Beihilfen

Beitragsrückerstattung

Bergbauwagnisse

Betriebssteuern

Betriebsprüfung

Bonusschuld

Buchführung

Garantieleistungen

Geschäftsverlegung

Gewerbesteuer

Gewinnbeteiligung

Gratifikationen

Gleitzeit

Haftpflichtverbindlichkeiten

Haftung

Instandhaltung

Jahresabschlusskosten

Jubiläumszuwendungen

Kaufpreisrückzahlung

Latente Steuern

Leasing

Notarkosten

Pachterneuerung

Patentverletzung

Pensionsverpflichtungen

Pfandgeld

Produkthaftung

Prozessrisiko

Rechnungserteilung

Rekultivierung

Schadenersatz

Sozialplan

Steuererklärungen

Steuernachforderungen

Umweltschäden

Urlaubsverpflichtungen

Vorruhestand

Wechselobligio

Zinsen

Zinszahlungen

Zuwendungen

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Rückstellungen

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 6 Abs. 1 EStG