[] … Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Was der BFH bereits 2017 entschieden hat (Urteil vom 23.2.2017, Az. V R 37/15), wird jetzt endlich auch im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) festgeschrieben. Dort wird in Abschnitt 25a.1. der Absatz 4 UStAE um die folgenden Regelungen ergänzt: Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände …