Steuerlexikon Finanzbehörden … Die Finanzverwaltung ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze liegt überwiegend bei den Ländern. Manche Steuern werden von Gemeinden verwaltet. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF). Es ist zuständig für Steuern, die vom Bund verwaltet werden. Zudem ist das Bundesfinanzministerium für Vorarbeiten zu Gesetzesentwürfen und für die Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen zuständig …Ansehen
Steuerlexikon Finanzierungskosten … Zu den Finanzierungskosten gehören alle Aufwendungen zur Kreditbeschaffung. Die häufigsten Finanzierungskosten sind: Provisionen für die Kreditvermittlung, im Fall einer Hypothek – Kosten für die Grundbucheintragung, ein Disagio, Zinsen. Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. …Ansehen
Steuerlexikon Finanzierungsleasing … Beim Leasing handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Für die steuerliche Beurteilung von Leasing ist entscheidend, wem die Wirtschaftsgüter zugerechnet werden müssen, dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber. Hierfür ist die vertragliche Ausgestaltung des Leasings ausschlaggebend. Leasingverträge werden in Operatingleasing, Finanzierungsleasing und in Spezialleasing untergliedert. Beim Finanzierungsleasing …Ansehen
Steuerlexikon Finanzierungslücke … Im Steuerrecht gilt Schwarzgeld als Einkünfte, die der rechtmäßigen Besteuerung entzogen worden sind. Ein Gewerbetreibender hat Erträge aus verkauften Waren nicht als Einkünfte ausgewiesen. Werden dann steuerlich relevante Investitionen mit dem Schwarzgeld getätigt, so liegt eine Finanzierungslücke vor. Bei diesen Investitionen muss der Steuerpflichtige die Herkunft des Geldes genau belegen. Bleibt der Steuerpflichtige die Antwort schuldig, vermutet das Finanzamt, dass die Investition mit Schwarzgeld …Ansehen
Steuerlexikon Finanzierungsschätze … Die Bundesfinanzagentur bietet seit 01.01.2013 keine Schatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihe mehr an. Finanzierungsschätze sind nicht börsennotierte, in der Regel nur ein und zwei Jahre laufende Schuldverschreibungen des Bundes. Einnahmen bestehen aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Erwerbspreis und dem höheren Einlösebetrag. Der Differenzbetrag wird als Zins bezeichnet. Erst wenn die Finanzierungsschätze eingelöst werden, fließen die Gelder zu und unterliegen dann einer Kapitalertragsbesteuerung …Ansehen
Steuerlexikon Finanzrechtsweg … Nach den Bestimmungen der Finanzgerichtsordnung, ist der Finanzrechtsweg bei folgenden Sachverhalten möglich: in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen Angelegenheiten als in Abgabenangelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden …Ansehen
Steuerlexikon Finanzverwaltung / Datenzugriff … Nutzen Sie für Ihre Buchführung einen Computer, darf der Betriebsprüfer auf die von Ihnen elektronisch gespeicherten Daten zugreifen (§ 147 Abs. 6 AO). Das gilt selbst dann, wenn Sie kein Buchführungsprogramm verwenden, sondern nur ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel. Das Zugriffsrecht des Prüfers können Sie nicht dadurch aushebeln, indem Sie die elektronischen Dokumente auf Papier oder Mikrofilmen archivieren. Denn der Prüfer kann die Daten dann nicht maschinell auswerten, worauf er ein Recht …Ansehen
Steuerlexikon Firmenfahrzeug / Garage … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Unterstellung des Dienstwagens in der arbeitnehmereigenen Garage einen pauschalen Betrag, so ist diese Zahlung steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 07.06.2002 entschieden hat, unterliegt die entgeltliche Garagenüberlassung nicht der Lohnsteuer. BFH 07.06.2002, VI R 145/99 …Ansehen
Steuerlexikon Firmenwagen … Wird das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der geldwerte Vorteil kann nach der Listenpreismethode oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden (§ 8 EStG; R 8.1 LStR; § 15 UStG; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.11.2009, IV C 6 - S 2177/07/10004). Listenpreismethode/Ein-Prozent-Regelung Bei Einsatz der Listenpreismethode für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bestimmt sich die Höhe des …Ansehen
Steuerlexikon Firmenwert … Als Firmenwert gilt der Mehrwert, der den Substanzwert abzüglich der Schulden übersteigt. Der Firmenwert gehört zu den immateriellen Vermögensgegenständen und verkörpert die Aussicht eines Unternehmens auf zukünftige Gewinne. Der Firmenwert wird durch das Unternehmen gebildet und ist untrennbar mit dem Unternehmen verbunden. Als den Firmenwert bildende Faktoren gelten unter anderem die Einkaufs- und Absatzorganisation, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Personals, die Lage eines Unternehmens bzw …Ansehen