Steuerlexikon Dissertation … Ein Promotionsstudium gilt als Zweitstudium und ist deswegen steuerlich eine Fortbildung. Die Kosten der Dissertation können Sie deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Das gilt jedoch nicht für eine Promotion im Ruhestand nach Ende der Berufstätigkeit. Gleiches gilt für eine Habilitation, um Hochschullehrer zu werden In der Anlage N zur Steuererklärung steht für Fortbildungskosten nur eine Summenzeile zur Verfügung. Sie sollten daher Ihre einzelnen Kostenpositionen auf einem Extra-Blatt …Ansehen
Steuerlexikon Dividende … Dividenden sind Gewinnanteile, die ein Aktionär oder ein Gesellschafter, der eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, aufgrund einer Gewinnausschüttung seiner Gesellschaft, bezieht. Ebenfalls zu den Dividenden zählen Gewinnanteile eines Genossen aus seinen Anteilen an einer Genossenschaft. Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, sind Dividendenzahlungen …Ansehen
Steuerlexikon Divisor … Rechtslage seit 01.01.2008 Die Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie mindert folglich auch nicht mehr ihre eigene Bemessungsgrundlage. Rechtslage bis 31.12.2007 Der Divisor ist ein Faktor, der die Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung erleichtert. Die Gewerbesteuerrückstellung ergibt sich aus der Gewerbesteuerschuld abzüglich der bereits gezahlten Gewerbesteuervorauszahlung. Eine gebildete Gewerbesteuerrückstellung vermindert das Betriebsergebnis, führt zu einem geringeren …Ansehen
Steuerlexikon Ehegattenarbeitsverhältnis … Bei Ehegattenarbeitsverhältnissen wird der eine Partner vom anderen in seiner Firma oder im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer engagiert. Ehegattenarbeitsverhältnisse werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Das Anstellungsverhältnis muss so ausgestaltet werden, wie es zwischen fremden Dritten üblich ist. Dazu gehört ein Arbeitsvertrag und eine angemessene Lohnzahlung. Der Lohn sollte möglichst per Überweisung zur Auszahlung kommen, da dies den …Ansehen
Steuerlexikon Ehegattenunterhalt … Zu den Unterhaltsleistungen gehören laufende oder einmalige Geldzuwendungen aber auch Sachleistungen, wie zum Beispiel das Überlassen der Wohnung. Abzugsfähig sind Unterhaltsleistungen, die freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbracht werden. Unterhaltsaufwendungen für den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können jährlich bis zu einem Betrag von 13.805,– € auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers als Sonderausgaben abgezogen werden. Übersteigen die Unterhaltsleistungen …Ansehen
Steuerlexikon Ehrenamtliche Tätigkeit … Steuerpflichtige, die monatlich mindestens 20 Stunden im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung freiwillig Dienste leisten, erhalten einen Freibetrag von 720,– € im Jahr. Für ehrenamtliche Vormünder (§§ 1793 ff. BGB), ehrenamtliche rechtliche Betreuer (§§ 1896 ff. BGB) und ehrenamtliche Pfleger (§§ 1909 ff. BGB) sind Einnahmen einschließlich den Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB bis zu einem Betrag …Ansehen
Steuerlexikon Eidesstattliche Versicherung … Der Vollstreckungsschuldner muss auf Verlangen ein Verzeichnis seines Vermögens vorlegen. Mit einer eidesstattlichen Versicherung muss der Vollstreckungsschuldner nach bestem Wissen und Gewissen versichern, dass die Angaben richtig und vollständig gemacht wurden. Die eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Amtsgericht ist bei der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses abzugeben. Ein Vermögensverzeichnis ist vorzulegen, wenn die Vollstreckung des beweglichen Vermögen nicht vollständig …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Anspruchsberechtigte … Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage. Rechtslage bis 31.12.2005: Die Eigenheimzulage soll vor allem Bürger mit einem geringen bis mittleren Einkommen beim Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum unterstützen. Die Zulage wird gewährt, wenn die Einkünfte im Jahr der erstmaligen Förderung und im vorangegangenen …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Antragstellung … Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage. Rechtslage bis 31.12.2005: Die Eigenheimzulage ist beim Finanzamt, das auch für die Einkommensbesteuerung zuständig ist, schriftlich zu beantragen. Dabei kann der Antrag erst gestellt werden, wenn die einzelnen Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage …Ansehen
Steuerlexikon Eigenheimzulage / Bemessungsgrundlage … Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1.1.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage. Rechtslage bis 31.12.2005: Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Haus bzw. die Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den Grund und Boden. Der jährliche Fördergrundbetrag umfasst für Neubauten und …Ansehen