Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Wenn Sie bereits unterjährig von einem Lohnsteuer-Freibetrag profitieren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Der vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn Sie den gleichen Freibetrag wie im Vorjahr bzw. einen geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und / oder ggf. die Steuerklasse I in II geändert werden soll. In allen anderen Fällen müssen Sie den umfangreichen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nutzen.

Hinweis: Der Vordruck "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" wurde ab 2018 in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung integriert. Eine Neuauflage des "Vereinfachten Antrags" erfolgt nicht. Bitte benutzen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung", das Sie hier finden.