Anlage KAP - Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen

In der Anlage KAP werden ganz allgemein Einkünfte aus Kapitalvermögen vermerkt. Seit Einführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer ist diese spezielle Anlage zur Steuererklärung in der Regel allerdings nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sie trotzdem einzureichen. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben genau gemacht werden müssen, ist hier übersichtlich dargestellt.

Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP:

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Anlage KAP-INV

In der Anlage KAP-INV werden Investmenterträge eingetragen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET brauchen Sie bei Einkünften aus Beteiligungen.

Steuererklärung: Wann ist die Anlage KAP verpflichtend auszufüllen? 

Generell muss die Anlage nur dann ausgefüllt werden, wenn Kapitalerträge erwirtschaftet wurden, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Fall, dass die Religionszugehörigkeit der Bank nicht mitgeteilt wurde, sodass diese die entsprechende Kirchensteuer nicht abführen konnte. Gleiches gilt für den Fall, dass bei Aktienverkäufen Verluste entstanden sind, die von der Bank nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.

Außerdem gibt es trotz der pauschalen Abgeltungsteuer weiterhin Kapitaleinkünfte, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen aus Darlehen an Angehörige eingenommen (Familiendarlehen).

Allerdings lohnt sich auch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP in verschiedenen Fällen. Auf diese Weise können zum Beispiel ausländische Quellensteuern, die von der Bank nicht berücksichtigt wurden, rückwirkend auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Auch wenn die erwirtschafteten Kapitalerträge unter 1.000 Euro liegen, aber ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde, bedeutet das, dass die Bank Steuern einbehalten hat, die auf diese Weise erstattet werden können. 

Auch wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können mithilfe der sogenannten »Günstigerprüfung« durch die Anlage KAP zu hoch einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstattet werden. Das ist oft der Fall wenn z.B. Kinder ohne sonstige Einkünfte bereits größeres Kapitalvermögen besitzen. Eine solche Situation kann eintreten, wenn im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig Vermögen übertragen wird. Aber auch Rentner, deren Renten mit dem Besteuerungsanteil besteuert werden, haben häufig einen sehr geringen persönlichen Steuersatz.

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