Anlage KAP - Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Anlage KAP dient der Erfassung von Kapitaleinkünften. Durch die Abgeltungsteuer ist sie meist nicht mehr verpflichtend, kann aber in bestimmten Fällen weiterhin sinnvoll sein. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben gemacht werden müssen, wird hier übersichtlich dargestellt.
Zusammenfassung
Die Anlage KAP sowie die Zusatzformulare KAP-INV und KAP-BET sind zentrale Bestandteile der Einkommensteuererklärung für Kapitalanleger. Die Anlage KAP wird genutzt, um Kapitalerträge anzugeben, die nicht vollständig durch die Abgeltungsteuer erfasst wurden – zum Beispiel bei der Günstigerprüfung, ausländischen Erträgen oder Verlustverrechnung. Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge aus Fonds ohne inländischen Steuerabzug vorgesehen. Die Anlage KAP-BET bildet Beteiligungserträge aus Gemeinschaften oder Gesellschaften ab.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage KAP?
Die Anlage KAP dient zur Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), wenn diese nicht vollständig durch die Abgeltungsteuer erledigt sind. Typische Gründe sind:
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Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)
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Nicht berücksichtigte ausländische Quellensteuer
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Verluste aus Aktiengeschäften, die nicht verrechnet wurden
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Kirchensteuerkorrekturen
Was sind KAP-INV und KAP-BET?
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Anlage KAP-INV: Für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Fonds). Grundlage: Investmentsteuergesetz (InvStG).
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Anlage KAP-BET: Für Erträge aus Beteiligungen, die gesondert festgestellt werden (z.B. Erbengemeinschaften, Personengesellschaften).
Wer muss diese Formulare nutzen?
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Privatanleger, die Kapitalerträge ohne Steuerabzug erzielt haben (z.B. ausländische Zinsen, Darlehen an Angehörige).
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Anleger mit Investmentfonds im Ausland → KAP-INV.
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Gesellschafter oder Beteiligte an Gemeinschaften → KAP-BET.
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Alle, die die Günstigerprüfung beantragen wollen.
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Gesetzliche Grundlagen
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§ 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
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§ 32d EStG – Abgeltungsteuer (25%) & Günstigerprüfung
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Investmentsteuergesetz (InvStG) – Besteuerung von Fonds
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§§ 43 ff. EStG – Kapitalertragsteuer
Ausfüllhinweise & typische Fälle
Anlage KAP:
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Zeilen 4–5: Anträge (Günstigerprüfung, Kirchensteuerkorrektur)
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Zeilen 7–14: Kapitalerträge mit Steuerabzug
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Zeilen 18–26: Kapitalerträge ohne Steuerabzug
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Zeilen 31 ff.: Beteiligungserträge (Verweis auf KAP-BET)
Anlage KAP-INV:
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Zeilen 4–13: Ausschüttungen aus Fonds
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Zeilen 14–28: Veräußerungsgewinne/-verluste
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Zeilen 30 ff.: Vorabpauschalen
Anlage KAP-BET:
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Zeilen 1–29: Erträge aus Beteiligungen
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Zeilen 30–38: Steuerabzugsbeträge laut Feststellungsbescheid
FAQ zu Anlage KAP, Anlage KAP-INV & Anlage KAP-BET
1. Muss ich die Anlage KAP immer ausfüllen?
Nein, nur wenn die Abgeltungsteuer nicht alle Fälle abdeckt (z. B. Günstigerprüfung, ausländische Erträge, Verlustverrechnung).
2. Wann brauche ich KAP-INV?
Bei Investmenterträgen aus Fonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (z.B. Auslandsdepot).
3. Wofür ist KAP-BET?
Für Beteiligungserträge, die gesondert festgestellt werden (z. B. Erbengemeinschaften, Personengesellschaften).
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 5. Januar 2026)