Steuern für Selbstständige & Freiberufler

Welche Steuern müssen Selbstständige zahlen? Welche Fristen zur Steuererklärung gilt es einzuhalten? Tipps und Informationen zu Freibeträgen und wie Selbstständige mit Ihrem steuerlichen Gestaltungsspielraum Steuern sparen können, erfahren Sie hier!

Stand: - Als Selbstständiger sind Sie nicht nur für Ihr Unternehmen verantwortlich, sondern auch für Ihre Steuererklärungen und Steuerzahlungen. Da viele Steuervorschriften jedoch komplex gestaltet und für einen Laien nicht immer einfach zu verstehen sind, ist es umso wichtiger, dass Sie die jeweils geltenden Regeln und Fristen kennen. So lassen sich Bußgelder oder Steuernachzahlungen vermeiden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles, was Sie über Selbstständige und Steuern wissen müssen.

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

 

Steuer-Checkliste – Informationen für Selbstständige und Freelancer zum Start

Als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihr Einkommen zu zahlen. Dazu gehören die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Zudem müssen Sie auch Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie bei Ihrem Start in die Selbstständigkeit beachten sollten:

 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Für die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER digital ausfüllen und bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamt elektronisch einreichen. Sobald Ihre Anmeldung geprüft und bewilligt wurde, erhalten Sie im Anschluss Ihre Steuernummer.

 

Steuernummer

Die Steuernummer für Ihre Selbstständigkeit erhalten Sie von dem für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamt, nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht haben und dieser geprüft wurde. Die Steuernummer geben Sie dann bei allen steuerlichen Angelegenheiten in Bezug auf Ihre Selbstständigkeit und auf Ihren Rechnungen an.

 

Kleinunternehmerregelung

Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten, können Sie bereits beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung das entsprechende Kästchen hierfür direkt ankreuzen. Sie sollten jedoch unbedingt im Vorfeld prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um als Kleinunternehmer vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren zu können.

 

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie eine Gewerbeanmeldung benötigen, sollten Sie sich rechtzeitig (vor der ersten Rechnungstellung) beim Gewerbeamt registrieren lassen. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern melden die Selbstständigkeit beim Finanzamt an. Hierfür reicht die Übermittlung des ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

 

Umsatzsteuer

Ab einer Umsatzgrenze von 22.000 € im Jahr sind Selbstständige dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen und zu bezahlen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, da das Finanzamt beim Überschreiten der Umsatzgrenze nicht von sich aus auf Unternehmer zukommt. Sie können sich beim Finanzamt auch freiwillig umsatzsteuerpflichtig melden.

 

Steuervorauszahlungen

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, denen monatlich Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird, müssen Sie als Selbstständiger Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Die Höhe der Steuervorauszahlungen setzt das zuständige Finanzamt durch den Steuerbescheid fest.

 

Gewerbesteuer und Gewerbesteuerfreibetrag

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und wird auf den Gewinn des Gewerbebetriebs erhoben. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Für gewerbetreibende Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €. Übersteigt der Jahresgewinn den Freibetrag, wird Gewerbesteuer fällig. Für Kapitalgesellschaften gilt der Freibetrag jedoch nicht.

 

Einkommensteuererklärung

Selbstständige und Freiberufler müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Stichtag ist (wie bei pflichtveranlagten Arbeitnehmern auch) der 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres.

 

Steuerfreibeträge und Pauschalen

Steuerfreibeträge und Pauschalen senken die Höhe Ihres steuerpflichtigen Einkommens und sorgen dafür, dass bestimmte Einkünfte bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei bleiben. Hierzu gehören unter anderem der Grundfreibetrag, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerfreibetrag, Betriebsausgabenpauschale, Reisekostenpauschale oder der Freibetrag für Veräußerungsgewinne.

 

Abschreibungen

Je nach Höhe des Anschaffungspreises werden für den Beruf erforderliche Arbeitsmittel entweder sofort abgesetzt oder über einen gewissen Zeitraum (gewöhnliche Nutzungsdauer) entsprechend dem Wertverlust abgeschrieben. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie dann jedes Jahr nur einen Teil des der Gesamtkosten als Abschreibung steuerlich geltend machen.

 

Buchhaltung

Halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig fest, denn bei Selbstständigen gilt das Prinzip „keine Buchung ohne Beleg“. Für jede geschäftliche Einnahme oder Ausgabe (egal ob Abbuchung vom Konto oder bar bezahlt) benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis.

 

Versicherungen

Schließen Sie gegebenenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung ab. Ebenfalls zu empfehlen wäre noch eine Existenzrechtschutzversicherung.

 

Hilfe bei Steuerangelegenheiten

Überlegen Sie sich am besten frühzeitig, ob Sie sich durch einen Steuerberater unterstützen lassen oder eine Steuersoftware wie zum Beispiel unsere SteuerSparErklärung für Selbstständige nutzen möchten. Beide Möglichkeiten können insbesondere zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit dabei helfen, Steuern zu sparen und mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

 

Einkommensteuer als Selbstständiger

Auch als Selbstständiger sind Sie zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Einkommensteuer wird jedoch erst dann fällig, wenn Ihr Gewinn (abzüglich Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) über dem Grundfreibetrag liegt.

Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. In dieser Erklärung geben Sie Ihr Einkommen aus Ihrer Selbstständigkeit sowie Ihre Ausgaben an. Zudem können Sie verschiedene Ausgaben wie z.B. Betriebskosten, Gehälter oder Reisekosten geltend machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung als Selbstständiger sollten sie einige wichtige Dinge beachten:

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Um den Gewinn - der in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss - ermitteln zu können, müssen Sie als Selbstständiger eine Gewinn- und Verlust-Rechnung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellen. Darin listen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auf und können anschließend den Gewinn Ihres Unternehmens berechnen.

 

Betriebsausgaben

Als Selbstständiger können Sie Ihre geschäftlichen Ausgaben von Ihrem Gewinn abziehen und dadurch Ihre Steuerschuld reduzieren. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, alle Betriebsausgaben sorgfältig zu dokumentieren und Belege aufzubewahren.

 

Sonderausgaben

Auch als Selbstständiger können Sie bestimmte Sonderausgaben geltend machen. Zu den abzugsfähigen Sonderausgaben zählen zum Beispiel Beiträge für die private Krankenversicherung oder Spenden an eine gemeinnützige Organisation.

 

Umsatzsteuer

Wenn Sie als Selbstständiger Umsatzsteuer erheben, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sollten Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt angegeben wurde.

 

Steuervorauszahlungen

Steuervorauszahlungen werden bei Selbstständigen im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt und können somit die endgültige Steuerschuld beeinflussen.

Alle in der Steuererklärung gemachten Angaben sollten Sie sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese auch wirklich korrekt sind. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen unsere SteuerSparErklärung für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.

 

Einkommensteuervorauszahlungen

Grundsätzlich müssen alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten. Diese Vorauszahlungen werden auf der Grundlage Ihres geschätzten Gewinns abzüglich Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen berechnet und monatlich oder vierteljährlich fällig. Die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen bemisst sich nach der Einkommensteuer des letzten Steuerbescheids.

 

Einkommensteuerrechner für Selbstständige

Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuer schnell und einfach berechnen. Sie machen lediglich Angaben in Bezug auf das gewünschte Steuerjahr, Ihr zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, außerordentliche Einkünfte, Entgeltersatzleistungen und Kirchensteuer. Zudem können Sie wählen, ob das Ehegattensplitting angewendet werden soll oder nicht. Selbstverständlich berücksichtigt unser Rechner die aktuell geltenden Steuerregeln und gewährleistet eine sichere Übertragung der eingegebenen Daten.

 

Wichtig: Unser Einkommensteuerrechner ist keine Garantie für die tatsächlich anfallende Steuerlast. Der Rechner kann Ihnen jedoch bei der Planung Ihrer Steuerzahlungen helfen und Sie darauf vorbereiten, welche Steuerlast in etwa auf Sie zukommen könnte.

 

Umsatzsteuer als Selbstständiger

Wenn Sie als Selbstständiger Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Sie möglicherweise auch Umsatzsteuer berechnen und diese über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen. Die Höhe der Umsatzsteuer hängt vom Umsatz und der Art der erbrachten Leistungen ab. Neben dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % gibt es auch noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % und sogar 0 % Umsatzsteuer.

 

Sonderfall Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Ihr Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze liegt. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, berechnen Sie zwar keine Umsatzsteuer und führen dementsprechend auch keine ab, können dann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

 

Vorsteuer und Umsatzsteuer – Vorsteuerabzug berechnen

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Ihnen als Selbstständiger, die Umsatzsteuer, die Sie beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt haben, von der Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben, abzuziehen. Die Berechnung des Vorsteuerabzugs ist recht simpel. Als Hilfestellung können Sie folgende Formel verwenden:

Umsatzsteuer aus Einkaufsrechnungen – Umsatzsteuer aus Verkaufsrechnungen = Vorsteuerabzug

Fällt das Ergebnis negativ aus, können Sie den überschüssigen Vorsteuerbetrag auf das nächste Steuerjahr übertragen oder sich vom Finanzamt erstatten lassen.

 

Als Selbstständiger mit Kunden im EU-Ausland

Erbringen Sie als Selbstständiger Dienstleistungen an Kunden aus anderen EU-Ländern? Dann müssen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Umsatzsteuer im jeweiligen Land abführen. Sie können jedoch das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren nutzen, bei der Ihr Kunde die Umsatzsteuer selbst an das für ihn zuständige Finanzamt abführt.

 

Gewerbesteuer als Selbstständiger

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn Ihres Unternehmens erhoben und ist eine Gemeindesteuer. Wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Gewerbeertrag, abziehbaren Freibeträgen oder Hinzurechnungsbeträgen und dem jeweils von der Gemeinde festgelegten Gewerbesteuermessbetrag ab.

 

Gewerbesteuererklärung als Selbstständiger

Als Selbstständiger müssen Sie nicht nur eine Einkommensteuererklärung abgeben, sondern auch eine Gewerbesteuererklärung – zumindest dann, wenn Ihr Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist. Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte „Kommunalsteuer“ und wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

In der Gewerbesteuererklärung müssen Sie Ihre Gewinne, eventuelle Verluste und Abschreibungen aus dem Gewerbebetrieb und – sofern vorhanden – auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung angeben. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag berechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben.

 

Die Gewerbesteuererklärung muss in elektronischer Form über das ELSTER-Portal beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabefrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Falls Sie einen Steuerberater beauftragt haben, gilt eine längere Frist.

 

Tipp: Da es bei der Gewerbesteuererklärung teils komplizierte Sachverhalte (z.B. Hinzurechnungen oder Kürzungen) gibt, sollten Sie entweder einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragen oder ein Steuerprogramm nutzen. Beide können Ihnen dabei helfen, Ihre Gewerbesteuerlast zu minimieren und mögliche Fehler zu vermeiden. Eine falsche oder unvollständige Erklärung kann nämlich zu empfindlichen Bußgeldern und Nachzahlungen führen.

 

Vorauszahlung der Gewerbesteuer

Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer werden in der Regel vierteljährlich fällig, jeweils zum jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres. Die Höhe der Vorauszahlungen wird auf der Grundlage des geschätzten Gewinns für das laufende Jahr berechnet. Die Vorauszahlungen sollten Sie stets pünktlich leisten, da bei verspäteter oder nicht vollständiger Zahlung Säumniszuschläge und Zinsen fällig werden können. Außerdem können Sie durch eine verspätete Zahlung den Anspruch auf eine Stundung oder einen Erlass der Gewerbesteuer verlieren.

Wichtige Steuerfristen für Freelancer und Selbstständige

Um Verzugszinsen und Strafen zu vermeiden, sollten Sie als Selbstständiger die wichtigsten Abgabefristen kennen und einhalten:

 

  • Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater = 31. Juli des Folgejahres
  • Einkommensteuererklärung mit Steuerberater = 31. Dezember des Folgejahres
  • Einkommensteuervorauszahlung = 10. Werktag des Folgemonats
  • Gewerbesteuererklärung = 31. Juli des Folgejahres
  • Gewerbesteuervorauszahlung = 15. Werktag des Folgemonats
  • Umsatzsteuererklärung = 31. Juli des Folgejahres
  • Umsatzsteuervoranmeldung = 10. Werktag des Folgemonats
  • Körperschaftserklärung = 31. Juli des Folgejahres

 

Steuerlast als Selbstständiger/Freiberufler senken

Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie Ihre Steuerlast reduzieren, indem Sie Betriebsausgaben, Sonderabschreibungen und Abschreibungen auf Investitionen berücksichtigen. Zudem lohnt es sich, verschiedene Steuerfreibeträge nutzen. Dazu gehören zum Beispiel der Grundfreibetrag (gilt für alle Steuerpflichtigen), Sparerfreibetrag, Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer, Gewerbesteuerbefreiung für Kleinunternehmen und der Freibetrag für Veräußerungsgewinne.

 

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen. Das bedeutet, dass Sie als Selbstständiger oder Freiberufler erst dann Einkommensteuer zahlen müssen, wenn Ihr Einkommen über diesem Betrag liegt. Der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2024 liegt bei 11.604 €.

 

Umsatzsteuerbefreiung (Kleinunternehmer-Regelung)

Lag Ihr Jahresumsatz als Kleinunternehmer im vergangenen Steuerjahr unter 22.000 € (Stand 2024) und voraussichtlich unter 50.000 € (Stand 2024) im aktuellen Jahr, sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung hat allerdings auch einen Nachteil: da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen.

 

Gewerbesteuerfreibetrag

Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt aktuell 24.500 € (Stand 2024) und wird von der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer abgezogen. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer kann allerdings nur von Einzelunternehmen, Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG) in Anspruch genommen werden. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG haben keinen Anspruch auf den Gewerbesteuerfreibetrag. Außerdem gibt es regionale Unterschiede bei der Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags, da die Gemeinden diesen selbst festlegen können.

 

Freibetrag für Veräußerungsgewinne

Wenn Sie als Selbstständiger ein Unternehmen oder Unternehmensanteile verkaufen, erzielen Sie durch den Verkauf im Regelfall einen Veräußerungsgewinn, der versteuert werden muss. Allerdings können Sie den Freibetrag für Veräußerungsgewinne nutzen:

Für Veräußerungen von Betrieben oder Teilbetrieben, die Sie mindestens fünf Jahre lang besessen und in den letzten fünf Jahren vor der Veräußerung mindestens ein Jahr lang selbst genutzt haben, können Sie einen Freibetrag für Veräußerungsgewinne in Höhe von 45.000 € (Stand 2024) geltend machen. Dieser Freibetrag gilt pro Person. Bei einer gemeinsamen Veräußerung können Eheleute oder Lebenspartner somit insgesamt einen Freibetrag von 90.000 € geltend machen.

Für Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die Sie mindestens ein Jahr lang gehalten haben und an der Sie in diesem Zeitraum zu mindestens 1 % beteiligt waren, können Sie einen Freibetrag in Höhe von 600.000 € (Stand 2023) geltend machen.

 

Achtung: Bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an Kapitalgesellschaften müssen Sie weitere steuerliche Aspekte berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens oder die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen.

 

Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag ist ein Freibetrag, der bei der Berechnung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt wird und beträgt aktuell (Stand 2024) 1.000 € für Ledige und 2.000 € für Verheiratete. Sollten Sie als Selbstständiger also Kapitalerträge zum Beispiel durch Zinseinnahmen, Dividenden oder Kursgewinne erzielen und liegen diese in der Gesamtsumme unterhalb des Sparerfreibetrags, bleiben die Gewinne steuerfrei. Der Sparerfreibetrag kann nicht auf die Gewinne aus dem Betrieb Ihres Unternehmens angewendet werden, da der Sparerfreibetrag ausschließlich für Kapitalerträge aus Ihrem privaten Vermögen gilt.

Sollten Sie den Sparerfreibetrag in einem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft haben, können Sie den nicht genutzten Betrag nicht auf das Folgejahr übertragen und dort geltend machen!

 

Wichtig: Um den Freibetrag geltend machen zu können, müssen Sie Ihrer Bank einen sogenannten „Freistellungsauftrag“ erteilen.

 

Verheiratet und selbstständig – Das gibt es bei der Steuererklärung zu beachten

Als verheirateter Selbstständiger müssen Sie bei der Steuererklärung einige Dinge beachten. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Steuerklasse zu ändern, um von günstigeren Steuersätzen zu profitieren. Zudem sollten Sie sich überlegen, ob eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung für Sie und Ihren Partner günstiger ist. Durch eine gemeinsame Veranlagung können Sie beispielsweise das Ehegattensplitting nutzen und so Ihre Steuerlast senken.

 

Außerdem sollten Sie bei der Steuererklärung darauf achten, dass Sie die Anlage "Unterhalt", wenn Sie Unterhalt an Ihren Ehepartner zahlen und die Anlage "Kind" ausfüllen, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben und dadurch Kindergeld oder andere Vergünstigungen erhalten. Auch die Aufteilung von gemeinsamen Einkünften, beispielsweise bei einer gemeinsamen Selbstständigkeit, müssen Sie bei der Steuererklärung berücksichtigen.

 

Häufige Fragen und Antworten zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Welche Steuern zahlen Freiberufler in der Regel nicht?

Im Gegensatz zu allen anderen Selbstständigen müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden und müssen somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Welche Kosten können Freiberufler und Selbstständige von der Steuer absetzen?

Als Selbstständiger können Sie alle beruflich bedingten Arbeitsmittel und Anschaffungen steuerlich geltend machen. Hierzu gehören z.B. Firmenwagen, Arbeitszimmer/Miete für ein Büro, Fortbildungen, Fachliteratur, Werbemittel, Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter usw. Zudem können Selbstständige auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kontoführungsgebühren oder Spenden von der Steuer absetzen.

 

Welche Formulare müssen Selbstständige für die Steuererklärung ausfüllen?

Neben dem Mantelbogen müssen Selbstständige unter Umständen die Anlage G (Gewerbetreibende), Anlage S (Freiberufler und sonstige Selbstständige), Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Gewerbesteuerjahreserklärung, Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuerjahreserklärung ausfüllen.

Wie viel darf man als Freiberufler steuerfrei verdienen?

Erst wenn Ihr Einkommen als Freiberufler den Grundfreibetrag (abzüglich Versorgungs- und Betriebsausgaben) übersteigt, fallen für die darüberliegende Summe Einkommensteuer an.

Welche Steuerklasse haben Selbstständige?

Da Sie als Selbstständiger nicht der Lohnsteuer, sondern der Einkommensteuer unterliegen, gibt es keine Steuerklasse.

Müssen Selbstständige Sozialabgaben leisten?

Selbstständige müssen keine Sozialabgaben leisten, sondern sich eigenverantwortlich gegen jegliche berufliche oder krankheitsbedingte Risiken absichern.

Wann fällt bei Selbstständigen Solidaritätszuschlag an?

Auch Sie als Selbstständiger müssen den Solidaritätszuschlag zahlen, wenn Ihr Einkommen den Einkommensteuer-Freibetrag übersteigt. Lediglich Kapitalgesellschaften sind vom Solidaritätszuschlag befreit, müssen stattdessen jedoch Körperschaftsteuer zahlen.

Wie wird die Einkommensteuer als Selbstständiger berechnet?

Die Einkommensteuer wird immer auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Selbstständigen oder einen Angestellten handelt. Bei der Einkommensteuer werden alle Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit sowie gegebenenfalls weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge berücksichtigt.

Wie oft müssen Selbstständige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach Höhe des Umsatzes im Vorjahr. Wenn der Umsatz im Vorjahr unter 1.000 € lag, können Selbstständige auch eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Wer kann als Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € (bei Gründung im laufenden Jahr unter 50.000 €) lag, können Sie als Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung nutzen und sind von der Umsatzsteuer befreit.

Wie wird der Vorsteuerabzug berechnet?

Der Vorsteuerabzug ergibt sich aus der Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten, und der Umsatzsteuer, die Sie an Ihre Lieferanten zahlen. Diese Differenz können Sie als Vorsteuer geltend machen und von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.

Wie läuft die Gewerbesteuererklärung ab?

Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie in der Regel jährlich abgeben und enthält Angaben zum Gewerbeertrag sowie zur Höhe der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt, in der Ihr Unternehmen ansässig ist.

Welche Steuerfreibeträge gibt es für Selbstständige?

Neben den klassischen Steuerfreibeträgen wie zum Beispiel dem Kinderfreibetrag, Erbschafts- oder Schenkungsfreibetrag, können Selbstständige zusätzlich auch noch den Grundfreibetrag, Freibetrag für Veräußerungsgewinne, Sparerfreibetrag sowie eine Gewerbesteuerbefreiung nutzen.