Differenzbesteuerung: Vereinfachungen für Händler
Gebrauchtwarenhändler können von Verbesserungen bei der Differenzbesteuerung profitieren. -Symbolbild-

Differenzbesteuerung: Vereinfachungen für Händler

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Die Differenzbesteuerung ermöglicht es Händlern, die mit gebrauchten Gegenständen handeln, nur die Umsatzsteuer auf den Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis abzuführen. Seit Anfang 2025 sind die Wahlmöglichkeiten, die bei der Differenzbesteuerung bestehen, großzügiger.

Die Differenzbesteuerung soll den Nachteil ausgleichen, den Gebrauchtwarenhändler durch den fehlenden Vorsteuerabzug haben: Ohne Differenzbesteuerung müssten sie die volle Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis zahlen, ohne die Vorsteuer aus dem Einkauf gegenrechnen zu können.

Berechnung der Umsatzsteuer für Gebrauchtwarenhändler

Um die Umsatzsteuer zu berechnen, haben Gebrauchtwarenhändler zwei Wahlmöglichkeiten.

Die erste Methode ist die Berechnung der Umsatzsteuer aus dem Gewinn jedes einzelnen Verkaufs. Hierbei muss jedem Verkaufserlös der entsprechende Einkauf zugeordnet werden. Das ist der Regelfall.

Die zweite Methode, die ab 2025 erweitert wurde, betrifft Gegenstände mit einem Einkaufspreis von bis zu 750 Euro. Hier kann die sogenannte Gesamtdifferenz angewendet werden.

Dabei werden die Einkaufs- und Verkaufspreise aller begünstigten Geschäfte eines Monats, Quartals oder Jahres zusammengefasst und die Gesamteinkäufe von den gesamten Verkaufserlösen abgezogen. Aus der resultierenden Differenz wird die Umsatzsteuer berechnet.

Diese Methode erspart den Betroffenen die genaue Zuordnung der Einkäufe zu den Verkäufen und reduziert den Aufwand erheblich.

Bis Ende 2024 lag die Grenze für die Anwendung der Gesamtdifferenz bei 500 Euro. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde sie von 500 Euro auf 750 Euro erhöht.

Durch die Erhöhung der Grenze auf 750 Euro können Händler jetzt häufiger die Gesamtdifferenzmethode anwenden. Das reduziert den administrativen Aufwand und spart Zeit und Ressourcen.

(LBW, MB)

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