Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)
Die Anlage AV-EÜR ist Bestandteil der elektronischen Steuererklärung über ELSTER und wird zusammen mit der Anlage EÜR übermittelt.
Zusammenfassung
Die Anlage AV-EÜR ist ein Ergänzungsformular zur Anlage EÜR. Sie dient der Erfassung des betrieblichen Anlagevermögens. Eingetragen werden abschreibbare Wirtschaftsgüter wie Computer oder Fahrzeuge. Grundlage sind §4Abs.3 EStG und §7 EStG. Die Anlage dokumentiert Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und AfA. Sie ist Pflicht, wenn Anlagevermögen vorhanden ist und die EÜR genutzt wird.
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Leider können wir keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage AV-EÜR?
Die Anlage AV-E ÜR ist eine Ergänzung zur Anlage E ÜR und dient der detaillierten Erfassung des betrieblichen Anlagevermögens. In ihr werden abschreibbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Computer, Fahrzeuge oder Büroausstattung aufgeführt.
Sie stellt sicher, dass Abschreibungen (AfA) korrekt angesetzt und dem Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wozu dient die Anlage AV-EÜR?
Die Anlage ermöglicht:
-
Auflistung sämtlicher abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter
-
Darstellung von Anschaffungs- und Herstellungskosten
-
Ermittlung der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Nachweis über Zugänge und Abgänge im Anlagevermögen
Die Werte aus der Anlage AV-EÜR fließen direkt in die Anlage E ÜR ein und beeinflussen den steuerlichen Gewinn.
Wer muss die Anlage AV-EÜR ausfüllen?
Die Anlage AV-EÜR ist verpflichtend für:
-
Freiberufler
-
Einzelunternehmer
-
Personengesellschaften ohne Buchführungspflicht
Voraussetzung: Es werden abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter genutzt und der Gewinn wird per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
Gesetzliche Grundlagen
-
§ 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
-
§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
§ 6 EStG – Bewertung von Wirtschaftsgütern
Download & Ausfüllhinweise
→ Anlage AV-EÜR für 2025 herunterladen.
Ausfüllhilfe:
In der Anlage AV-E ÜR werden u.a. eingetragen:
-
Bezeichnung des Wirtschaftsguts
-
Datum der Anschaffung
-
Anschaffungskosten
-
Nutzungsdauer
-
jährliche Abschreibung (AfA)
-
ggf. Sonderabschreibungen
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können direkt abgeschrieben oder in einem Sammelposten erfasst werden – abhängig vom Wahlrecht.
Häufige Fehler vermeiden
-
Anlage AV-EÜR vergessen, obwohl Anlagegüter vorhanden sind
-
Falsche Nutzungsdauer angesetzt
-
GWG falsch behandelt
-
AfA doppelt oder gar nicht berücksichtigt
FAQ zur Anlage AV-EÜR
1. Muss ich die Anlage AV-E ÜR jedes Jahr abgeben?
Ja, wenn Anlagevermögen vorhanden ist und die EÜR genutzt wird.
2. Gehören geringwertige Wirtschaftsgüter in die Anlage AV-E ÜR?
Ja. Auch GWG müssen hier angegeben werden, selbst wenn sie sofort abgeschrieben werden.
3. Reicht die Anlage AV-E ÜR allein aus?
Nein. Sie ergänzt die Anlage E ÜR und wird nicht isoliert eingereicht.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)