Steuertipps E-Rechnung

E-Rechnungs-Pflicht einfach umsetzen


E-Rechnung und die SteuerSparErklärung

Die E-Rechnung und die SteuerSpar-
Erklärung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer – auch Kleinunternehmer - in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen.


Ab dem 1. Januar 2027 erweitert sich diese Pflicht: Unternehmer mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 müssen dann auch selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden können. Ab dem 1. Januar 2028 gilt das auch für Unternehmen bis 800.000 € Umsatz. Ausnahme: Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, wohl aber empfangen und weiterverarbeiten können.


Um die E-Rechnung auch in unsere Produkte zu integrieren, haben wir eine Schnittstelle bzw. Importfunktion von E-Rechnungsdaten aus einer Buchhaltungssoftware in die SteuerSparErklärung entwickelt. Diese Importfunktion ist in der SteuerSparErklärung verfügbar.


Für das Empfangen und Versenden von E-Rechnungen empfehlen wir Ihnen unsere Partnerlösung „Lexware Office“. Mit unserem Partnerangebot können Sie E-Rechnungen empfangen und versenden und wir stellen sicher, dass Sie diese E-Rechnungsdaten direkt in die SteuerSparErklärung importieren können.


  • Wie der Import von Rechnungsdaten von „Lexware Office“ in die SteuerSparErklärung genau funktioniert, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Was gibt es bei der E-Rechnung alles zu beachten?

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung oder elektronische Rechnung ist eine digitale Version einer herkömmlichen Papierrechnung. Sie wird elektronisch erstellt, versendet und empfangen, was den gesamten Rechnungsprozess effizienter macht. Weitere umfassende Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier.


Welche E-Rechnungs-Formate gibt es?

  • XRechnung: Dies ist ein strukturierter XML-Datensatz, der maschinell gelesen werden kann. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, ein Firmendesign zu integrieren. Elemente des Corporate Designs, grafische Komponenten oder spezielle Schriftarten können nicht verwendet werden. Wichtig: Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung.

  • ZUGFeRD: Da XRechnungen für Menschen schlecht lesbar sind, wurde das Format ZUGFeRD entwickelt. Dieses Format ist eine PDF-Datei, in welche „unsichtbar" eine XML-Datei integriert ist. Somit ist die Rechnung sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar und kann an das Firmendesign angepasst werden.

  • Wie erstellt man eine E-Rechnung?

    Eine E-Rechnung zu erstellen ist einfacher, als man denkt. Hier sind die grundlegenden Schritte:


  • Software verwenden: Nutze unsere Software, die E-Rechnungen unterstützt.

  • Rechnungsdaten eingeben: Einfach alle notwendigen Rechnungsdaten in die Software eingeben. Dazu gehören Angaben wie Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Steuern und Empfängerinformationen

  • Format auswählen: Das richtige Format für die E-Rechnung auswählen. In Deutschland sind die gängigen Formate XRechnung und ZUGFeRD3.

  • Rechnung generieren: Die Software wandelt die eingegebenen Daten in ein maschinenlesbares XML-Format um. Dieses Format ermöglicht eine automatische Verarbeitung durch den Empfänger.

  • Rechnung versenden: Die E-Rechnung elektronisch an den Empfänger per E-Mail senden.

  • Archivierung: Sicherstellen, dass die E-Rechnung revisionssicher archiviert wird. Dies ist wichtig für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

  • Diese Schritte helfen dir, den Prozess der E-Rechnung effizient und gesetzeskonform zu gestalten.