GWG: 6 Tipps zur Optimierung der Abschreibung

 - 

Seit 2010 gibt es bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern den Sammelposten für die Poolabschreibung. Eigentlich sollte damals alles ein bisschen besser und flexibler werden. Herausgekommen ist ein unglücklich formuliertes Bürokratiemonster mit alten Grenzen und neuen, komplizierten Wahlrechten, die noch heute regelmäßig für Verwirrung sorgen.

GWG mit Anschaffungskosten über 150 €

Für GWG mit Anschaffungskosten über 150 € hat ein Unternehmer jetzt die Wahl zwischen Sofortabzug und Poolabschreibung. Dieses Wahlrecht muss er für alle in einem Jahr gekauften oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich ausüben.

Alternative 1: Sofortabzug ( § 6 Abs. 2 EStG)

Für GWG mit Anschaffungskosten von über 150 € bis zu 410 € steht Ihnen im ersten Jahr der Sofortabzug zu. Sie dürfen diese Wirtschaftsgüter aber auch über die Nutzungsdauer abschreiben. Die Wahl zwischen Sofortabzug und Abschreibung über die Nutzungsdauer können Sie für jedes Wirtschaftsgut einzeln treffen.

Alternative 2: Poolabschreibung ( § 6 Abs. 2a EStG)

Für GWG mit Anschaffungskosten von über 150 € bis zu 1.000 € müssen Sie jedes Jahr einen Sammelposten bilden und über fünf Jahre mit jeweils 20 % abschreiben.

GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150 €

Bei diesen Wirtschaftsgütern haben Sie ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug oder Abschreibung über die Nutzungsdauer. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sich bei den GWG mit Anschaffungskosten über 150 € für Alternative 1 mit dem Sofortabzug oder Alternative 2 mit der Poolabschreibung entscheiden. Die Wahl treffen Sie für jedes Wirtschaftsgut einzeln.

Entscheidend ist der Nettopreis ohne Umsatzsteuer

Ob Sie als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, spielt bei den GWG-Grenzen keine Rolle. Entscheidend ist der Nettopreis ohne Umsatzsteuer, auch wenn Sie Kleinunternehmer sind oder Sie nur umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen.

Faustregeln: So optimieren Sie Ihre GWG-Abschreibung

Tipp 1: Wenn Sie nur GWG mit Anschaffungskosten bis zu 410 € anschaffen, sollten Sie sich für den Sofortabzug, also Alternative 1, entscheiden. So haben Sie die höchstmögliche Abschreibung.

Tipp 2: Wenn Sie nur GWG mit Kosten über 410 € und bis zu 1.000 € mit einer Nutzungsdauer unter fünf Jahren anschaffen, sollten Sie ebenfalls Alternative 1 wählen. Denn die normale Abschreibung über die Nutzungsdauer ist in diesem Fall höher als die 20 % AfA bei der Poolbildung. Das gilt beispielsweise für den Kauf eines PC oder Laptops (Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle drei Jahre), aber auch bei Kauf oder Einlage gebrauchter Gegenstände (Nutzungsdauer 2–3 Jahre). Haben Sie außerdem noch GWG bis zu 410 € gekauft, steht Ihnen dafür natürlich der Sofortabzug zu.

Tipp 3: Falls sich Abschreibungen bei Ihnen nicht oder nur teilweise steuermindernd auswirken, sollten Sie sich für Alternative 1 entscheiden. Sie sind dann flexibel und können sich je nach Bedarf für den Sofortabzug oder die normale Abschreibung entscheiden. Diese Situation liegt oft im Jahr der Betriebsgründung vor, wenn Verluste erzielt werden.

Tipp 4: Wenn Sie nur GWG mit Anschaffungskosten von über 410 € bis zu 1.000 € kaufen, bei denen die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle länger ist als fünf Jahre, sollten Sie Alternative 2 wählen. Denn die Poolabschreibung ist in diesem Fall höher als die normale Abschreibung. Einen Bürostuhl für 500 € dürfen Sie dann mit 20 % abschreiben. Bei Alternative 1 dagegen müssten Sie ihn über 13 Jahre abschreiben, was einen Satz von nur 7,69 % ergibt.

Tipp 5: Steuern Sie Ihre Anschaffungen möglichst so, dass sich die oben genannten Gruppen jeweils in einem Jahr konzentrieren. Meist aber wird es sich um Mischfälle handeln. Und dann kommen Sie nicht an einer genauen Vergleichsrechnung vorbei, wenn Sie die maximale Abschreibung erreichen wollen.

Tipp 6: Die GWG-Abschreibung gibt es nicht nur beim Kauf eines Wirtschaftsguts, sondern auch dann, wenn Sie ein bisher privat genutztes Wirtschaftsgut in den Betrieb einlegen. Was Sie aber wann einlegen, darüber entscheiden nur Sie.

Weitere News zum Thema

Weitere News zum Thema