AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

Wenn Sie die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen ermittelt haben, wissen Sie, welcher Betrag insgesamt abzuschreiben ist. Über die Abschreibung in einem Jahr entscheidet aber nicht nur die Bemessungsgrundlage, sondern auch die betriebliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Erst wenn diese abgelaufen ist, ist ein betrieblich genutzter Gegenstand verbraucht und damit zumindest auf dem Papier wertlos.

Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist nicht frei wählbar, da ansonsten die Abschreibung beliebig gestaltet werden könnte. Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums sind zu beachten.

Die auch 2024 noch immer gültige AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter wurde im Jahr 2000 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und gilt für alle neuen Gegenstände, die nach dem 31.12.2000 angeschafft wurden.

Zusätzlich zu dieser Tabelle gibt es für viele Branchen spezielle AfA-Tabellen. Taucht ein Anlagegut sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer Branchentabelle auf, geht die Branchentabelle vor.

Die Abschreibung von Hardware und Software wurde auf ein Jahr verkürzt. → Mehr dazu lesen Sie hier.