Tomatis-Therapie ist keine außergewöhnliche Belastung
Die Kosten für einen Tomatis-Therapie können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Fall hätte aber auch anders ausgehen können – wenn sich die Betroffenen rechtzeitig um ein ärztliches Attest gekümmert hätten.

Tomatis-Therapie ist keine außergewöhnliche Belastung

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Die Kosten für einen Tomatis-Therapie können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Fall hätte aber auch anders ausgehen können – wenn sich die Betroffenen rechtzeitig um ein ärztliches Attest gekümmert hätten.

Im entschiedenen Fall litt das Kind der Kläger an einer krankhaften Überempfindlichkeit gegen Schall (sog. Hyperakusis).

Der behandelnde HNO-Arzt schlug vor, eine Hörtherapie nach Tomatis bei einem entsprechenden Institut durchzuführen. Nach der Behandlung bescheinigte der HNO-Arzt den Erfolg der Therapie.

Was ist die Tomatis-Therapie?

Die Tomatis-Therapie wurde von dem französischen Arzt Alfred A. Tomatis entwickelt. Es handelt sich um eine »Horch-« und Hörtherapie, die sich mit der Interaktion von auditiven, phonatorischen und psychischen Prozessen beschäftigt.

Sie dient der Behandlung eines weiten Spektrums des Funktions- und Gleichgewichtssystems und gehört rechtlich zu den komplemetärmedizinischen Behandlungsmethoden.

Da weder die Krankenkasse noch die Beihilfestelle zur Kostenübernahme bereit waren, machten die Kläger die Kosten i. H. v. 4.027,60 Euro in ihrer Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend.

Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da die Kläger weder ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Gutachten noch eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorlegen konnten.

Dagegen wehrten sich die Kläger. Sie erklärten, die Tomatis-Therapie sei eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung des Krankheitsbildes ihres Kindes, und verwiesen auf eine Vielzahl von Fachstudien, die insbesondere auf der Internetseite www.tomatis.com veröffentlicht seien, eine veröffentlichte Studie mit insgesamt 12 hörbeeinträchtigten Kindern sowie die Befundberichte des behandelnden HNO-Arztes.

Gericht: Tomatis-Therapie ist keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode

Das FG Niedersachsen folgte der Auffassung der Kläger nicht. Zur Begründung stützte es sich im Wesentlichen auf eine im Klageverfahren eingeholte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass es bis zum Streitjahr (2017) und darüber hinaus bis heute keine relevanten wissenschaftlichen Arbeiten dazu gibt, ob die Tomatis-Therapie zur Behandlung speziell einer Hyperakusis geeignet ist.

Daraus schloss das Finanzgericht, dass die große Mehrheit der einschlägigen Fachleute diese Behandlungsmethode nicht befürwortet und über die Zweckmäßigkeit der Therapie kein Konsens besteht. Zudem gebe es über Qualität und Wirksamkeit der Methode keine zuverlässigen, wissenschaftlich nachprüfbaren Aussagen. Der Erfolg der Therapie lasse sich im Ergebnis nicht aus wissenschaftlich einwandfrei durchgeführten Studien über die Zahl der behandelten Fälle und die Wirksamkeit der Methode ablesen. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Tomatis-Therapie in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sei.

Vor der Therapie ausgestelltes Attest ist Pflicht

Bei einer solchen wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode muss ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorliegen. Dies war hier nicht der Fall – der HNO-Arzt des Kindes hatte nur den Behandlungserfolg nach der Therapie bescheinigt (FG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2020, Az. 9 K 182/19).

Relevanz des Urteils

Das FG Niedersachsen geht davon aus, dass das Urteil über den Streitfall hinaus eine gewisse Breitenwirkung haben wird:

  • Die Tomatis® Methode ist weltweit in 75 Ländern vertreten.

  • Mehr als 2.000 Lehrer und Therapeuten sind als Tomatis® Trainer/Consultants durch die einzige offizielle Organisation TOMATIS DEVELOPPEMENT S.A. zertifiziert.

  • Auch in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Instituten und Trainer, die sich auf die Tomatis-Therapie spezialisiert haben.

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(MB)

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