Kann man die Abnehmspritze bei der Steuer absetzen?
Kann man die Abnehmspritze steuerlich geltend machen? -Symbolbild-

Kann man die Abnehmspritze bei der Steuer absetzen?

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Vor dem FG Sachsen-Anhalt stritt ein Steuerpflichtiger darum, die Kosten für das Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen können.

Ozempic wird zur Behandlung von Typ-2-Diabetes eingesetzt, aber auch häufig zum Abnehmen verwendet, obwohl das offiziell nicht zugelassen ist (man spricht dann von »off-label-use«, also einer Verwendung außerhalb der zugelassenen Indikation).

Inhalt:

Ozempic zur Adipositas-Behandlung

Im Jahr 2023 machte der Steuerpflichtiger die Kosten für das Medikament Ozempic (das er als Abnehmmittel bekam) in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte diese Ausgaben nicht an und begründete dies damit, dass Ozempic nicht für die Behandlung von Adipositas zugelassen sei und ohne ein amtsärztliches Gutachten nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden könne.

Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Einspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Daraufhin erhob er Klage.

Er argumentiert, dass ihm Ozempic aufgrund einer ärztlichen Diagnose von Adipositas (BMI 35) und Bluthochdruck verschrieben wurde. Eine Kostenerstattung durch seine Krankenversicherung oder Beihilfe habe er nicht erhalten. Er halte es für unzulässig, dass das Finanzamt die Therapieentscheidung eines Arztes infrage stelle, da dies einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz darstelle. Zudem sei ein amtsärztliches Gutachten seiner Ansicht nach nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nur für bestimmte Fälle vorsehe (§ 64 EStDV). Adipositas sei eine anerkannte Krankheit, und der Wirkstoff Semaglutid, aus dem Ozempic besteht, sei wissenschaftlich zugelassen – auch wenn das Präparat Wegovy offiziell für die Behandlung von Übergewicht vorgesehen ist, aber nicht verfügbar war.

Abnehmspritze nicht steuerlich abziehbar

Das FG Sachsen-Anhalt entschied: Kosten für eine Abnehmspritze sind steuerlich nur dann absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich bescheinigt sind. Eine bloße Gewichtsreduktion aus ästhetischen Gründen reicht nicht aus.

Ein steuerlicher Abzug kommt daher nur in Betracht, wenn

  • eine Krankheit vorliegt (z.B. Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck),

  • die Behandlung medizinisch notwendig ist und

  • ein ärztliches Gutachten oder eine Verordnung dies bestätigt.

Ohne diese Nachweise gelten die Ausgaben als privat veranlasst und sind steuerlich nicht abziehbar (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.3.2023, Az. 3 K 123/22).

Ozempic absetzbar? BFH muss entscheiden

Inzwischen liegt der Fall beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 12/25). Dieser muss entscheiden:

»Sind die Aufwendungen für das verschreibungspflichtige Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig, wobei ein Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vom Steuerpflichtigen nicht vor Erwerb der Arznei durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt wurde?«

Übersicht: Welche Krankheitskosten sind steuerlich abzugsfähig?

  • Ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen.

  • Krankenhauskosten, Operationen, Therapien.

  • Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen.

  • Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte).

  • Kurkosten mit ärztlichem Attest.

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

  • Pflegekosten bei Krankheit oder Behinderung.

(MB)

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