Planbare Operation: So finden Sie die beste Klinik
Erfahrung steht bei der Auswahl des Krankenhauses an oberster Stelle.

Planbare Operation: So finden Sie die beste Klinik

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Was viele Krankenversicherte nicht wissen: Neben der freien Arztwahl gibt es auch die freie Krankenhauswahl. Dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Niemand geht gern ins Krankenhaus, doch manchmal ist ein chirurgischer Eingriff unvermeidlich. Der behandelnde Haus- oder Facharzt stellt dann eine Krankenhauseinweisung aus. Meist gibt er dabei die nächstgelegene Klinik an, sofern diese möglich erscheint. Doch beim Krankenhaus um die Ecke muss es sich nicht zwingend um die beste und geeignetste Klinik für einen Eingriff handeln.

Im Fokus der Entscheidung sollte dabei immer die Qualität stehen, und da gibt es zwischen den Kliniken erhebliche Unterschiede. Das hängt vor allem damit zusammen, wie oft ein bestimmter Eingriff vorgenommen wird. Mit der Erfahrung und Routine, die sich OP-Teams bei häufigen Operationen aneignen, sinkt die Anzahl an Komplikationen erheblich. Das gilt sowohl für den Eingriff selbst als auch für den anschließenden Heilprozess.

Nutzen Sie die Kliniksuche im Internet und wählen Sie die Einrichtung aus, die Ihre spezielle Operation am häufigsten erfolgreich durchführt. Eine hohe Erfolgsquote gibt Ihnen Sicherheit und verkürzt bestenfalls sogar Ihren stationären Aufenthalt.

Entsprechende Suchmöglichkeiten bieten unabhängige Organisationen wie die »Weiße Liste« ebenso an wie einige große Krankenkassen (AOK, Barmer, TK). Die Suche lässt sich dabei auf spezielle Operationen und einen regionalen Umkreis eingrenzen.

Die Ergebnisse liefern Antworten auf Fragen wie:

→ Ist die Klinik auf die gesuchte Erkrankung spezialisiert?

→ Weist die betreffende Fachabteilung eine hohe Qualität aus?

→ Wie weit entfernt liegt das Krankenhaus vom Wohnort entfernt?

→ Wird es von anderen Patienten empfohlen?

→ Bietet es Zusatz- oder Wahlleistungen, auf die Sie Wert legen?

Jährliche Qualitätsberichte geben Auskunft

Die Suchergebnisse speisen sich aus den »Strukturierten Qualitätsberichten«, die Krankenhäuser mittlerweile jährlich veröffentlichen müssen. Die sind grundsätzlich auch Laien zugänglich, wenn auch nicht besonders leicht lesbar. Man findet sie – manchmal ein bisschen versteckt – auf den Websites der Klinikanbieter. Die Berichte enthalten allgemeine Informationen zum Krankenhaus (Teil A), detaillierte Angaben über Fachabteilungen und Zusatzqualifikationen (Teil B) und Daten zur Qualitätssicherung (Teil C).

In diesem Teil C finden sich dann unter anderem Angaben zur Häufigkeit eines Eingriffs – und sogar zu Komplikationen oder der Sterblichkeit. Da absolute Zahlen hier nicht viel aussagen, werden diese Ergebnisse mit Blick auf die Angaben anderer Kliniken bewertet. Die Berichte ordnen Komplikationsraten bei einer speziellen OP dann als »rechnerisch unauffällig« (oder eben auffällig) ein.

In der Regel steigt die Qualität eines Eingriffs mit der Häufigkeit, in der ein Krankenhaus ihn durchführt. Daher gelten für besonders anspruchsvolle und komplizierte Operationen sogenannte Mindestmengen. Die gibt es beispielsweise für Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, für komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie fürs Einsetzen künstlicher Kniegelenke. Erreicht eine Klinik diese gesetzlich vorgegebene Anzahl pro Jahr, sollten Patienten diese Einrichtung grundsätzlich anderen vorziehen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Routinedaten und besondere Versorgungsformen

Einige Krankenversicherer wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) reichern die Daten aus den Qualitätsberichten mit weiteren Informationen an. Sie bereiten für diese »Qualitätssicherung mit Routinedaten« (QSR) Informationen auf, über die sie durch die anonymisierten Behandlungsdaten ihrer Versicherten ohnehin verfügen. Außerdem speisen sie Ergebnisse von Patientenbefragungen mit ein.

Die QSR-Daten können Sie grundsätzlich zurate ziehen, auch wenn Sie kein Versicherter der erhebenden Kasse sind. Sie benutzen dazu lediglich die allgemein zugängliche Kliniksuche der Kasse.

Gut aufgehoben sind Patienten in der Regel in Kliniken, die sich auf bestimmte Behandlungen spezialisiert haben. Ob das der Fall ist, erkennt man – neben den hohen Fallzahlen bei OPs – an diversen Zertifikaten. Die werden beispielsweise von der Deutschen Krebsgesellschaft und anderen medizinischen Fachorganisationen vergeben. Bezeichnungen wie »Zentrum« oder »Exzellenzzentrum«, die dabei häufig verwendet werden, liefern allerdings nicht mehr als ein Indiz. Solche Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt, können also auch dem Marketing geschuldet sein.

Besonderheiten bei integrierter Versorgung und DMP

Bei der Klinikauswahl könnte neben den Qualitätskriterien auch die Einbindung der Häuser in spezielle Versorgungsformen eine Rolle spielen. So gibt es für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Programme zur integrierten Versorgung. In die können sich Patienten mit besonders komplexen Erkrankungen einschreiben: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma, chronischen Rückenschmerzen oder Fettleibigkeit (Adipositas).

Bei deren Behandlung arbeiten Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehakliniken, Apotheker, Sanitätshäuser und Physiotherapeuten besonders eng zusammen. Die integrierte Versorgung gewährleistet z.B. einen optimierten Informationsfluss, der sonst nicht immer gegeben ist.

Gibt es einen Vertrag zur integrierten Versorgung, können Sie sich als gesetzlich Versicherter über Ihre behandelnden Ärzte in die Programme einschreiben. Die Kassen bieten dafür teilweise spezielle Wahltarife an, in denen sie die Teilnahme zusätzlich mit Prämien und Sachleistungen belohnen.

Analog zur integrierten Versorgung können sich chronisch Kranke bei ihrer gesetzlichen Kasse in Disease-Management-Programmen (DMP) registrieren lassen. In deren Rahmen betreuen Haus- und Fachärzte sowie Krankenhäuser die Patienten gemeinsam mit dem Ziel, ihnen einen möglichst beschwerdefreien Alltag zu ermöglichen. Für die koordinierte Behandlung gibt es dabei Abläufe mit verbindlichen Richtlinien.

Solche Behandlungsprogramme werden für Diabetes, Asthma, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder Brustkrebs angeboten. Sie haben eher informativen Charakter. Patienten werden über Symptome, Therapien etc. umfassend aufgeklärt und ggf. geschult.

Für den Fall stationärer Behandlung wird beispielsweise Brustkrebspatientinnen die OP in spezialisierten Tumor- oder Krebszentren empfohlen.

Übernahme der Fahrtkosten

Entscheidet sich ein Patient aus Qualitätsgründen für eine vom Wohnort weiter entfernte Klinik, trägt er die Fahrtkosten dorthin nicht allein. Gesetzlich Versicherte müssen die Kostenübernahme der Fahrt – anders als bei vielen ambulanten Untersuchungen – nicht vorab durch ihre Kasse genehmigen lassen. Allerdings benötigen sie ein Rezept des behandelnden Arztes.

Der Arzt bestätigt darin die medizinische Notwendigkeit der Reise. Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung können innerhalb festgelegter Zeiträume und Obergrenzen ebenfalls abgerechnet werden.

Wenn »freihändig«, also ohne medizinische Indikation, ein weit entferntes Krankenhaus gewählt wird, werden die Kosten nur in dem Maße übernommen, wie sie beim nächstgelegenen Krankenhaus entstanden wären.

Auch in den Tarifen der privaten Krankenversicherung sind Fahrtkosten zumeist enthalten. Sicherheitshalber sollten sich Versicherte trotzdem vorab erkundigen, ob die komplette An- und Abreise zur Klinik erstattet wird.

In der Regel treten Sie als Klinikpatient bei den Fahrtkosten erst einmal in Vorlage und reichen die Belege der öffentlichen Verkehrsmittel oder des Taxis anschließend ein. Bei GKV-Patienten wird die fällige Zuzahlung dann direkt von der Kasse verrechnet.

(MS)

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