Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
Bei Trennungen ehelicher Gemeinschaften muss im Folgejahr der Trennung die Steuerklasse I gewählt werden. Wenn Eheleute die Trennungsentscheidung rückgängig machen und wieder zusammenleben, kann mit dem Formular wieder eine günstige Steuerklassenkombination beantragt werden.