Anlage St (Statistische Angaben)
Für statistische Zwecke ist alle drei Jahre die Anlage St abzugeben. Dort sind bestimmte Steuervergünstigungen einzutragen, wie zum Beispiel (Sonder-)Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Die letzte Erhebung fand 2013 statt, die nächste sollte 2016 erfolgen – aber das Formular gibt es nicht mehr!
Nach Angaben der Finanzverwaltung soll die Anlage St auch in Zukunft nicht mehr auszufüllen sein.