Selbst Rentner können ihre Rente steigern

 - 

Eine Zusatzrente aus freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse rentiert sich derzeit besser als viele private Rentenversicherungen.

Knapp 400 Milliarden Euro werden nach der Schätzung von Experten in den kommenden zehn Jahren vererbt – nicht etwa insgesamt, sondern jährlich. Insgesamt also rund 4 Billionen Euro. Nicht wenige Erben sind selbst schon Rentner. Für die Betroffenen kann es sich lohnen, zumindest einen Teil der Erbschaft in ihre gesetzliche Rente zu investieren. Dafür müssen sie allerdings zeitweise auf 1 % ihrer Rente verzichten.

Zum 1.1.2017 und nochmals zum 1.7.2017 wurden für Rentner die Möglichkeiten zur Zahlung freiwilliger Beiträge erweitert. Dabei muss man zwischen Rentnern im regulären Rentenalter und Frührentnern unterscheiden.

Was gilt für Frührentner?

Neuerdings können Frührentner ihre spätere reguläre Altersrente durch freiwillige Beiträge aufbessern. Für jeden Monat des Frührentenbezugs können die Betroffenen bis zu gut 1.100,– € in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Das Rentenplus gibt es mit 65 plus x Monate, also wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist. Diese Regelung gilt seit dem 1.1.2017 und betrifft alle Altersrentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht überschritten haben.

Und was gilt nach Überschreitung der regulären Altersgrenze?

Die sogenannte »Flexirente« erweist sich immer mehr als Wundertüte – auch für reguläre Altersrentner. Denn seit dem 1.7.2017 lohnt es sich selbst für 67- oder 70-jährige Rentenbezieher, ihre reguläre Altersrente nochmals durch freiwillige Beiträge aufzubessern. Dafür müssen sie allerdings einen Trick anwenden: Sie müssen in eine Teilrente wechseln, sozusagen als »Eintrittskarte« für die freiwilligen Beiträge.

Wo steht denn im Gesetz, dass reguläre Altersrentner freiwillige Beiträge zahlen können?

So direkt steht das nirgendwo. Es ergibt sich nur aus einem Umkehrschluss. Das sechste Gesetzbuch bestimmt nämlich, dass für Vollrentner nach Erreichen des regulären Rentenalters eine »freiwillige Versicherung nicht zulässig ist«.

Also geht es doch nicht?

Doch, dafür muss man den Text genau lesen. Der Ausschluss gilt eben nur für »Vollrentner«, also für diejenigen, die die volle Altersrente erhalten. Das SGB VI unterscheidet zwischen Voll- und Teilrenten. Und alle Renten, auch die reguläre Altersrente, kann man nicht nur als Vollrente, sondern auch als Teilrente beziehen. Das bedeutet, dass Teilrentner freiwillige Beiträge zahlen können.

Teilrente – das heißt aber, dass man mit weniger Rente auskommen muss ...

Natürlich. Aber die neue Flexirente sorgt dafür, dass das Rentenminus, das man dafür in Kauf nehmen muss, minimal ausfällt. Wer sich für eine Teilrente entschied, musste bis Ende Juni 2017 auf ein Drittel seiner Rente verzichten. Seit dem 1.7.2017 kann jedoch eine beliebige Teilrente zwischen 10 und 99 % gewählt werden.

Man muss also nur auf 1 % der Rente verzichten?

Ja. Dann wird aus der Vollrente eine 99-Prozent-Teilrente. Wer also beispielsweise 1.000,– € Rente erhält, muss auf 10,– € verzichten, um freiwillige Beiträge zahlen zu können.

Gilt der Verzicht auf Dauer?

Nein. Man kann später – wenn man keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen möchte – jederzeit wieder in die volle Rente wechseln. Den Antrag kann man jeweils formlos stellen. Die Umstellung erfolgt immer im Folgemonat.

Aber lohnt sich die freiwillige Beitragszahlung für Ruheständler?

Auf jeden Fall lohnt es sich weit eher als die Einzahlung des Geldes in eine private Rentenversicherung. Man kann allerdings in jedem Jahr nur einen begrenzten Beitrag einzahlen. Der Höchstbeitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze markiert. Derzeit liegt diese bei monatlich 6.350,– €. Maximal kann man damit beim aktuellen Beitragssatz der Rentenversicherung von 18,7 % insgesamt 1.187,45 € in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, 2018 dürften es gut 1.200,– € sein, also gut 14.400,– € im Jahr. Diesen Betrag kann man auch rückwirkend für das vergangene Jahr bis Ende März zahlen. Die gezahlten Beiträge bringen jeweils im Juli des Folgejahrs bei der turnusmäßigen Rentenanpassung ein Rentenplus.

Beispiel

Peter Musterrentner wechselt im Januar 2018 in die 99-Prozent-Teilrente. Seine monatliche Rente reduziert sich dadurch um 13,– €. Er zahlt 2018 jeden Monat den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse ein. Insgesamt ergibt sich damit im gesamten Jahr ein Betrag von rund 14.400,– €. Dadurch erwirbt er einen Rentenanspruch in Höhe von 2,05 Entgeltpunkten. Doch Rentenansprüche, die nach dem regulären Rentenalter erworben werden, bekommen für jeden Monat des »verspäteten« Bezugs noch einen Zuschlag von 0,5 %. Peter Musterrentner, der im Dezember 1951 geboren wurde, hatte im Mai 2017 das reguläre Rentenalter erreicht, das für seinen Jahrgang bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt. Im Juli 2019 hat er das reguläre Rentenalter um 25 Monate überschritten. Tatsächlich werden ihm so im Juli 2019 nicht nur 2,05 Entgeltpunkte gutgeschrieben, sondern es kommen noch 0,26 Entgeltpunkte obendrauf. Seine monatliche Rente dürfte damit (ohne die reguläre Rentenanpassung) um etwa 74,– € steigen. Aufs Jahr bezogen sind das knapp 890,– €.

Nach etwa 16 Jahren hat er diese Einzahlung wieder heraus – ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentensteigerung. Das ist ein Ertrag, der sich sehen lassen kann. Auf jeden Fall ist es weit mehr, als beim derzeitigen niedrigen Zinsniveau und den minimalen Erträgen privater Rentenversicherungen zu erreichen ist.

Doch das lohnt sich nur für diejenigen, die einigermaßen fit sind ...

Jede Rente ist eine Wette auf ein möglichst langes Leben. Die durchschnittliche weitere Lebenserwartung liegt derzeit in Deutschland für 65-jährige Männer bei weiteren 17,7 und für gleichaltrige Frauen bei 20,9 Jahren. Wer bislang noch keine größeren gesundheitlichen Einschläge hatte und einigermaßen gesund lebt, hat gute Chancen, den Durchschnitt zu »toppen«. Für ihn lohnen sich damit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf jeden Fall. Um bei einer privaten Sofortrente zu profitieren, müssen Versicherte dagegen schon deutlich älter als 90 Jahre werden.

Zurück zum Ausgangspunkt Erbschaft: Was kann man erbenden Rentnern raten?

Man kann guten Gewissens zumindest einen Teil einer größeren Erbschaft in die gesetzliche Rente investieren. Dieser Tipp gilt jedenfalls für fitte jüngere Rentner zwischen 65 und 70. Aufgrund der Beschränkung durch den Höchstbeitrag wird man ja ohnehin den größeren Teil der Erbschaft anderweitig verwenden – etwa für die Tilgung von Schulden.

Wie funktioniert die freiwillige Beitragszahlung?

Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen möchte, besorgt sich am besten zunächst das passende Formular: den »Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung«. Das Formular trägt die Nummer »V060«. Es findet sich auch im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Das Formular kann man selbst ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken. Besser ist es allerdings, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abzumachen und die Eingaben im Formular gemeinsam mit dem Berater zu erledigen.

Weitere News zum Thema

Weitere News zum Thema